Bachelor- und Masterarbeiten

Informationen zu Bachelor- und Masterarbeiten

Eine Bachelor- und Masterarbeit ist eine Prüfungsleistung in Form einer selbständig verfassten Arbeit, die zeigen soll, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat dazu in der Lage ist, ein thematisch begrenztes Problem aus dem Gegenstandsbereich des Studiums mit den erforderlichen Methoden in einem festgelegten Zeitraum wissenschaftlich zu bearbeiten und zu reflektieren.

 

Prüfungsberechtigte

Für Prüfungsleistungen sind in der Regel die Lehrenden prüfungsberechtigt, die Lehrveranstaltungen anbieten. Hochschullehrer*innen (Professor*innen, Provatdozent*innen) sind qua Gesetz in den Gebieten prüfungsberechtigt, in denen sie lehren. Promovierte Lehrende erhalten Prüfungsberechtigungen in der Regel auf Antrag. Die Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie auf den Seiten der für Ihren Studiengang relevanten Prüfungsämter.
Für Bachelor- und Masterarbeiten erwarten Lehrende eine eigenständige Entwicklung von Erkenntnisinteresse und Fragestellung sowie auch eigenständige Literaturrecherche. Mit der Themen- und Betreuer*innensuche beginnen Sie am besten im Semester vor dem geplanten Studienabschluss. Falls Sie noch kein Thema gefunden haben, denken Sie nach, ob in Veranstaltungen oder bei Hausarbeiten Fragen offengeblieben sind, die Sie besonders interessieren, die vertiefter zu behandeln wären oder auf neue Gebiete übertragbar sind. Auf den Seiten der Professuren finden Sie zudem interessante Themen, zum Teil auch frühere Themenstellungen, von denen Sie sich inspirieren lassen können.
Lehrende erhalten täglich viele Mails, dass völlig unspezifische Anfragen ohne thematisches Interesse und ohne Hinweis auf entsprechend besuchte Lehrveranstaltungen, auf Hausarbeiten oder auf den Studiengang schnell abschlägig beschieden werden. Bitte formulieren Sie daher in Ihrer Anfrage eine Forschungsfrage oder ein Forschungsgebiet und benennen Sie auch Ihren methodischen Zugang. Soweit Sie keine Absage wegen mangelnder Themenpassung oder Überlastung erhalten, gehen Sie einfach in die nächste Sprechstunde. 

 

Bewertungskriterien

Gemäß der Anforderungen der Prüfungsordnungen haben sich die Lehrenden des Departments auf folgende gemeinsame Bewerungskritieren verständigt.

  1 2 3 4 5
Inhaltliche Kriterien          
1. Konzeption der Frage- und Problemstellung          
2. Aufbau und Gliederung, Stringenz der Argumentation          
3. Berücksichtigung des Standes der Forschung in Breite und Tiefe im Blick auf die Problemstellung (Theorie / Empirie)          
4. Systematisches eigenständiges Vorgehen bei Analyse bzw. Entwicklung          
5. Selbständiges Reflexions- und Urteilsvermögen          
6. Wissenschaftliche Ausdrucksweise, Fachsprache und Argumentation          
7. ggfs. Besonders innovative Leistung          
Formale Kriterien          
8. Exakte Abbildung, Verzeichnisse, Zitierweise, Vollständigkeit          
9. Stil der Argumentation, Orthographie, Interpunktion          

 

Stärken  
Schwächen  

 

Die Gewichtung der Kriterien obliegt den Gutachter*innen – auch in Abhängigkeit vom Studienfortschritt und Innovationsgehalt der Leistung.

 

Eidesstattliche Erklärung und Selbstständigkeitserklärung

Hausarbeiten müssen Selbstständigkeitserklärungen enthalten. Im Unterschied dazu benötigen Bachelor- und Masterarbeiten eine Eidesstattliche Erklärung.

Bachelor- und Masterarbeiten enthalten ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel und eine eidesstaatliche Erklärung zur selbstständigen Verfassung und Kennzeichnung aller übernommenen Stellen sowie dazu, dass die Prüfungsleistung in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prüfungsleistung in gleicher oder ähnlicher Form eingereicht worden ist. Eine falsche Ausweisung kann Rechtsfolgen nach sich ziehen. (zum Wortlaut z.B. MPO § 23 (8); BPO § 21). 
Alle anderen Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten) erfordern Selbstständigkeitserklärungen.

Die Eidesstaatliche Erklärung und die Selbstständigkeitserklärung finden Sie unter: https://www.hf.uni-koeln.de/38994#Selbstständigkeit%20der%20Prüfungsleistung.