Ablauf der Behandlung

Ein erstes Gespräch zur Aufnahme einer Behandlung in unserer Ambulanz findet stets in einer unserer Sprechstunden statt. Hier wird geklärt, ob bei Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. In dieser Sprechstunde stellen wir Ihnen auch das Formular "PTV 11: Individuelle Information zur ambulanten Psychotherapie" aus, mit dem Sie auf unsere Warteliste aufgenommen werden können oder eine Behandlung bei einem psychotherapeutisch tätigen Kollegen aufnehmen können. Zur Aufnahme einer Verhaltenstherapie in unserem Hause ist die Teilnahme an einer 50-minütigen psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) verpflichtend!

Aktuell sind wir ausgelastet und vergeben keine Erstgesprächstermine. Wir informieren HIER darüber, wenn sich etwas ändert.

Weitere psychotherapeutisch tätige Kollegen finden Sie unter der Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (www.kvno.de) oder der Psychotherapeutenkammer NRW (www.ptk-nrw.de).

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden!

In einem ersten Gespräch wollen wir gemeinsam mit Ihnen herausfinden, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt oder ob wir Ihnen alternative Angebote, wie z.B. eine Beratung, empfehlen können. Bringen Sie zu diesem Termin gerne Vorbefunde oder Klinikberichte von Vorbehandlungen sowie Ihre Krankenversicherungskarte mit.

Sollten bei Ihnen ein Behandlungsbedarf festgestellt werden, kontaktieren wir Sie, sobald ein Therapieplatz frei wird. Nun folgen 4-6 ausführliche Sitzungen mit Ihrem individuellen Behandler, in denen eine gründliche Diagnostik Ihrer Beschwerden vorgenommen wird. Aufgrund der engen Verzahnung von Forschung und Therapie nutzen wir dazu Fragebogenverfahren und strukturierte klinische Interviews. Alle Behandlungen finden unter der Supervision von approbierten Psychologischen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten statt und werden deswegen und zu Qualitätssicherungsaspekten auf Video aufgenommen. Sowohl Ihr Behandler als auch alle weiteren Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden unter keinen Umständen Informationen an Dritte weitergegeben.

Nach diesen 4-6 Sitzungen können Sie sich entscheiden, ob Sie sich eine weitere Behandlung vorstellen können und besprechen mit ihrem Therapeuten die Diagnose und die potentielle Behandlungsdauer. Ihr Therapeut stellt dann gemeinsam mit Ihnen einen Antrag an Ihre Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine Verhaltenstherapie, der in der Regel bewilligt wird. Falls Sie privatversichert sind erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Verhaltenstherapie in Ihrem individuellen Vertrag mitversichert ist.

Aus Gründen der Qualitätssicherung und zu Forschungszwecken erhalten Sie am Ende der Behandlung nochmals die Fragebögen, die Sie bereits zu Beginn der Behandlung erhalten haben. Sie haben außerdem über einen Rückmeldebogen die Möglichkeit, sowohl Ihrem Therapeuten als auch unserer Hochschulambulanz weitere Rückmeldung zum Therapieverlauf und zu inhaltlichen oder organisatorischen Änderungswünschen zu geben.