Bachelor- und Masterarbeiten

  • Wer ist prüfungsberechtigt? Prüfungsberechtigt für Bachelor- und Masterarbeiten sind in jedem Fall Hochschullehrer*innen (Professor*innen; Privatdozent*innen PD) qua Gesetz in den Gebieten, in denen Sie auch lehren. Zusätzlich sind bei uns prüfungsberechtigt promovierte Mitarbeiter*innen (Dr.) sowie mit Stern* gekennzeichnete Kolleg*innen (LfBA) auf der Seite der Lehrenden. Die Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie auf den Seiten der für Ihren Studiengang relevanten Prüfungsämter. Falls Sie sich für die Lehr- und Forschungsthemen von Mitarbeiter*innen ohne Prüfungsberechtigung interessieren, wenden Sie sich an die jeweilige Professur.
  • Was erwarten die Lehrenden: Für Bachelor- und Masterarbeiten erwarten Lehrende eine eigenständige Entwicklung von Erkenntnisinteresse und Fragestellung sowie auch eigenständige Literaturrecherche. Mit der Themen- und Betreuer*innensuche beginnen Sie am besten im Semester vor dem geplanten Studienabschluss. Falls Sie noch kein Thema gefunden haben, denken Sie nach, ob in Veranstaltungen oder bei Hausarbeiten Fragen offengeblieben sind, die Sie besonders interessieren, die vertiefter zu behandeln wären oder auf neue Gebiete übertragbar sind. Auf den Seiten der Professuren finden Sie zudem interessante Themen, zum Teil auch frühere Themenstellungen, von denen Sie sich inspirieren lassen können.
  • Wie gehen Sie am besten vor: Da Lehrende täglich viele Mails erhalten, werden völlig unspezifische Anfragen ohne thematisches Interesse und ohne Hinweis auf entsprechend besuchte Lehrveranstaltungen, auf Hausarbeiten oder auf den Studiengang schnell abschlägig beschieden. Formulieren Sie daher in Ihrer Anfrage am besten das Forschungsgebiet, das Sie interessiert, vielleicht auch eine Forschungsfrage und einen möglichen methodischen Zugang. Soweit Sie keine Absage wegen mangelnder Themenpassung oder Überlastung erhalten, gehen Sie einfach in die nächste Sprechstunde. 
  • Die Anmeldung erfolgt über das Gemeinsame Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge im ZfL für Bachelorarbeiten und für Masterarbeiten, wo Sie auch alle wichtigen Informationen finden. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss erfolgt sein mit der Bewerbung zum Master (i.d.R. der 15.12. bzw. 15.06), die Abgabe der Masterarbeit sollte spätestens Anfang Januar bzw. Anfang Juli erfolgen, falls im nächsten Semester der Übergang ins Referendariat beabsichtigt ist.