Zu den Tätigkeiten der Sorgenambulanz der Universität zu Köln gehört die Erforschung, Diagnostik, Beratung und Therapie der Generalisierten Angststörung. Falls Sie Interesse an einer Beratung oder psychotherapeutischen Behandlung haben, wenden Sie sich bitte an die Hochschulambulanz für Psychotherapie (HAPUK). Falls Sie an einer Studie teilnehmen möchten, in deren Rahmen es u.a. um die diagnostische Abklärung psychischer Störungen geht, oder diesbezüglich weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordinatorin (s. unten).

Verantwortliche für die Sorgenambulanz:

  • Univ.-Prof. Dr. Alexander L. Gerlach, Psychologischer Psychotherapeut

Kontakt:
Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie, Universität zu Köln
Pohligstraße 1;
50969 Köln
Stichwort: „Sorgenbewältigung“
Tel.: 0221 / 470 5809
Email: info@hapuk.de

Bitte hinterlassen Sie mit dem Stichwort „Sorgenbewältigung“ Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter oder schicken Sie eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse, damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zustellung dieser Daten an uns unverschlüsselt erfolgt. Deshalb bitten wir darum, uns keine sensiblen Daten per E-Mail zukommen zu lassen; nutzen Sie dafür sichere Wege.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hierin auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Soweit E-Mails als Geschäftsbriefe anzusehen sind oder diese steuerlich relevant sein könnten, gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren.