BM2 Intervention - Versorgungsstrukturen - Methoden - Leistungsrecht

 

Das Basismodul 2 umfasst zwei Seminare. Ein Seminar zielt darauf ab, Techniken der Beratung und des Fallmanagements in der Rehabilitation zu vermitteln (LV-Nr. 14416.0002). In diesem Seminar sollen insbesondere Rechtsgrundlagen des SGB IX, sowie Grundlagen über die Leistungsträger und Leistungserbringer in den Sozialgesetzbüchern V, VI, VII, VIII und XII erfolgen. Die Studierenden sollen über Grundlagen der Sozialmedizin aufgeklärt werden und das Fallmanagement in der Rehabilitation einüben.

Parallel findet zum Basismodul 2 ein Seminar über psychotherapeutische Methoden statt (LV-Nr. 14416.0007). Hierbei sollen die beiden Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als Interventionsform vermittelt werden. Studierende sollen befähigt werden, die Behandlungsindikation psychotherapeutischer Verfahren in das Rehabilitationsmanagement einzubeziehen und hierbei die Versorgungsstrukturen der ambulanten, teilstationären und stationären Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Kindes-, Jugend, Erwachsenen- und Seniorenalter kennen lernen. Komplementär zum kurativen Versorgungssystem sollen insbesondere die Angebote der medizinischen Rehabilitation in der Psychosomatik im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, sowie im Seniorenalter vermittelt werden.

 

Basismodulprüfung 2

Das Basismodul 2 hat eine besondere praktische Ausrichtung. So wird im Seminar psychische Störungsbilder ein Hospitationstag in Einrichtungen der Rehabilitation des Zentrums für Psychotraumatologie/ Klinik für Psychosomatische Medizin an den Standorten Krefeld und Köln der Alexianer möglich gemacht. Es erfolgt eine Vorbereitung der Praxistage am Zentrum für Psychotraumatologie Notfallsprechstunde. Unter Anleitung der dortigen Therapeuten werden Patienten der sogenannten Notfallsprechstunde untersucht. Die Hospitation dieser Untersuchung bildet die Grundlage für die Abfassung eines Fallberichts, der exemplarisch die Diagnostik einer psychischen Störung, die differentialdiagnostische Abklärung, sowie die Beschreibung der Fallvignette im bio-psychosozialen Modell der ICF. Im Kern soll ein Bedarfsfeststellung und eine Teilhabeplanung auf der Grundlage der kurativen Behandlungsansätze erfolgen. Dieser Fallbericht ist entscheidend für die Vergabe der Creditpoints in der Basismodulprüfung II.