- Erweiterungsfach Deutsche Gebärdensprache -
Erste Informationen
Abschluss Regelstudienzeit Studienbeginn Kombinierbarkeit Studienvoraussetzungen
Studienplatzvergabe Fachspezifische Beratung Bewerbung Zulassung/Einschreibung | Master of Education (M.Ed.) 4 Semester Wintersemester Ein-Fach-Master Voraussetzung ist ein Studium der Sonderpädagogik mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Hören und Kommunikation. Die Kompetenz in der Deutschen Gebärdensprache gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) B1 wird duch eine Prüfung nachgewiesen. Örtliches Auswahlverfahren SSC Heilpädagogik Zentrum für LehrerInnenbildung Studierendensekretariat |
Der Master of Education Deutsche Gebärdensprache ist ein Erweiterungsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.
MailinglisteStudierende des Studiengangs Master of Education Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mit dem Erweiterungsfach Deutsche Gebärdensprache tragen sich bitte in den unten stehenden Mailverteiler ein. https://lists.uni-koeln.de/mailman/listinfo/sonderpaedagogik-info |
Informationen für Studieninteressierte
Studienziele und berufliche Perspektiven
Studienaufbau und Inhalte
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
1. Studienziele und berufliche Perspektiven
Ziele
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Deutsche Gebärdensprache (Unterrichtsfach) sollen die sprachlichen Ausdrucksmittel der Deutschen Gebärdensprache differenziert und korrekt anwenden können. Sie erlangen umfangreiche und fundierte praktische und linguistische Kenntnisse über die Deutsche Gebärdensprache, ihre Verwendung in künstlerischen Formen (z.B. Poesie/Theater) sowie über kulturelle, soziologische und historische Aspekte der Gebärdensprachgemeinschaft/ Gemeinschaften hörgeschädigter Menschen. Darüber hinaus erwerben sie umfangreiches Wissen über den Erwerb von Gebärdensprache als Erst- und Zweitsprache und den Sprachunterricht der Deutschen Gebärdensprache.
Der Studiengang Deutsche Gebärdensprache vermittelt darüber hinaus Fachkenntnisse und Kompetenzen, die zur Planung, Durchführung, Bewertung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen im Gebärdensprachunterricht befähigen und zur bilingualen Bildung und Erziehung von hörgeschädigen Kindern und Jugendlichen und zur Weiterentwicklung des Schulsystems beitragen.
Die erworbenen Kenntnisse können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden beschreiben und anwenden.
Berufsfelder
Der Hauptarbeitsmarkt der Absolventinnen und Absolventen des Fachs "Deutsche Gebärdensprache" sind bundesweit Förderschulen bzw. Kompetenzzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Die Deutsche Gebärdensprache und die bilinguale Erziehung ist als eine Option in der Bildung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher mittlerweile in vielen Richtlinien für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und auch in etlichen Schulprogrammen verankert. Im deutschsprachigen Raum ist Köln damit zur Zeit die einzige Universität, an der das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache studiert werden kann.
Da bislang im gesamten deutschsprachigen Raum ein solches Studienangebot fehlt, wird der Bedarf an entsprechend ausgebildeten Lehrkräften auf absehbare Zeit stabil bleiben.
2. Studienaufbau und Inhalte
Inhalte
Das Studium legt die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen für das angestrebte Lehramt an Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation im Fach Deutsche Gebärdensprache.
Das Studienfach befasst sich mit der Deutschen Gebärdensprache, ihren künstlerischen Formen sowie der Kultur und Identität hörgeschädigter Menschen und deren Bezüge in der Gesellschaft und Geschichte.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Fragen der Vermittlung dieser Inhalte an hörgeschädigte Kinder und Jugendliche auf der Grundlage von Einsichten aus der Didaktik der Gebärdensprache und Kultur im Kontext Hörschädigung sowie der Sprachlehrforschung insbesondere im mehrsprachigen Kontext.
Aufbau
Modul 1Linguistik der Deutschen Gebärdensprache Die Studierenden erhalten ein Überblickwissen über Eigenschaften der Deutschen Gebärdensprache in den Bereichen Phonologie, Morphologie, Syntax, Pragmatik, Textlinguistik und lernen verschiedene Möglichkeiten ihrer theoretischen Beschreibung und Erklärung kennen. Modul 2Deaf Studies Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis von den individuellen Sozialisationsbedingungen hörgeschädigter Menschen und der Kultur- und Sprachgemeinschaft gehörloser Menschen und können diese vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Modelle beschreiben und erklären. Modul 3 und 6Sprachpraxis Deutsche Gebärdensprache Die Studierende erreichen eine hohe Sprachkompetenz in der Deutschen Gebärdensprache, die sie zu einer flüssigen Kommunikation (produktive Fertigkeiten) und einem vertieften Verständnis von komplexen Texten in der Deutschen Gebärdensprache (rezptive Fähigkeiten) befähigt. Modul 4Bilinguale Didaktik und Methodik Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis von den fachdidaktischen Grundlagen für die Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache im gesamten vorschulischen und schulischen Kontext und können vor diesem Hintergrund Lehrpläne sowie Ziele, Inhalte und Methoden des Lernens und Lehrens im Fachunterricht reflektieren, selbstständig entwickeln und begründen. Modul 5Identitätsförderung und Diagnostik in der bilingualen Erziehung Die Studierenden können Unterrichtskonzepte, Ziele, Methoden und Materialien zur Identitätsförderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Hörschädigung selbstständig entwickeln und kritisch reflektieren. |
3. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und wird mit einer Master-Prüfung abgeschlossen.
Die Voraussetzung, um für das Studienfach Deutsche Gebärdensprache zugelassen zu werden, ist ein Studium der Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Bachelor, Master oder Staatsexamen). Die Kompetenz in der Deutschen Gebärdensprache gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) B1 wird durch eine Prüfung nachgewiesen.