Sonderantragsverfahren zur Veranstaltungsbelegung
Informationen zum Sonderantragverfahren im Wintersemester 2021/22
Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten. Anträge für die Studiengänge B.A./M.A. Musikvermittlung und Intermedia als auch für die Unterrichtsfächer B.A./M.Ed. Kunst, Musik und der Lernbereich Ästhetische Erziehung senden Sie bitte an das ssc-kunst-musik@uni-koeln.de Anträge, die nicht von einem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-kolen.de) verschickt werden, können nicht berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte, dass Härtefall- und Einzelfallanträge jedes Semester erneut gestellt und belegt werden müssen.
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Fristen für die Anträge im Wintersemester 2021:
Einzelfallanträge: 29.09. - 06.10.2021 |
Antragsformulare und Kriterien im Wintersemester 2021/22: |
Generelle Regelungen für die Antragsstellung:
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Kriterien für Härtefallanträge
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Kriterien für Einzelfallanträge
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Keine Kriterien für Härtefall - / Einzelfallanträge sind hingegen:
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Erläuterungen zur Belegpflicht:
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