Wie können die Auflagen für den Master of Education erbracht werden?
Studierende, die einen Auflagenbescheid erhalten, müssen im Master in einem Jahr die erforderlichen Leistungspunkte erbringen, um nicht in den Bachelor zurückgestuft zu werden. Es sind keine Prüfungsleistungen zu erbringen. Entsprechende Formen des Selbststudiums – wie etwa eine - nicht als Prüfungsleistung gewertete Hausarbeit oder Klausur - sind dabei nicht ausgeschlossen.
Zulassung zu Lehrveranstaltungen | Senden Sie an das SSC-SOWI-LAB - ihren Auflagenbescheid,
- ihr Transcript of Records (mit sozialwissenschaftlichen Studienleistungen,
bei HRSGE oft auch in Bildungswissenschaften)
Dort wird geprüft, welche Veranstaltungen Sie noch belegen müssen und welche ggfs. aus anderen sozialwissenschaftlichen Studien anerkannt werden können. Benennen Sie am besten schon Lehrveranstaltungen, die Sie zur Auflagenerfüllung besuchen wollen, so dass wir Sie dort einklipsen können. |
Veranstaltungen | - Zu erbringende Leistungspunkte in der Fachwissenschaft (z.B. beim Wechsel von HRGe auf GymGe) dienen der Erweiterung und Vertiefung bisheriger sozialwissenschaftlicher Studien, so das Gebiete zu studieren sind, die bislang noch nicht ausreichend studiert wurden, etwa aus den Teildisziplinen Soziologie, Politik- oder Wirtschaftswissenschaft, ggfs. auch Empirische Sozialforschung, Schwerpunkte aus den Aufbaumodulen.
- Zu erbringende Leistungspunkte in der Fachdidaktik sind zu erwerben durch aktive Teilnahme mit Studienleistungen an folgenden Veranstaltungen (a) Einführung in die Didaktik der Sozialwissenschaften (nur im Wintersemester), (b) Methoden und Medien des sozialwissenschaftlichen Unterrichts und (c) Fachdidaktische Analysen. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester und ist auf jeden Fall vor dem Praxissemester zu belegen.
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Erwerb der Leistungspunkte | Der Erwerb der Leistungspunkte erfolgt zumeist durch aktive Teilnahme an den Veranstaltungen mit entsprechenden Studienleistungen. Zwei Leistungspunkte entsprechen i.d.R. einer Lehrveranstaltung, vier Leistungspunkte können aber auch einer Lehrveranstaltung mit einer Hausarbeit gleichgesetzt werden. 8 LP können also beispielsweise erworben werden über vier Lehrveranstaltungen mit aktiver Teilnahme oder alternativ zwei Lehrveranstaltungen mit aktiver Teilnahme und zwei Hausarbeiten. |
Nachweis der erbrachten Auflagen | Auf dem Formular zur Auflagenerfüllung. - lassen Sie von den jeweiligen Lehrenden attestieren, dass Sie die Leistungspunkte erbracht haben.
Anmerkung: Das ZfL kann allein die Verbuchung in KLIPS unter sonstige Leistungen nicht zuordnen und auch zusätzliche LP nicht erkennen. - werden Anerkennungen der Auflagenerbringung aus sozialwissenschaftlichen Studienbestandteilen eines vorherigen Studiums über das SSC_SOWI_LAB von der Studiengangsverantwortlichen bestätigt.
- Sie weisen das oder die Formulare beim Prüfungsamt im ZFL nach.
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