Leitlinien für die Durchführung des Außerschulischen Praktikums (ASP) - Lehramt GHRGe (LPO 2003)

Die Webseiten der Abteilung Pädagogik des Studierenden Service Centers der Humanwissenschaftlichen Fakultät

- kurz SSC Pädagogik sind umgezogen!

Sie finden den neuen Internetauftritt hier.

 

  1. Das Außerschulische Praktikum (ASP) wird im Hauptstudium durchgeführt. Die Bescheinigung über den Abschluss des Grundstudiums muss vorliegen.
  2. Das ASP muss in der vorlesungsfreien Zeit in einem Block von 2 Wochen durchgeführt werden.
  3. Geeignete außerschulische Praxisfelder sind z. B. Nachbar- und Kooperationseinrichtungen von Schulen (z. B. vorangehende oder weiterführende Schulstufen, Kindergärten, Horte, Einrichtungen der Erwachsenenbildung u.a.), sozialpädagogische oder kirchliche Einrichtungen, Bereiche betrieblicher Ausbildung u.a.. Die Tätigkeiten sollen in Bereichen pädagogischen, betreuenden, beratenden Handelns liegen. Sie sollen nicht unterrichtlicher Art sein.
  4. Das ASP kann im Ausland durchgeführt werden.
  5. Hier finden Sie ein Formular und ein Informationsblatt der Universität, mit welchem die durchführende Institution das Praktikum bescheinigt. Eine Anmeldung des ASP im SSC Pädagogik ist nicht erforderlich.
  6. Die durchführende Institution stellt eine Bescheinigung über das ASP aus. Diese Bescheinigung enthält den Zeitraum der Durchführung und eine knappe Darstellung der ausgeführten Aufgaben der Praktikanten.

Weitere Informationen zum außerschulischen Praktikum können Sie der Praktikumsordnung der lehrerbildenden Fakultäten vom 05.10.2005 in §10, §11, §18 a) und §18 d) entnehmen.