Aufbaumodul 16 "Praxisseminar sonderpädagogische Diagnostik und Förderung im FSL"

 

Art der Prüfung

Als Modulabschlussprüfung ist ein Portfolio vorgesehen. Es handelt sich um eine Einzelleistung. Das gemeinsame Erstellen eines Portfolios ist nicht zulässig.

Formale und inhaltliche Prüfungsvorgaben

Bei dem zu erarbeitenden Portfolio handelt es sich um ein Produktportfolio, d. h. die Dokumentation von Lerninhalten steht im Vordergrund. 

Ein sehr gutes Portfolio zeichnet sich dadurch aus, dass die durchgeführte Diagnostik und Förderung optimal zu den Schülerinnen und Schülern passt, und ggf. auftretende Schwierigkeiten identifiziert und reflektiert werden können. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, wie gut sich das Vorgehen mit der einschlägigen empirischen Befundlage begründen lässt. Um das Vorgehen im Rahmen der Förderung zu verdeutlichen, ist es sinnvoll, das Portfolio mit einem Anhang zu versehen (eine Richtlinie bezüglich der Seitenzahl des Anhangs gibt es nicht). 

Aufbau und Umfang des Portfolios

Der Arbeitsauftrag umfasst die Erstellung einer Forschungsarbeit zu einem bestimmten Thema. Die Arbeit soll folgende Struktur aufweisen:

  1. Abstract (ca. 0,5 Seite)
  2. Darstellung der diagnostischen Ausgangslage
  3. Auswertung von diagnostischen Tests (z.B. ELFE II oder IDS-2)
  4. Auffälligkeiten während der Durchführung der Diagnostik
  5. Abgeleitete Fördermaßnahmen
  6. Elemente und Materialien der Förderung
  7. Verlauf der Förderung in Form einer Tabelle aller Sitzungseinheiten
  8. Objektive Zusammenfassung der Förderung
  9. Subjektive Interpretation der Förderung
  10. Limitationen der Förderung
  11. Ausblick: Wie sollte es nach Abschluss der Förderung weitergehen?

Die Forschungsarbeit soll die Fähigkeit der Studierenden zur kritischen Reflexion von Diagnose- und Förderprozessen sowie deren Umsetzung in der Praxis testen. Dabei sollen die Studierenden in der Lage sein, die Ergebnisse der diagnostischen Tests zu interpretieren und adäquate Fördermaßnahmen abzuleiten. Sie sollen in der Lage sein, den Verlauf der Förderung zu dokumentieren und zu analysieren sowie eine objektive Zusammenfassung und subjektive Interpretation der Förderung zu geben. Schließlich sollen sie in der Lage sein, Limitationen zu benennen und einen Ausblick für die weitere Förderung zu geben.

Zeitraum der Prüfung

Das Portfolio ist im Zeitraum zwischen dem Beginn der Veranstaltung in einer festgesetzten Frist am Semesterende anzufertigen. 

Ziel der Prüfung

Durch das Anfertigen eines Portfolios sollen die Studierenden zeigen, dass sie die im Modulhandbuch beschriebenen Kompetenzen erreicht haben.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen vorab beide Veranstaltungen des Moduls erfolgreich absolviert worden sein.

Anmeldemodalitäten für die Prüfung

Die Anmeldung erfolgt über Klips 2.0. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Fristen. Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung Ihr Portfolio doch nicht rechtzeitig abgeben wollen oder können, müssen Sie sich bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin über Klips 2.0 abmelden. Eine Mail an das Sekretariat oder die Dozentin bzw. den Dozenten ersetzt nicht die Abmeldung über Klips 2.0. Nach Ablauf der zwei Wochen ist eine Abmeldung ohne triftigen Grund (z. B. Krankheit) nicht mehr möglich. Ein Nichtableisten der Prüfung wird in diesem Fall als Fehlversuch gewertet. Kann die Prüfung im Falle eines triftigen Grundes nicht absolviert werden, ist dem Prüfungsamt umgehend eine Bestätigung zukommen zulassen, aus welcher der Anlass für die Absage hervorgeht (z. B. ärztliches Attest). Schicken Sie Ihre Bestätigung ausschließlich an das Prüfungsamt. Nur das Prüfungsamt kann den Rücktritt mit triftigem Grund bestätigen und die Ihre Anmeldung zurücknehmen. Darüber hinaus sind die PrüferInnen per Mail über den Rücktritt zu informieren.

Ablauf der Prüfung

Die Erstellung des Portfolios erfolgt auf der Basis dieser Hinweise und ein paar weiterer Informationen, die während der beiden Modulveranstaltungen vermittelt werden. Zusätzlich ist es für Studierende möglich, ihre Pläne während eines speziell vereinbarten Beratungstermins mit der/dem Dozierenden zu diskutieren.

Kriterien zur Bewertung der Prüfung

Bewertungskriterien sind (1) die Vollständigkeit der Bearbeitung, (2) die empirische Fundiertheit der Einheiten, (3) die Anordnung und die Gestaltung der Inhalte, (4) die Originalität der Bearbeitung, (5) die Qualität der Materialien und (6) die äußere Form des Dokuments.

Mitteilung des Prüfungsergebnisses

Die Note lässt sich etwa einen Monat nach dem Ende der Abgabe bei KLIPS 2.0 einsehen.

Stellenwert der Prüfung

Der Stellenwert der Modulnote für die Gesamtnote beträgt 6/18.

Möglichkeiten der Prüfungswiederholung

Die Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden.