Schauen Sie gerne bei den FAQs unten auf der Seite, ob Ihre Frage dort schon beantwortet wurde!

 

Erläuterungen zu den Kursen und Prüfungen für die Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Der Arbeitsbereich „Pädagogik und Didaktik für Menschen mit Hörbehinderung (Schwerpunkt Gebärdensprache)“ bietet allen Lehramts-Studierenden im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie den Studierenden im Studienschwerpunkt „Menschen mit Hörschädigung“ des Masterstudiengangs Rehabilitationswissenschaften zusätzlich zu den im Modulhandbuch aufgeführten Kursen über die gesamte Studienzeit aufeinander aufbauende DGS-Sprachkurse an. Die Universität zu Köln stellt dafür regelmäßig erhebliche finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung .

Studierende, die sich für einen DGS-Kurs anmelden, sind verpflichtet, an mindestens 80% der Kurssitzungen aktiv teilzunehmen. Die regelmäßige aktive Teilnahme an den DGS-Kursen ist unbedingt erforderlich, um

1.    die Kontinuität im didaktischen Aufbau des Kurses zu gewährleisten,
2.    den Lernfortschritt aller Studierenden gleichermaßen zu gewährleisten,
3.    die Motivation aller Teilnehmenden aufrecht zu erhalten.

Aus diesen Gründen behalten wir uns das Recht vor, Anmeldungen zu höheren Kursen abzulehnen, wenn nicht eine Anwesenheit mit aktiver Teilnahme von mindestens 80% in den vorhergehenden Kursen nachgewiesen werden kann.
Sollten Studierende bereits Vorkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache nachweisen können, bietet sich die Möglichkeit, an einem Kurs mit höherem Sprachniveau teilzunehmen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die verantwortlichen Dozenten unseres Arbeitsbereiches (Herr Straub, Herr Klinner). 

 

Spezifische Regelungen für die einzelnen Studiengänge

 

1. Studierende in den Lehramtsstudiengängen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation 

Der Arbeitsbereich bietet allen Lehramtsstudierenden kontinuierlich Sprachkurse in der Deutschen Gebärdensprache an. Mit der Bewerbung zum Masterstudiengang muss jede:r Studierende mindestens den Nachweis DGS A2 erbringen. Der Arbeitsbereich bietet dazu regelmäßig Prüfungen an.

2.Studierende im Erweiterungsfach „Deutsche Gebärdensprache“ 

Mit der Bewerbung zum Erweiterungsfach im Masterstudiengang muss jede:r Studierende mindestens den Nachweis DGS B1 erbringen. Weitere Informationen zum Erweiterungsfach erhalten Sie hier: https://zfl.uni-koeln.de/bewerbung/master-bewerbung/deutsche-gebaerdensprache-erweiterungsfach

3.Studierende im Studiengang Rehabilitationswissenschaften (MA)  

Die DGS-Kurse sind ein zusätzliches Angebot des Arbeitsbereichs.
Für eine grundlegende Ausbildung in der Deutschen Gebärdensprache wird dringend empfohlen, die Kurse DGS A1 und A2 zu absolvieren. Diese Kurse qualifizieren zur Teilnahme an der DGS A1- und A2-Prüfung. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten Studierende ein Zertifikat, das Ihnen die Sprachkompetenz auf dem Sprachniveau DGS A1/A2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzahmen für Sprachen bescheinigt. Bei Vorkenntnissen ist ebenso eine Prüfung einer höheren Sprachkompetenz möglich.

 

DGS im Bachelor:

DGS A1 - Gebärdensprachkurse

Diese Kurse bereiten auf die Prüfung für das Level A1 vor.

Semester

Kurs

SWS

Prüfung am Ende

Gruppengröße

(pro Kurs)

1

DGS A1.1

2

-

>20

2

DGS A1.2

4

A1- Prüfung

>20

Wird die Prüfung nicht bestanden, haben die Studierenden die Möglichkeit diese im nächsten Semester zu wiederholen. Sollten Studierende die Prüfung nicht bis zur Bewerbung für einen Masterstudienplatz bestanden haben, können sie nicht für das Masterstudium zugelassen werden!

 

DGS A2 - Gebärdensprachkurse (A1-Nachweis erforderlich)

Semester

Kurs

SWS

Prüfung am Ende

Gruppengröße

(pro Kurs)

3

DGS A2.1

4

-

20

4

DGS A2.2

4

-

20

5

DGS A2.3

4

A2-Prüfung

20

Die Kurse bereiten auf die Prüfung Level A2 (GERS) vor, die nach dem 5. Semester durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung (A2).

 

DGS im Master:

Im MA (Ed-Lehramt) haben Studierende, die die Prüfung Level A2 bestanden haben, die Möglichkeit, weitere Gebärdensprachkurse zu besuchen.

DGS B1 - Gebärdensprachkurse (A2-Nachweis erforderlich)

Semester

Kurs

SWS

Prüfung am Ende

Gruppengröße

(pro Kurs)

6

DGS B1.1

4

-

20

7

DGS B1.2

4

-

20

8 (Praxissemester)

-

-

-

-

9

DGS B1.2

4

B1-Prüfung

20

Mit Ausnahme des Praxissemesters besuchen Studierende Gebärdensprachkurse im Umfang von 4 SWS pro Semester. Diese Kurse bereiten auf die Prüfung Level B1 vor. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Studierenden ein Zertifikat über die bestandene Prüfung.

 

Prüfungen zu den Kompetenzleveln A1, A2 und B1

Die Prüfungen zu den Kompetenzleveln A1 und A2 und B1 finden jedes Semester statt. 

Zu Beginn eines jeden Semesters findet eine Vorbesprechung zu den Prüfungen des laufenden Semesters statt. Der Termin wird auf WebDGS veröffentlicht.

Die Anmeldung zur Prüfung muss im Sommersemester bis zum 15. Juni und im Wintersemester bis zum 15. Januar erfolgen.

Die Prüfung wird am Ende eines jeden Semesters durchgeführt. 

Eine Prüfung besteht aus 3 Bausteinen:

  1. Produktion: Im Prüfungsteil „Produktion“ erhalten die Studierenden eine Prüfungsaufgabe in DGS auf der WebDGS-Seite, über das Sie gebärdensprachlich referieren sollen. Während der Prüfung referieren die Studierenden in Gebärdensprache zu der gestellten Aufgabe. Dieser muss per Video aufgezeichnet werden.
  2. Rezeption (Gruppenprüfung): Im Prüfungsteil „Rezeption“ werden die Studierenden die Videos mit gebärdensprachlichen Äußerungen gezeigt und sie müssen anschließend Verständnisfragen im Single-Choice-Verfahren beantworten.
  3. Interaktion:Mit Hilfe der Handlungskarte nimmt der/die Prüfungsteilnehmende mit der/dem anderen Prüfungsteilnehmenden sprachlich in Kontakt auf, diese/dieser reagiert entsprechend darauf. Geprüft wird die freie Kommunikation und Interaktion.

Für die bestandene Prüfung wird ein Zertifikat über den jeweiligen Kompetenzlevel ausgestellt.

Die Prüfungen können erst im nächsten Semester wiederholt werden.

 

Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache

Die Studierenden mit DGS B1 Zertifikat können an der Universität zu Köln das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache als Erweiterungsfach für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung studieren. Studierende der Lehrämter Gymnasien/Gesamtschulen und Berufskolleg können das Unterrichtsfach nicht studieren.

Voraussetzung für das Studium ist

  • mindestens ein BA des Lehramts für Sonderpädagogische Förderung mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation
  • ein MA des Lehramts für Sonderpädagogische Förderung mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation oder
  • BA/MA-Abschlüsse bzw. Staatsexamen mit vergleichbaren Abschlüssen (z.B. Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mitdem Schwerpunkt Hören und Kommunikation, Fachrichtungen Gehörlosenpädagogik, Schwerhörigenpädagogik)
  • sowie ein Nachweis über eine Gebärdensprachkompetenz (DGS) mit dem Level B1

Das Studium dauert 4 Semester und beginnt immer im Wintersemester. Es ist eine offizielle Bewerbung an der Universität zu Köln für einen Studienplatz für das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache notwendig. Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats der Universität zu Köln (ab Sommer 2015).

Liegt kein Nachweis über die Gebärdensprachkompetenz Level B1 vor, können Bewerberinnen und Bewerber eine Prüfung an der Universität zu Köln ablegen.

Nach erfolgreicher Zulassung besuchen die Studierenden neben den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalten jedes Semester im Rahmen von zwei Modulen Gebärdensprachkurse im Umfang von jeweils 4 SWS. 

 

Master- DGS Erweiterungsfach (B1-Nachweis erforderlich)

Semester

Kurs

SWS

Prüfung am Ende

Gruppengröße

(pro Kurs)

1

DGS BM3: Sprachpraxis

4

-

20

2

DGS BM3: Sprachpraxis II

4

Gebärdensprachliche Prüfung

20

3

DGS AM3: Vertiefung Sprachpraxis

4

-

20

4

DGS AM3: Vertiefung Sprachpraxis II

4

Gebärdensprachliche Abschlussprüfung

20

 

FAQ Gebärdensprachkurse

  1. DGS A2 Zulassung zum MA-Lehramt: Nachweis der DGS-Kompetenz

Mit der Bewerbung zum Sommersemester 2024 muss jede:r Studierende mindestens den Nachweis A2 erbringen.

  1. Ich habe bereits DGS Kurse anderweitig besucht. Kann ich höhere DGS Kurse besuchen?

Bitte kontaktieren Sie Leonid Klinner (lklinner(at)uni-koeln.de) / Alexander Straub (astraub1(at)uni-koeln.de) und schicken Sie die Nachweise bitte mit. Vielleicht benötigen Sie dann einen Einstufungstest.

  1. Wäre es möglich 2 bzw. 3 Kurse (z.B. DGS A2.2 und A2.3) ausnahmsweise gleichzeitig zu besuchen?

Leider ist dies nicht möglich, da die Reihenfolge der Lektionen entsprechend dem Schwierigkeitsgrad erstellt wurden, um eine fortlaufende Entwicklung zu erreichen.

  1. Taube/Gehörlose/Schwerhörige mit der Kompetenz DGS?

Bitte kontaktieren Sie Leonid Klinner (lklinner(at)uni-koeln.de) oder Alexander Straub (astraub1(at)uni-koeln.de). Es ist möglich, dass bei Ihnen ein Einstufungstest vorgenommen wird. Nach dem Einstufungstest kann einer von uns bestätigen, dass Sie DGS bereits beherrschen, da bekommen Sie eine Bestätigung/Nachweis oder eine Kursempfehlung mit höherem Sprachniveau. Für die Zulassung für einen Masterstudienplatz Sonderpädgogik (FS: Hören und Kommunikation) ist mind. DGS A2 notwendig und für den Masterstudiengang DGS als Unterrichtsfach das Sprachniveau DGS B1. 

  1. Es fehlt die Teilnahme-Bestätigung des DGS-Kurses?

Die Teilnahme an den DGS-A1, A2 und B1 Kursen ist freiwillig und erfolgt daher ohne Leistungsverbuchung.