Sonderantragsverfahren zur Veranstaltungsbelegung

Informationen zum Sonderantragverfahren Sommersemester 2024

 

Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten.

Lesen Sie die Informationen zum Verfahren des Sonderantrages  bitte gründlich durch, bevor Sie einen Sonderantrag stellen!

Den Sonderantrag für das Sommersemester 2024 finden Sie hier

Eine Infografik über die Vergabe und deren zeitlichen Abläufe finden Sie hier.

Die Liste freie Plätze im Bereich Musik finden Sie hier. (Stand: noch nicht veröffentlicht)

Die Liste freier Plätze im Bereich Kunst finden Sie hier. (Stand: noch nicht veröffentlicht)

 

Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Sonderantrags an der Liste freier Plätze, um Ihre Chance auf Veranstaltungsplätze durch den Antrag zu erhöhen! Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Veranstaltungen anzugeben, in denen noch Plätze frei sind!

 

 

Das SSC Kunst/Musik bearbeitet ausschließlich Anträge für die Studiengänge B.A./MEd. Unterrichtsfächer Kunst, Musik und der Lernbereich Ästhetische Erziehung, B.A./M.A. Musikvermittlung und Intermedia

Bzgl. anderer Fachbereiche (d.h. auch Förderschwerpunkte) wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner*innen

Bitte übermitteln Sie uns die Sonderanträge ausschließlich digital per Mail im pdf-Format in einer Datei unter: ssc-kunst-musik@uni-koeln.de

Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihren Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) und senden Sie uns Ihren Antrag fristgerecht zu!

Härtefallanträge können ab dem 31.01.2024 eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 21.03.2024. Bitte reichen Sie ihren Härtefallantrag frühstmöglich bei uns ein. Wir können leider keine weiteren Plätze an bereits voll besetzte Veranstaltungen vergeben!

Einzelfallanträge können ab dem 28.03.2024 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Einzelfallanträge wird frühestens am Montag, den 01.04.2024 starten und bis maximal Donnerstag, den 04.04.2024 laufen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist für den Sonderantrag bereits am 03.04.2024 endet! Bitte beachten Sie, dass wir auch hier in bereits voll besetzten Veranstaltungen keine Plätze mehr zuweisen können.

Wir möchten Sie dringend darum bitte in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes des eingereichten Antrags abzusehen! Sie werden von uns nicht explizit darüber informiert, ob Sie einen Fixplatz erhalten haben. Vergewissern Sie sich bitte selbstständig in KLIPS 2.0 unter LV-An-/Abmeldung, ob Ihre Antragstellung erfolgreich war.

Beachten Sie bitte, dass Härtefall- und Einzelfallanträge jedes Semester erneut gestellt und belegt werden müssen.



Fristen für die Anträge im Sommersemster 2024


Härtefallanträge:    31.01.2024-21.03.2024

Einzelfallanträge:   28.03.2024 - 03.04.2024 (Anträge, die außerhalb dieser Frist eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung!)

Antragsformulare und Kriterien im Sommersemester 2024


Antrag auf Härtefall - / Einzelfallprüfung 

Informationsblatt zum Verfahrensablauf

Generelle Regelungen für die Antragsstellung:


  • Anträge auf Härtefallregelung bzw. Anträge auf Einzelfallprüfung können nur bearbeitet werden, wenn sich der/die Antragsteller*in parallel über KLIPS auf die gewünschten Veranstaltungen bewirbt. 
  • Wir empfehlen Ihnen Härtefallanträge so früh wie möglich zu stellen, da diese direkt nach Eingang geprüft und bearbeitet werden.
  • Einzelfallanträge werden gesammelt nach Fristende bearbeitet.
  • Alle Sonderanträge (Härtefall- und Einzelfallanträge) können nur nach Maßgabe freier Plätze bearbeitet werden. Wenn Lehrveranstaltungen bereits voll sind, findet keine Überbuchung statt!
  • Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten.
  • Nach Ablauf der Frist können keine Sonderanträge mehr angenommen oder bearbeitet werden!
  • Der Sonderantrag auf Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen ist ein Formular der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten können nicht berücksichtigt werden.

Kriterien für Härtefallanträge


  • Besondere Umstände der Lebenssituation: Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen
  • Besondere Umstände der Lebenssituation: Behinderung oder chronische Erkrankung

Kriterien für Einzelfallanträge


  • Spät-Immatrikulation (aufgrund des Zeitpunktes der Immatrikulation keine Teilnahme an zweiter Einwahlphase möglich)
  • Zugehörigkeit zu einem Sport-Kader
  • Erasmus-Studierende
  • Im aktuellen Fachsemester nicht die laut Modulhandbuch/Studienverlaufsplan vorgesehene(n) Lehrveranstaltung(en) erhalten

Keine Kriterien für Härtefall - / Einzelfallanträge sind hingegen:


  • Finanzielle Gründe
  • Einschränkungen durch Berufstätigkeit
  • Zweitstudium
  • Verzögerung im Studienverlauf durch Studienfachwechsel

Erläuterungen zur Belegpflicht:


  • Der/die Antragsteller*in ist verpflichtet, dem Antrag entsprechende Nachweise (siehe FAQ) als Anlage beizufügen.
  • für Härtefallanträge Transcript of Records (ab dem 2. Fachsemester), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und weitere Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes, Nachweis zur Pflege von Angehörigen, Nachweis über eine chronische Erkrankung/Behinderung o.ä
  • für Einzelfallanträge Transcript of Records (ab dem 2. Fachsemester), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
  • Anträge, denen keine entsprechenden Nachweise beiliegen, werden nicht bearbeitet!