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Müssen Parteien der Neuen Rechte zu Podiumsdiskussionen an Schulen eingeladen werden, um ein Neutralitätsgebot zu erfüllen? Wie gehen wir damit um, dass rechte Parteien Schulräume für sich beanspruchen? Zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen wird meist der sogenannte Beutelsbacher Konsens herangezogen, oft wird mit ihm eine vermeintliche Pflicht von Schulen zur politischen Neutralität argumentativ begründet oder zumindest angenommen. Wie lassen sich diese Fragen aus humanwissenschaftlicher Sicht bewerten?

 Jochen Ott (Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im NRW-Landtag) hat die Professorinnen Bettina Lösch und Gudrun Hentges um eine Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens gebeten. Diese können Sie <a href="https://www.jochen-ott.de/2025/05/20/demokratiepolitische-einschaetzung-zum-beutelsbacher-konsens/">hier</a> herunterladen.

Fachbereich

Gutachten „Demokratiepolitische Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens“