Allgemeine Informationen & FAQs

Die Webseiten der Abteilung Pädagogik des Studierenden Service Centers der Humanwissenschaftlichen Fakultät

(SSC Pädagogik) sind umgezogen!

Sie finden den neuen Internetauftritt hier.

 

Aufbau des Moduls

Das Praktikumsmodul im B.A. Erziehungswissenschaft besteht aus den folgenden Elementen:

  • Besuch einer Vorbereitungsveranstaltung im jeweiligen Interessensschwerpunkt, diese umfasst vier Mittwochsvorlesungen und zwei Blocktermine (1CP)
  • obligatorisches Praktikum (8 CP bzw. 4 CP)
  • Besuch einer Nachbereitungsveranstaltung im jeweiligen Interessensschwerpunkt (1 CP)
  • (nur für 1-Fach-Bachelor: Verfassen eines Praktikumsberichtes für 2 CP)

 

FAQs

1. In welchem Stundenumfang muss das Praktikum absolviert werden?

  • 1-Fach-Bachelor: 240 Stunden (8CP)
  • 2-Fach-Bachelor: 120 Stunden (4CP)

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein Praktikum in größerem Stundenumfang bzw. zusätzliche Praktika in weiteren Einrichtungen zu absolvieren.

 

2. Muss das Praktikum im Block absolviert werden?

Es steht Ihnen frei, das Praktikum entweder im Block (beispielsweise in den Semesterferien in Form von 40 Arbeitsstunden pro Woche) zu absolvieren oder das Praktikum in Teilzeit über einen längeren Zeitraum hinweg (in der Regel parallel zur Vorlesungzeit)abzuleisten. Je nach Praktikumseinrichtung bietet sich letztere Variante sogar an (z.B. bei Projektarbeit).

 

3. Kann ich die geforderten Stunden auf mehrere Praktika verteilen?

  • 1-Fach-Bachelor: ja
  • 2-Fach-Bachelor: nein

Für die 1-Fach-Bachelor Studierenden besteht die Möglichkeit, die zu erbringenden Praxisstunden in maximal zwei Einrichtungen zu absolvieren. Der Praktikumsbericht wird ausschließlich über eines der beiden Praktika verfasst.

 

4. In welchen Einrichtungen kann das Praktikum absolviert werden?

Grundsätzlich kann das Praktikum in sämtlichen Einrichtungen (Institutionen, Unternehmen, Abteilungen usw.) absolviert werden, die einen pädagogischen Auftrag erfüllen, d.h. pädagogische Tätigkeiten zum Arbeitsalltag zählen.

Nicht anerkannt werden:

  • private Nachhilfe
  • institutionalisierte Nachhilfe (ohne deutlichen Schwerpunkt auf außer-fachunterrichtlichen Aufgaben)
  • Unterrichtspraktika (an Regelschulen)
  • Einzelfallbetreuung ohne deutliche Anbindung an eine Einrichtung
  • Kinderbetreuung (Babysitting, Kinderclubbetreuung im Hotel)
  • Begleitung von Freizeiten ohne Pädagog_innen vor Ort

 

5. Wer kann als Mentor_in meines Praktikums ausgewählt werden?

Als Mentor:in kommen Mitarbeiter:innen der jeweiligen Einrichtung in Frage, die über einen Hochschulabschluss (Universität oder FH) in einem pädagogischen Studiengang verfügen. Institutionen, in denen das Praktikum durch Mentor:innen mit anderen Qualifizierungen begleitet wird, müssen ggf. im Einzelfall auf Eignung der Mentor:in geprüft werden.

Im Falle eines Auslandspraktikums wird versucht, im Bezug auf die Mentor:innenschaft einen größeren Ermessensspielraum geltend zu machen.

 

6. Kann ich mir bereits absolvierte Praktika anrechnen lassen?

Es besteht die Möglichkeit, geleistete Praxiserfahrungen in einem pädagogischen Tätigkeitsbereich anrechnen zu lassen. Die Kriterien der Anrechnung von Praktika entsprechen den Bedingungen für die Anmeldung des studienbegleitend zu absolvierenden Praktikum.

  • Praktika bzw. Tätigkeiten (auf FSJ), die vor dem Studienbeginn erbracht wurden:
Sämtliche Praktika/Tätigkeiten die vor dem Beginn des Studiums absolviert wurden, können wohl für den 1-Fach als auch  für den 2-Fach-Bachelor zu maximal 50% (120 Stunden im 1-Fach bzw. 60 Stunden im 2-Fach-Bachelor) angerechnet werden.
  • Vor dem Studium absolvierte Ausbildungen:
Die Anerkennung von abgeschlossenen pädagogischen Ausbildungen vor dem Studium (z.B. Erzieher_in) erfolgt ausschließlich auf Einzelantrag durch die Studierenden.
  • Tätigkeiten während des Studiums:
Falls Sie parallel zum Studium einer Nebentätigkeit im pädagogischen Bereich nachgehen, können Sie diese, sofern den Anforderungen des Praktikums entsprechend und bei ausreichender Stundenzahl, zu 100% anrechnen lassen.

Zur Anrechnung und Verbuchung von Praktika, vorangegangenen Tätigkeiten oder Ausbildungen reichen Sie bitte das Arbeits-, Praktikums- oder Ausbildungszeugnis per E-Mail an praktikum-ba-ezw@uni-koeln.de ein.

 

7. Warum sollte ich das Praktikum anmelden?

Es wird dringend empfohlen, das Praktikum vor Beginn anzumelden, da auf diese Weise gewährleistet wird, dass das Praktikum die Vorgaben für eine spätere Anrechnung im Rahmen des Studiengangs erfüllt. Bei nicht angemeldeten Praktika können wir keine Garantie für die spätere Anerkennung und Verbuchung bei KLIPS geben. Ein Anmeldeformular für das Praktikum finden Sie im Reiter Bescheinigungen/Formulare .

 

8. Wie melde ich das Praktikum an?

Um das Praktikum anzumelden, füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus. Dieses finden Sie unter dem Reiter Dokumente & Materialien auf unserer Seite.

Der Praktikumsvertrag muss bei der Anmeldung nicht eingereicht werden, er dient lediglich als Beispielexemplar für die Studierenden und kann natürlich verwendet werden, wenn die Praktikumseinrichtung keinen eigenen Vertrag für die Praktikumszeit mit den Studierenden schließt. Auch diese Vorlage erhalten Sie auf der Seite Dokumente & Materialien.

 

9. Wo melde ich das Praktikum an?

Das Anmeldeformular ist digital per pdf-Scan über die E-Mail-Adresse des SSC Pädagogik einzureichen. Bitte prüfen Sie vorher sorgfältig, ob das Formular vollständig ausgefüllt ist.

 

10. Durch wen bin ich während meines Praktikums versichert?

Während der Absolvierung von (auch für den Studiengang obligatorischen) Praktika sind Studierende der Universität zu Köln nicht durch die Universität unfallversichert.

Studierende im Praktikum gliedern sich als abhängige Beschäftigte (§2 Nr.1 SGB VII) in den Betriebsablauf der Praktikumseinrichtung ein. Zuständig für die Unfallversicherung während des Praktikums ist daher die jeweilige Praktikumseinrichtung.

Im Fall eines Unfalls gibt der/die Studierende den jeweiligen Unfallversicherungsträger der Einrichtung (Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) an.

 

11. Wie erfolgt die Erfassung des Praktikums in KLIPS?

Grundsätzlich erfolgt die Verbuchung des Praktikums in KLIPS, nachdem dem SSC Pädagogik ein Zeugnis der Einrichtung vorliegt. Sie müssen sich nicht selbst in KLIPS anmelden. Das Praktikumszeugnis (oder auch Arbeitszeugnis, FSJ-Nachweis, etc.) ist digital per pdf-Scan über die E-Mail-Adresse des SSC Pädagogik einzureichen. Bitte prüfen Sie vorher sorgfältig, ob alle wichtigen Informationen (siehe Punkt 12) enthalten sind.

  • 1-Fach-Bachelor: Der Praktikumsbericht wird im Rahmen des Nachbereitungsseminars verfasst und ist bei den Dozierenden einzureichen. Ihr Praktikumszeugnis ist beim SSC Pädagogik einzureichen. Alle Informationen zum Praktikumsbericht finden Sie im Reiter Bescheinigungen/Formulare
  • 2-Fach-Bachelor: Da sie keinen Praktikumsbericht verfassen, reichen Sie bitte Ihr Praktikumszeugnisses per Mail beim SSC Pädagogik ein, sobald dieses Ihnen vorliegt.

 

12. Welche Informationen müssen auf das Praktikumszeugnis?

Das für die Anrechnung benötigte Praktikumszeugnis sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Ihr Name
  • Name der Einrichtung 
  • genauer Zeitraum des Pratikums inkl. Stundenumfang (Wochen- oder Gesamtstunden)
  • Beschreibung Ihrer pädagogischen Tätigkeiten während des Praktikums
  • Nennung der Mentor:in samt pädagogischen Hochschulabschluss
  • Unterschrift der Einrichtung (z.B. Mentor:in, Abteilungsleiter:in)

In Ihrem eigenen Interesse hinsichtlich späterer Bewerbungen, sollte Sie nach Abschluss des Pratikums auf die Ausstellung eines umfangreichen Praktikumszeugnisses achten. Für die Anerkennung des Praktikums reichen dem SSC Pädagogik diese Informationen jedoch aus.

 

13. Wie lange habe ich für die Bearbeitung des Praktikumsberichtes Zeit?

Die Bearbeitungszeit des Praktikumsberichtes beträgt sechs Wochen ab dem Besuch der Nachbereitungsveranstaltung. In der Regel teilen die Dozierenden den exakten Nachbereitungstermin während des Nachbereitungsseminares mit.

Selbstverständlich ist es auch möglich, den Bericht bereits vor dem Besuch der Nachbereitungsveranstaltung fertig zu stellen. Beachten Sie hierzu das Merkblatt zum Praktikum unter dem Reiter Bescheinigungen/Formulare. Der Bericht kann dann auch bereits vor Ablauf der Frist eingereicht werden.

 

14. Welchen Umfang soll der Praktikumsbericht haben?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Umfang des Praktikumsberichtes. Wichtig ist aber, dass der Bericht sämtliche vorgegebenen Gliederungspunkte enthält. Diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Praktikumsbericht auf unserer Website.

 

15. Wo muss ich den Praktikumsbericht abgeben?

Der Praktikumsbericht wird im Rahmen des Nachbereitungsseminars verfasst und ist bei den Dozierenden einzureichen.

 

16. Muss ich mich für die Modulabschlussprüfung des Praktikumsmoduls anmelden?

Für die 1-Fach-Bachelor zählt der Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung des Praktikumsmoduls. Für diese Modulabschlussprüfung müssen Sie sich nicht eigenständig bei KLIPS registrieren. Durch Einreichen Ihres Berichts bei den Dozierenden werden Sie automatisch vom SSC Pädagogik zur Modulprüfung angemeldet.

Für die 2-Fach-Bachelor entfällt die Modulprüfung im Praktikumsmodul.