Wie erfolgt die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen oder dem Auslandssemester?

  • Alle Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: https://zfl.uni-koeln.de/zfl-navi/anerkennung.
  • Ihre Bitte um Anerkennung für sozialwissenschaftliche Studien- und Prüfungsleistungen für das Unterrichtsfach  Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (HRSGE, SP, GYGE) und Politik (BK)  richten Sie an das Prüfungsamt für bildungswissenschaftliche Studiengänge.
    • Dort finden Sie das Antragsformular, das Sie mit Ihrem ToR, (falls keine Leistungsübersicht vorhanden ist, ggfs Scheine, sowie ggfs. Auszüge aus dem Modulhandbuch der vorherigen Hochschule an das Prüfungsamt senden. Zur Unterstützung der Anerkennung können Sie Ihre bisherigen Studien mit den Anforderungen im Studienfach Wirtschaft-Politik / Sozialwissenschaften vergleichen. 
    • Für die Anerkennung von Bachelor- und Masterarbeiten bzw. Praktika wenden Sie sich an das Prüfungsamt im Zentrum für Lehrer*innenbildung.
  • Für den Bachelorstudiengang können Sie sich erst alles anrechnen lassen und werden dann evtl. höher eingestuft, z.B. direkt ins zweite Semester. Sie können sich alternativ auch erst auf das erste Semester bewerben und nach der erfolgreichen Immatrikulation und den Anrechnungen höher stufen lassen.
  • Für die Bewerbung für den Bachelor ist das Studierendensekretariat der Universität zu Köln zuständig. Für die Bewerbung in den Master of Education das ZfL (Zentrum für LehrerInnenbildung).

Haben Sie bitte Nachsicht, dass weder die studentische Studienberatung im SSC-SOWI-LAB noch das Prüfungsamt Auskünfte oder Prognosen zu möglichen Anerkennungen oder Auflagen geben kann. Ihre Unterlagen werden von den Fachverantwortlichen geprüft, die sehr viele Anfragen zu bearbeiten haben. Falls diese Rückfragen zu Ihren Unterlagen haben, werden diese sich bei Ihnen melden.