Sonderantragsverfahren zur Veranstaltungsbelegung
Informationen zum Sonderantragverfahren Sommersemester 2023
Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten. Lesen Sie die Informationen zum Verfahren des Sonderantrages bitte gründlich durch, bevor Sie einen Sonderantrag stellen! Den Sonderantrag für das Sommersemester 2023 finden Sie hier.
Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Sonderantrags an der Liste freier Plätze, um Ihre Chance auf Veranstaltungsplätze durch den Antrag zu erhöhen! Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Veranstaltungen anzugeben, in denen noch Plätze frei sind! Liste freier Plätze Musikpädagogik Liste freier Plätze Kunstpädagogik
Das SSC Kunst/Musik bearbeitet ausschließlich Anträge für die Studiengänge B.A./MEd. Unterrichtsfächer Kunst, Musik und der Lernbereich Ästhetische Erziehung, B.A./M.A. Musikvermittlung und Intermedia. Bzgl. anderer Fachbereiche (d.h. auch Förderschwerpunkte) wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner*innen. Bitte übermitteln Sie uns die Sonderanträge ausschließlich digital per Mail im pdf-Format in einer Datei unter: ssc-kunst-musik@uni-koeln.de Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihren Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) und senden Sie uns Ihren Antrag fristgerecht zu! Härtefallanträge können ab dem 01.02.2023 eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 20.03.2023. Bitte reichen Sie ihren Härtefallantrag frühstmöglich bei uns ein. Wir können leider keine weiteren Plätze an bereits voll besetzte Veranstaltungen vergeben! Einzelfallanträge können ab dem 23.03.2023 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Einzelfallanträge wird frühestens am Montag, den 27.03.2023 starten und bis maximal Donnerstag, den 30.03.2023 laufen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist für den Sonderantrag bereits am 29.03.2023 endet! Bitte beachten Sie, dass wir auch hier in bereits voll besetzten Veranstaltungen keine Plätze mehr zuweisen können. Wir möchten Sie dringend darum bitte in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes des eingereichten Antrags abzusehen! Sie werden von uns nicht explizit darüber informiert, ob Sie einen Fixplatz erhalten haben. Vergewissern Sie sich bitte selbstständig in KLIPS 2.0 unter LV-An-/Abmeldung, ob Ihre Antragstellung erfolgreich war. Beachten Sie bitte, dass Härtefall- und Einzelfallanträge jedes Semester erneut gestellt und belegt werden müssen. |
Fristen für die Anträge im Sommersemester 2023:
Einzelfallanträge: 23.03 - 29.03.2023 (Anträge, die vor dem 23.02.2023 oder nach dem 29.03.2023 eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung!) |
Antragsformulare und Kriterien im Sommersemester 2023: |
Generelle Regelungen für die Antragsstellung:
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Kriterien für Härtefallanträge
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Kriterien für Einzelfallanträge
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Keine Kriterien für Härtefall - / Einzelfallanträge sind hingegen:
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Erläuterungen zur Belegpflicht:
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