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Neue Prüfungsordnung
im Unterrichtsfach Politik (BK)
zum Wintersemester 2022/23

 

Hintergrund

Im Rahmen der Umbenennung des Fachs Sozialwissenschaften in Wirtschaft-Politik zum Wintersemester 2022/23 wurde das Curriculum der sozialwissenschaftlichen Fächer Politik (BK), Wirtschaft-Politik (HRSGe; Sopäd) und Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (GymGe) überarbeitet.

Im Gegensatz zum Unterrichtsfach Sozialwissenschaften steht im Unterrichtsfach Politik für das Lehramt an Berufskollegs keine Änderung der Studiengangsbezeichnung an. Zum Wintersemester 22/23 wird sich jedoch die Studienordnung für das Unterrichtsfach Politik (BK) ändern. Die Modulhandbücher und Prüfungsordnungen wurden überarbeitet. Ab dem Wintersemester 22/23 kann das Unterrichtsfach Politik an der UzK nur noch nach der neuen Prüfungsordnungsversion studiert werden.

Durch die Änderungen entstehen Ihnen keine Nachteile in Ihrem Studium.

 

Vorgehen

Um Ihnen einen reibungslosen Studienverlauf zu ermöglichen, werden alle Studierenden, die derzeit im Unterrichtsfach Politik (BK) eingeschrieben sind zum WiSe 22/23 durch das Studierendensekretariat in die neue Studienordnung überführt.

Von dieser Überführung sind alle Studierenden im Unterrichtsfach Politik betroffen, die das Studium im Unterrichtsfach Politik NICHT zum Ende dieses Sommersemesters 2022 abschließen und die fristgerecht bis zum 15.07. Ihre Rückmeldung für das Wintersemester vornehmen.

Bitte melden Sie uns per Mail an ssc-sowi@uni-koeln.de bis zum 15.07. zurück, wenn Sie planen Ihr Studium im Fach Politik im Sommersemester 2022 abzuschließen (in diesem Fall werden Sie das Unterrichtsfach nach der bisherigen Prüfungsordnung abschließen - der Abschluss des Gesamtstudiengangs muss nicht im Sommersemester erfolgen).

Die Umschreibung geschieht unter Fortzählung Ihres Fachsemesters. Ihre bisherigen Leistungen im Fach Politik werden anerkannt, so dass Ihnen keine Nachteile entstehen.

Für die Überführung warten wir die Rückmeldefrist und Masterbewerbungsfrist am 15.07. ab. Dadurch werden Sie die erste Belegungsphase für Lehrveranstaltungen im Wintersemester mit etwas Verzögerung erst ab dem 20.07.2022 nutzen können.

Bitte beachten Sie: Durch die Überführung in die neue Prüfungsordnung werden Ihre bisher erbrachten Leistungen in KLIPS zunächst nicht alle korrekt angezeigt. Die Regeln zur Anerkennung von Studienleistungen geben Ihnen Auskunft darüber, für welche Bausteine des neuen Curriculums Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden. Wir werden die Anerkennung Ihrer Leistungen möglichst zeitnah nach Ihrer Überführung in die Prüfungsordnung 2022 voraussichtlich bis zum 05.08. vornehmen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Stand der Leistungsdatenmigration ab.

WICHTIG: Generieren Sie bis spätestens 17.07.22 in KLIPS ein aktuelles Transcript of Records für Ihr Studium und speichern sich dieses für Ihre eigenen Unterlagen ab.

 

Informationsveranstaltung

In einer Informationsveranstaltung am 12.07. um 18 Uhr werden wir Ihnen das neue Curriculum sowie die Regeln für die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen im neuen Curriculum vorstellen. In dieser Veranstaltung werden wir auch Fragen zur Veranstaltungsbelegung klären können. Die Infoveranstaltung findet virtuell über Zoom statt:

 

Belegung von Lehrveranstaltungen im WiSe 22/23

Für das Wintersemester 22/23 belegen Sie die Lehrveranstaltungen bereits in der neuen Studienordnung. Den unten stehenden Dokumenten (Modulhandbuch, Regeln zur Anerkennung der Studienleistungen) können Sie den neuen Studienaufbau entnehmen. Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Erzeugen Sie in KLIPS ein aktuelles Transcript of Records für den Studiengang Politik (Anleitung).
  • Drucken Sie das Dokument Persönlicher Studienplan (siehe unten) für die neue Prüfungsordnung (PO 2022) aus.
  • Öffnen Sie das Dokument Regeln zur Anerkennung für Ihren Studiengang.
  • Tragen Sie im Dokument Persönlicher Studienplan ein, welche Leistungen im neuen Curriculum durch die Migration überführt bzw. anerkannt werden.
  • Alle Bausteine und Module, die in Ihrem persönlichen Studienplan anschließend noch offen sind, müssen Sie im weiteren Verlauf Ihres Studiums noch belegen.

Wir empfehlen das Ausfüllen des Dokuments Persönlicher Studienplan als Unterstützung bei der Veranstaltungsbelegung in KLIPS. Sie müssen dieses Dokument jedoch nicht bei uns einreichen und keinen Antrag zur Überführung Ihrer Leistungen stellen. 

 

Dokumente/Änderungen auf einen Blick

Bachelor

Vorläufiges integriertes Modulhandbuch B.A. Politik (BK), Wirtschaft-Politik (HRSGe, Spoäd) und Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (GymGe)

Regeln zur Anerkennung der Studienleistungen für B.A. Politik BK

Persönlicher Studienplan B.A. Politik BK

 

Master

Vorläufiges integriertes Modulhandbuch M.Ed. Politik (BK), Wirtschaft-Politik (HRSGe, Spoäd) und Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (GymGe)

Regeln zur Anerkennung von Studienleistungen für M.Ed. Politik BK

Persönlicher Studienplan M.Ed. Politik BK

 

Wenn Sie Fragen zum Gesamtstudiengang haben, können Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeitenden im ZfL wenden.