Ethikkommission der Humanwissenschaftlichen Fakultät

Im folgenden finden Sie grundlegende Informationen zu der Ethikkommission der Humanwissenschaftlichen Fakultät.

 

Aufgaben der Ethikkommission:

Die Kommission wird auf Antrag tätig. Antragstellende Personen können Wissenschaftler*innen oder der*die Dekan*in der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sein. Die Ethikkommission prüft und gibt ggf. eine Stellungnahme zu ethischen, rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben am Menschen ab. Die Verantwortung der verantwortlichen Wissenschaftler*innen bleibt unberührt.

Über die Zulässigkeit eines Antrages entscheidet die Kommission. Fälle, deren Beurteilung die fachliche (medizinische) Kompetenz einer medizinischen Ethikkommission erfordern, werden grundsätzlich als unzulässig zurückgewiesen. Insbesondere Studien mit pharmazeutischer Intervention, deren Inhalte unter das Arzneimittelgesetz (AMG), Medizinproduktegesetz (MPG), Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (strlSchV), Transfusionsgesetz (TFG) fallen, somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen (Gendiagnostikgesetz/GenDG) werden durch die Kommission zurückgewiesen. Es können nur Anträge, die sich nach deutschem Recht richten, bearbeitet werden.

Wir bitten darum, dass ein Ethikantrag in einem Dokument (pdf, docx, rtf, etc.) eingereicht wird. Dieses Dokument sollte (eindeutig gekennzeichnet) auch die „Allgemeinen Teilnehmerinformationen“, „Einwilligungserklärung“ und z. B. ggfls. einen dazugehörigen Förderungsantrag enthalten. Bevorzugt wird ein pdf-Dokument (durchgängig durchsuchbar). Der Dokumentenname sollte folgendermaßen aufgebaut sein: Jahr_Montag_Tag_Ethikantrag_Nachname.pdf. Tag, Monat und Jahr sollten dem Datum der Antragstellung entsprechen. Der Nachname deutet auf die verantwortliche Projektleiterin/den verantwortlichen Projektleiter. Dieses Dokument soll an folgende Email geschickt werden: humf-ethikantrag[at]uni-koeln.de (zu Händen des stellvertretenden (geschäftsführenden) Leiters der Ethikkommmission Herrn Prof. Dr. Alexander L. Gerlach). Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Forschungsprojekts, dass die Bearbeitungszeit des Ethikantrags zwei bis drei Monate in Anspruch nimmt und Sie erst nach dieser Zeit die Datenerhebung starten können.

Weitere Informationen finden Sie in den unten verlinkten Dokumenten. Bei Fragen zur Antragsstellung bitten wir ebenfalls um die Verwendung der Emailadresse der Ethikkommission: humf-ethikantrag[at]uni-koeln.de (zu Händen des stellvertretenden (geschäftsführenden) Leiters der Ethikkommmission Herrn Prof. Dr. Alexander L. Gerlach).

 

Mitglieder der Ethikkommission (alphabetisch):

  • Prof. Robert Bering
  • Dr. Matthias Burchardt
  • Prof. Johannes Ehrenthal
  • Prof. Alexander Gerlach (stellv. Vorsitz)
  • Prof.‘in Charlotte Hanisch
  • Prof. Thomas Hennemann
  • Dr. Marc Jekel
  • Prof.'in Caren Keeley
  • Prof. Johannes König
  • Prof‘in Birgit Träuble (Vorsitz)

stellvertretende Mitglieder der Ethikkommission (alphabetisch):

  • Dr. Carolin Butterwegge
  • Dr. Jana Hosemann
  • Prof. Joris Lammers
  • Dr. Susanne Mischo
  • Dr. Vesna Marinovic
  • Prof.‘in Pamela Perniss

Anmerkungen und relevante Dokumente zur Antragsstellung:
 

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung finden sie hier: Informationen zum Antragsformular (Deutsch); Explanations for the Application Form (Englisch)
 
Für den Antrag auch sehr hilfreich: Q&A zur Erstellung eines Ethikantrags 
 
Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular (Deutsch); Application Form (English)
 

Erläuterungen zur Erstellung eines Amendments

Sollten Sie Änderungen an einem von Ihnen eingereichten und bereits genehmigten Ethikantrag beabsichtigen, so bitten wir Sie um Einreichung eines Amendments zu Ihrem entsprechenden Ethikantrag. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
    • Benennen Sie den Ethikantrag (Jahr_Monat_Tag_Ethikantrag_Antragsteller:in) sowie das Kennzeichen der Ethikkommission, wie es Ihnen in der Stellungnahme der Kommission mitgeteilt wurde, damit eine eindeutige Zuordnung des Amendments möglich ist.
    • Erläutern Sie, was und warum etwas geändert werden soll (Inhalt und Grund für die Änderung).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Änderungen vorab mitgeteilt werden müssen. Eine Post-hoc-Information der Ethikkommission kann dazu führen, dass das Votum der Ethikkommission zurückgezogen wird und damit der gesamte Begutachtungsprozess von neuem durchlaufen werden müsste. Abhängig vom Umfang der geplanten Änderung kann die Bearbeitungszeit bis einen Monat dauern.

Eine Vorlage für das Verfassen eines Amendments finden Sie hier.

Die Geschäftsordnung der Ethikkommission ist hier zu finden: GESCHÄFTSORDNUNG