Kurswahl und Anerkennung
Ein Auslandssemester bietet die Möglichkeit, über den Tellerrand zu schauen und sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Daher können Sie an der Gastuniversität nicht nur Lehrveranstaltungen aus Ihrem Studiengang, sondern auch fachfremde Lehrveranstaltungen, die Sie interessieren, oder Sprachkurse belegen. Insgesamt sollten Sie an der Gasthochschule Kurse im Umfang von mindestens 21 ECTS belegen. Diese müssen nicht anerkennbar sein.
Vor Beginn des Auslandssemesters geben Sie im Rahmen des sogenannten Online Learning Agreements (OLA) an, an welchen Kurse Sie an der Gasthochschule teilnehmen möchten. In der Regel müssten Sie den Großteil der Lehrveranstaltungen in dem Fachbereich belegen, für den Sie ausgewählt worden sind. Bitte richten Sie sich nach den Regelungen der Gasthochschule, wenn es um die Belegung von fachfremden Kursen geht. Sie sollten generell einplanen, dass sich die finale Kursbelegung zumeist vor Ort noch mal aufgrund von zeitlichen Überschneidungen, Teilnahmebeschränkungen, o.Ä. ändern kann.
Eine Anerkennung von Kursen, die ähnliche Themen und Lernziele wie an der Universität zu Köln beinhalten, ist prinzipiell möglich, aber nicht obligatorisch. Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeit auf Anerkennung erst zu klären, wenn sicher feststeht, welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen werden. Im OLA „before the mobility“ würden Sie dann in Tabelle B zunächst „Automatische Anerkennung gemäß binationaler Studiengangsordnung“ und bei der Angabe der ECTS „0“ angeben. Sobald Ihr finaler Stundenplan feststeht, können Sie eine Prüfung auf Anerkennbarkeit anfragen. Das entsprechende Formular dazu erhalten Sie von uns. Es können nicht nur einzelne Lehrveranstaltungen, sondern ganze Module anerkannt werden (Beispiel: Sie belegen im Ausland eine Veranstaltung, für die Sie 9 ECTS erhalten, und lassen diese für ein gesamtes Modul an der UzK anerkennen). In der Regel können nur Leistungen des gleichen Studienniveaus anerkannt werden.
Auch wenn Sie sich während des Auslandssemesters keine Einschätzung für eine Kursanerkennung eingeholt haben, ist auch noch im Nachgang eine Prüfung auf Anerkennung möglich. Die offizielle Anerkennung erfolgt nach Abschluss des Auslandssemesters beim jeweiligen Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nur für Studiengänge der HF gilt. Gerne können Sie nach Rücksprache mit der zuständigen Fachvertretung das Formular ebenso zur Anfrage auf Anerkennungen für andere Studienfächer nutzen. Informieren Sie sich bitte eigenständig, wie Anerkennungen an anderen Fakultäten erfolgen.