Einführung & Motivation
Seit dem 26.3.2009 gilt eine neue, einheitlich beschlossene Konvention der Vereinten Nationen bezüglich Menschen mit Behinderungen jeglicher Art in Deutschland. Diese Konvention sorgt gesetzlich dafür, dass alle Staaten, die diese Gesetze unterzeichnet haben, verhindern müssen, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Staat benachteiligt oder diskriminiert werden. (vgl. Demmer-Dieckmann 2010, S.257).
Das führt u. a. zu der Pflicht, eine Möglichkeit auf inklusive Bildung für alle Schüler und Schülerinnen anzubieten, aber auch Barrierefreiheit beim Zugang zu wichtigen Informationen zu schaffen. Dadurch sind sowohl private, als auch öffentliche Verantwortungsträger dazu angehalten, alle Informationen barrierefrei zu vermitteln. Da viele Informationen über das Internet vermittelt werden, ist es daher wichtig, dass Internetseiten so barrierefrei wie möglich programmiert und gestaltet werden. Dabei gibt es verschiedenste Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen, auf die man beim Gestalten einer barrierefreien Internetseite achten muss.
Zum Beispiel können Menschen mit Sehbehinderungen Internetseiten nur mit Hilfe eines Screenreaders lesen und daher müssen die Seiten dementsprechend programmiert sein. Aber auch Menschen mit geistigen Einschränkungen oder einer Lernbehinderung finden oft keinen Zugang zu Internetseiten, obwohl sie im Grunde fähig zum Lesen sind, da die Texte zu anspruchsvoll und kompliziert aufgebaut sind. Mit diesem Thema beschäftigen sich die „Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG), die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, in Absatz 3.1.5. Dort werden Initiatoren einer Website dazu angeleitet, die Webinhalte zumindest in einer Zusammenfassung textlich so darzustellen, dass keine Sprachkenntnisse der höheren sekundären Schulbildung nötig sind, um diese zu lesen.
Wenn diese Regeln so für Websites gelten, dann sollten sie auch in der Unterrichtsgestaltung für Schüler und Schülerinnen mit sprachlichen Schwächen genauso genutzt werden. Dieses Thema ist uns besonders wichtig, da wir als angehende Sonderpädagoginnen später mit Menschen mit Lernbehinderungen zusammenarbeiten werden. Jeder Mensch sollte die Chance haben, Zugang zu denselben Informationen zu bekommen, auch wenn er nicht in der Lage ist, sehr komplexe Texte oder Sprechakte zu verstehen.
Daher beschäftigen wir uns im Folgenden mit einfacher Sprache zur Vermittlung von Informationen, so wie es die WCAG für Internetseiten vorschlagen, so wie sie aber auch von Lehrpersonen in ihrem Unterricht genutzt werden sollten. Denn auch in einem barrierefreien Unterricht sollte Sprache so verwendet werden, dass jeder Adressat sie verstehen kann. Diese leichte Sprache ist wichtig für Schüler und Schülerinnen mit Lernschwierigkeiten, aber auch für jeden anderen ist sie besser zu verstehen.
Hier gibt es Informatinen zur leichten Sprache