Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
AKTUELLESAufgrund der ungewöhnlich hohen Zahl an Einstufungsanträgen zum SoSe 2023 werden diese derzeit prioritär bearbeitet. Dadurch verzögert sich derzeit leider die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ausschließlich digital von Ihrem S-Mail-Account unter anerkennung-psych@uni-koeln.de ein. |
Voraussetzungen für die Anerkennung- Immatrikulation im Bachelor- oder Masterstudiengang Psychologie an der Universität zu Köln - Vorliegen anrechenbarer Leistungen
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Wichtig:Wenn Sie noch keinen Studienplatz im Bachelor- pder Masterstudiengang Psychologie an der Universität zu Köln haben, sondern sich erst noch für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, benötigen Sie für die Bewerbung einen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheid . |
Grundlagen der AnerkennungDie Entscheidung über die Anerkennung hängt unmittelbar vom Einzelfall ab. Dabei wird geprüft, ob es zwischen der von Ihnen erbrachte Leistung und den im Bachelor- bzw. Masterstudium Psychologie an der Universität zu Köln geforderten Leistungen keine wesentlichen Unterschiede gibt. Angerechnet wird im gegebenen Fall die Anzahl der ECTS-Punkte, die der Äquivalenzleistung in Köln anhängen. Die Note wird übernommen bzw. bei Vorliegen abweichender Notenskalen umgerechnet, im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. |
Einen Überblick über die an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie geforderten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich mithilfe der Übersicht im Anhang der für Sie geltenden Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs sowie des Studienverlaufsplans für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie verschaffen. |
Beantragung einer Anerkennung: |
1. Schritt: Benötigte UnterlagenEine Anerkennung muss immer beantragt werden. In dem Antrag müssen enthalten sein: 1. Ausgefülltes Antragsformular
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2. Leistungsnachweis über die anzurechnenden Leistungen (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
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3. Auszüge aus Modulhandbuch/Vorlesungsverzeichnis
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4. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität zu Köln |
Anerkennung von Leistungen nach einem Einstieg in ein höheres Fachsemester (Ortswechsel/Querweinstieg) |
Ortswechsel:Legen Sie bitte eine Übersicht aller im Studiengang bisher erbrachten Prüfungsleistungen, einschließlich der Anzahl in Anspruch genommerner bzw. nicht bestandener Prüfungsversuche, bei. Versuchspersonenstunden Ihrer vorherigen Universität sind grundsätzlich anerkennungsfähig. Eine Anerkennung und Eintragung der Leistung ist jedoch nur bei Vorliegen der vollständigen 30 Std. möglich. Falls Sie an Ihrer vorherigen Universität weniger als 30 Std. gesammelt haben, erwerben Sie die restlichen Versuchspersonenstunden am DP Psychologie der Universität zu Köln und reichen alle Versuchspersonenstundenbescheinigungen (der vorherigen Universität sowie der Universität zu Köln) zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie einer Kopie der letzten Immatrikulationsbescheinigung der vorherigen Universität im Prüfungsamt Psychologie ein. Quereinstieg:Legen Sie bitte eine Kopie der Anerkennungscheckliste, die Sie zusammen mit dem Einstufungsbescheid erhalten haben, dem Antrag bei. Unterlagen, die Sie bereits für die Erstellung des Einstufungsbescheides eingereicht haben, brauchen Sie nicht noch einmal vorzulegen. Erläutern Sie bitte ggfs. im Bemerkungsfeld des Antrags, ob und welche Leistungen seit Erstellung des Einstufungsbescheides noch hinzugekommen sind. |
2. Schritt: Einreichung des AntragsBitte reichen Sie den vollständigen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ausschließlich digital von Ihrem S-Mail-Account unter anerkennung-psych@uni-koeln.de
ein. |
Wichtig: Es gibt keine festgelegte Frist, bis wann der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss. Wir empfehlen jedoch, den Antrag zu stellen, sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen. |
3. Schritt: Bearbeitung Ihres Antrags |
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Planen Sie bitte eine genügend lange Vorlaufzeit ein. Für die Bearbeitung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen fällt (nach Eingang der vollständigen Unterlagen) eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen (bis maximal vier Monate) an. Insbesondere wenn Sie ein ausländisches Zeugnis vorlegen, muss dieses evtl. einer externen Prüfung unterzogen werden. Dies kann mehrere zusätzliche Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. |
Nach Abschluss der Bearbeitung wird Ihnen ein schriftlicher Anerkennungsbescheid ausgestellt und per Post zugesandt. Der Anerkennungsbescheid listet auf, welche Leistungen Ihnen in welcher Form angerechnet wurden. Gemäß der Auflistung des Anerkennungsbescheids werden die angerechneten Leistungen in Ihren Notenspiegel eingetragen, den Sie in Ihrem Studienstatus unter KLIPS 2 einsehen können. |
Beanstandung |
Gemäß § 110 des am 01.01.2011 in Kraft getretenen Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) bedarf es keines einer Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahrens bei Verwaltungsakten mehr. Daher ist ein formeller Widerspruch gegen den Anerkennungsbescheid nicht mehr möglich. |
Gegen den Bescheid kann jedoch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erhoben werden. |
Sie haben ausserdem die Möglichkeit, eine formlose Gegendarstellung einzureichen, mit der Sie eine erneute Prüfung des Sachverhalts beantragen (z.B. bei offensichtlichen Fehlern). Das bedeutet, dass Sie ein Schreiben einreichen, in dem Sie auf die Unklarheiten/Fehler oder Sonstiges aufmerksam machen und diese ggfs. begründen. Das Schreiben richten Sie bitte an den Prüfungsausschuss des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs Psychologie, Gronewaldstr. 2a, 50931 Köln. Wichtig: Durch diese Gegendarstellung wird die Frist, innerhalb der ggfs. eine Klage vorgebracht werden muss, nicht verändert. |