FAQ Sonderantragsverfahren

Welchen Antrag muss ich überhaupt stellen?


Härtefallantrag

  • Bei gesundheitliche Einschränkungen sind spezielle Rahmenbedingungen erforderlich, um das Studium zu ermöglichen
  • Bestimmte familiäre Einschränkungen, die sich auf das Studium auswirken (z.B. alleinerziehend, Bindung an gewisse Betreuungszeiten oder Pflege von Verwandten)
  • Einschränkungen im individuellen Studienverlauf durch Schwangerschaft
  • Beachten Sie bitte, welche Gründe nicht als Härtefall gelten. Diese finden Sie hier.

Einzelfallantrag:

  • Nachrücker*innen, die aufgrund einer späteren Immatrikulation nicht an der 2. Belegphase teilnehmen konnten
  • Zugehörigkeit zu einem Sport-Kader
  • Erasmus-Studierende/Studienstart International
  • Im aktuellen Fachsemester nicht die laut Modulhandbuch/Studienverlaufsplan vorgesehene(n) Lehrveranstaltung(en) erhalten
  • Gründe, die nicht für einen Einzelfallantrag gelten, finden Sie hier.

Welche Dokumente muss ich einreichen?


  • Antragsformular (hier zum Download)
  • Bei Härtefall-/Einzelfallantrag: entsprechende Belege (!!!)
    Der Grund für Ihren Antrag muss auch von Ihnen belegt werden!

Wie kann ich meinen Antrag belegen?


Härtefallantrag:

  • bei gesundheitlichen Einschränkungen: z.B. Kopie des Schwerbehindertenausweises, ärztliches Attest …
  • bei familiären Einschränkungen: z.B. Nachweis über Pflegeverhältnis, Geburtsurkunden zu betreuender minderjähriger Kinder...

Einzelfallantrag:

  • Nachrücker*innen: z.B. Immatrikulationsbescheinigung mit Datum der Immatrikulation
  • zu wenig Veranstaltungen nach Studienverlaufsplan erhalten: aktueller Immatrikulationsnachweis (für Nachweis der Semesterzahl), Studienverlaufsplan (mit Vermerken dazu, welche Module bereits absolviert wurden und welche Veranstaltungen benötigt werden) ...

Wann genau muss ich meinen Antrag stellen?


  • Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen für die Anträge!
  • Härtefallanträge können ab Beginn der ersten Belegphase gestellt werden.
  • Einzelfallanträge können erst nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der 1. Belegphase gestellt werden. Das Stellen von Einzelfallanträgen bietet sich aber erst im Anschluss an die 2. Belegphase an. Bitte beachten Sie, dass die Einzelfallanträge erst nach Ablauf der Frist gesammelt bearbeitet werden. 
  • Die genauen Fristen finden Sie hier.

Reicht es, wenn ich einen Härtefall-/Einzelfallantrag einmalig stelle?


Nein, Härtefall- und Einzelfallanträge müssen jedes Semester neu gestellt und belegt werden.

Checkliste


Für das Stellen eines Härtefall-/Einzelfallantrags:


  • Geeigneten Antrag gefunden?
  • Für die entsprechende Veranstaltung auch tatsächlich bei KLIPS beworben?
  • Antragsformular ausgefüllt?
  • Entsprechende Belege dem Antrag beigefügt?
  • Einreichfrist für den Antrag bedacht?
  • Als Erinnerung für mich aufschreiben:
    Muss ich eventuell im nächsten Semester wieder einen Antrag stellen?