Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um das Thema Modulabschlussarbeiten.


Für die Modulabschlussprüfungen müssen Sie sich selbstständig über KLIPS 2 und unter Einhaltung einer Frist anmelden. Außerdem müssen Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Modulabschlussprüfung erfüllen. Dazu zählt z.B., dass alle Studienleistungen des Moduls vorher abgeschlossen sein müssen. In manchen Modulen gibt es darüber hinaus weitere Voraussetzungen, die Sie Ihrem Modulhandbuch entnehmen können (siehe Reiter „Studiengänge und Modulhandbücher“).

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich stark in den Modulen, so dass Sie diese wiederum mit den Lehrenden, die die Modulabschlussprüfung abnehmen, besprechen müssten. Zu schriftlichen Prüfungsleistungen finden Sie unten auf dieser Seite Hinweise als Download, die Sie unbedingt beachten sollten.

Sprechen Sie uns bei Fragen, Unsicherheiten oder wenn für Sie besondere Rahmenbedingungen gelten (z.B. Nachteilausgleich) möglichst frühzeitig an. Fristverlängerungen werden nur durch Vorlage eines Attests gewährt.

 

Hinweise zu schriftlichen Prüfungen

Die zuständigen Prüfungsämter der Humanwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.