Studien- und Prüfungsleistungen

Was ist der Unterschied zwischen Studien- und Prüfungsleistungen?

Die Vergabe der Kreditpunkte basieren auf einer aktiven Teilnahme gemäß der Workload. Die Anforderungen werden von den Lehrenden frühzeitig bekannt gegeben.

  • Studienleistungen verdeutlichen die aktive Teilnahme als vor- und nachbereitende Übung zum Seminar in Form von Testklausuren, Kurzreferaten, Hausaufgaben, Übungen, Rezensionen, Essays, Protokollen, Thesenpapieren, mündlichen Gruppenprüfungen. Sie sollten einen wichtigen Beitrag zur angestrebten Kompetenz des Moduls leisten und im besten Fall auch die Ermittlung eines Lernstands ermöglichen.
  • Prüfungsleistungen weisen den Kompetenzerwerb nach durch Klausuren, Referate mit schriftlicher Ausarbeitung, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Forschungsdokumentationen und Portfolios.
1 Kreditpunkt basiert auf 30 Stunden Workload. Die ständige Präsenz in einer Lehrveranstaltung entspräche bei 15 Wochen und 2 SWS also fast einem Kreditpunkt, für die Vor- und Nachbereitung wären also noch 38 Stunden möglich: entspräche also einer Arbeitswoche.
 
 
Was wird in Prüfungsleistungen erwartet und gefordert?
 
Lehrende erwarten von den Prüfungskandidat*innen
  • ein fundiertes Überblicks- und Zusammenhangwissen, das sie in Grundlagenveranstaltungen erworben haben, und das ihnen die Einordnung in einen größeren Zusammenhang sowie die Anwendung auf spezifische Problemlagen ermöglicht.
  • ein vertieftes theoretisches und empirisches Wissen zu speziellen Problemlagen und Herausforderungen, mit dem sie argumentativ abwägend kritisch reflektierend umgehen, welches sie vergleichen, anwenden und einordnen können,
  • ein fachwissenschaftlich und/oder fachdidaktisch kriteriengleitetes sowie kritisch-konstruktiv und abwägendes Reflexionsvermögen.
Die Literaturlisten der jeweiligen Veranstaltungen und Module stellen eine wichtige Voraussetzung für die relevante Literatur dar. Eigenständige Recherche nach aktuellen und spezifischen Forschungsergebnissen zu den vertiefenden Gebieten wird vorausgesetzt.

Die Lehr- und Forschungseinheit Sozialwissenschaften hat sich gemeinsam verständigt auf Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten in den Sozialwissenschaften (Stand 8.2.2014). Diese Grundlagen liegen auch dem Tutorium Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens zugrunde. Die einzelnen Lehr- und Forschungsbereiche haben zudem eine Rechercheliste zu den wichtigsten Anlaufstellen in Soziologie, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft, Didaktik der Sozialwissenschaften und Methoden der empirischen Sozialforschung verfasst.
Hier finden Sie einen Vordruck für die Erklärung zur selbstständigen Verfassung ihrer Arbeit.

Nach welchen Kriterien werden Prüfungsleistungen bewertet?
  • Konzeption der Frage- und Problemstellung
  • Aufbau und Gliederung
  • Berücksichtigung des Standes der Forschung in Breite und Tiefe
  • Einordnung in theoretische Bezugsrahmen
  • Methodisch orientierte systematische eigenständige Analyse
  • Angemessene Berücksichtigung empirischer Ergebnisse
  • Selbständiges Reflexions- und Urteilsvermögen
  • Wissenschaftliche Ausdrucksweise und Argumentation
  • Exakte Abbildung, Verzeichnisse, Zitierweise, Orthographie
  • ggfs. Innovation / besonders Eigenständigkeit
    • Stärken
    • Schwächen

 

Welche besonderen Bedingungen sind bei Prüfungsleistungen zu beachten?

Anmeldung

Zu jeder  Modulabschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Ohne Anmeldung besteht keine  Berechtigung zur Prüfungsteilnahme. Die Anmeldung muss in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Abmeldung Bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin kann man sich ohne Angabe von Gründen abmelden. Nach der Abmeldefrist ist eine Abmeldung nur mit triftigem Grund über das Prüfungsamt möglich. Bei Krankheit ist ein Attest erforderlich.
Versäumnis
Wird trotz Anmeldung die Teilnahme ohne triftigen Grund versäumt, wird die Leistung mit mangelhaft und einem Fehlversuch bewertet. 
Wiederholung
Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Die  Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul ist begrenzt. Genaue Angaben sind den  fachspezifischen Anhängen der Prüfungsordnung zu entnehmen. 
Selbstständigkeit Prüfungsleistungen sind selbständig zu erbringen und müssen individuell zuweisbar sein. Bei Bachelor- und Masterarbeiten ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, bei anderen schriftlichen Prüfungsleistungen eine Selbstständigkeitserklärung (s. Wiss. Arbeiten). Täuschungsversuche  und Ausschlüsse von Prüfungsleistungen bei Störungen sind aktenkundig zu machen.

 Fristen und Form der Abgabe von Leistungen

Studienleistungen
  • in der Regel spätestens zum Vorlesungsende, um sich in der vorlesungsfreien Zeit den Prüfungsleistungen widmen zu können.
Hausarbeiten
  • die Sowi-interne Frist ist der 15.9. / 15.3., so dass wir die Arbeiten im Rahmen der 8-Wochen-Begutachtungszeit begutachten können, die prüfungsrechtliche Frist ist der 30.9./31.3, so dass Sie sich im Zweifel zum 15.3./15.9. noch vor Ablauf der Frist abmelden können.
Masterarbeiten
  • Anfang Juli / Anfang Januar, wenn bei einer 8-Wochen-Begutachtungszeit und einer angemessenen Zeit für die Zeugniserstellung die Nachreichfrist für das Referendariat eingehalten werden kann.
Abgabeform
  • Die Lehrenden teilen Ihnen mit, ob sie die Abgabe schriftlich verfasster Leistungen als Printfassung (in ihr Postfach), in digitaler Form über ILIAS oder E-Mail erwarten. Benennen Sie Ihre digitalen Abgaben bitte mindestens mit [Nachname_Thema]. Für die Abgabe von Papierversionen finden Sie die Postfächer in der Nähe der Pförtner in der Humanwissenschaftlichen Fakultät.