Auslandssemester

Angebote

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen. Häufig haben die Institutionen, die Auslandsaufenthalte unterstützen, längere Vorlaufzeiten. Deshalb sollten Sie sich, wenn Sie den Wunsch haben, ein Auslandssemester zu absolvieren, möglichst frühzeitig über Möglichkeiten, Vorgaben und Fristen der einzelnen Angebote informieren.

Beratung und Informationen zu Fördermöglichkeiten:

International Office (Akademisches Auslandsamt der Universität zu Köln)

Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)

Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Humanwissenschaftlichen Fakultät (ERASMUS)

AK Ausland des Fachschaftsrates Psychologie

Anrechenbarkeit im Ausland erbrachter Leistungen

Natürlich soll sich Ihr Auslandsaufenthalt nicht nur in Form von Sprachkenntnissen und Erfahrungen mit Land und Leuten niederschlagen, sondern eine Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen ist in der Regel wichtig für den eigenen Studienfortschritt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu informieren, welche veranstaltungen Sie an Ihrer ausländischen Wunsch-Universität belegen können und zu prüfen, wie diese Verlanstaltungen in Ihren Studienverlaufsplan passen.

Es kann durchaus sein, dass Veranstaltungen, die laut Ihrem Studienverlaufsplan für das Fachsemester, in dem Sie den Auslandsaufenthalt planen, vorgesehen sind, an Ihrer ausländischen Wunsch-Universität nicht angeboten werden, dafür hingegen Veranstaltungen, die nach Ihrem Studienverlaufsplan in einem früheren oder späteren Semester vorgesehen werden. Um möglichst wenig Reibungsverlust zu haben, ist es deshalb sinnvoll, Ihr Studium in den umliegenden Semestern bereits so zu planen, dass Sie ggfs. Veranstaltungen vorziehen oder schieben. Für eine individuelle Beratung Ihrer Studienplanung wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Eichler.

Vorabeinschätzung (ohne ERASMUS)

Damit Sie, wenn Sie ins Ausland gehen, Planungssicherheit bezüglich der möglichen Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Leistungen haben, kann Ihnen Frau Dr. Eichler eine Vorabeinschätzung erstellen. Dafür reichen Sie - möglichst bevor Sie ins Ausland gehen - eine Beschreibung (Umfang, Inhalt, Prüfungsleistungen) der im Ausland gewählten Veranstaltung(en) unter anerkennung-psych@uni-koeln.de ein. In der Vorabeinschätzung wird dann festgehalten, für welche Leistungen Ihres Studiengangs sie im Ausland belegten Veranstaltungen bei erfolgreicher Belegung angerechnet werden. Falls Sie erst vor Ort wissen sollten, welche Kurse Sie belegen oder falls sich vor Ort Änderungen ergeben, kann die Vorabeinschätzung auch später ausgestellt bzw. geändert werden.  

Vorabeinschätzung (ERASMUS)

Wenn Sie über das ERASMUS-Programm ins Ausland gehen, ist vorgesehen, dass zwischen Ihnen und der Universität zu Köln vorab ein sog. Learning Agreement geschlossen wird. Auch hier wird festgehalten, welche Leistungen Sie an der Gast-Universität im Ausland erbringen und in welcher Form Ihnen diese Leistungen in Ihrem Studiengang an der Universität zu Köln angerechnet werden. Das Learning Agreement füllen Sie zunächst gemeinsam mit dem Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Humanwissenschaftlichen Fakultät aus. Anschließend zeichnet Frau Dr. Eichler als Beauftragte des Faches Psychologie das Dokument gegen. Dafür reichen Sie bitte die entsprechenden Veranstaltungsbeschreibungen (Umfang, Inhalt, Prüfungsleistungen) unter anerkennung-psych@uni-koeln.de ein. Falls sich Änderungen bezüglich der tatsächlich belegten Veranstaltungen ergeben, kann das Learning Agreement zusammen mit dem ZIB geändert werden.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt nach Ihrer Rückkehr. Dazu benötigen Sie eine offizielle Leistungsübersicht (Im Original mit Stempel und Unterschrift, oder elektronisch verifizierbar) der an der ausländischen Gast-Universität erbrachten Leistungen, eine Kopie der Vorabeinschätzung bzw. des getroffenen Learning-Agreements sowie Beschreibungen der im Ausland belegten Veranstaltungen. Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt Psychologie ein.

Urlaubssemester? Oder nicht?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich während des Auslandssemesters an der Universität zu Köln beurlauben zu lassen. In diesem Fall wird Ihr Fachsemester während des Auslandssemester nicht weiter gezählt.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass Sie während des Urlaubssemesters an der Universität zu Köln keine Prüfungen ablegen dürfen.

Falls Sie auch während des Auslandssemesters Leistungen an der Univerität zu Köln erbringen wollen (z.B. im Rahmen der 2. Klausurphase), sollten Sie sich hingegen während des Auslandssemesters nicht beurlauben lassen.