Rückmeldesperre zum WiSe 2018/19 Die folgenden Informationen gelten NICHT für Bachelor- und Masterstudierende, sondern ausschließlich für LPO 2003-Studierende (Staatsexamen): Der Landtag NRW hat am 20.04.2016 die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) beschlossen. Danach verlängern sich gemäß § 20 Abs. 4 S. 1 LABG die Übergangsfristen für die Lehrämter der LPO 2003 von vier auf sechs Semester über der Regelstudienzeit. Die Erste Staatsprüfung muss folglich - für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bis zum 30.09.2017,
- für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bis zum 30.09.2018,
- für das Lehramt an Berufskollegs bis zum 30.09.2018 und
- für das Lehramt für Sonderpädagogik bis zum 30.09.2018
abgeschlossen sein. Diese Fristen gelten auch für den Erwerb eines weiteren Lehramtes gemäß § 41 LPO und für Erweiterungsprüfungen gemäß § 29 LPO. Das Landesprüfungsamt kann in begründeten Einzelfällen diese Fristen gemäß § 20 Abs. 4 S. 2 LABG auf (formlosen) Antrag ("Härtefallantrag") unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängern. Für Beratung und Antragstellung hierzu wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die Außenstelle Köln des Landesprüfungsamtes: https://www.pruefungsamt.nrw.de/ueber-uns/aussenstellen. Die Auslaufordnung LPO 2003 der Univerität zu Köln vom 05.09.2018 finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich dringend auf der Internetseite des LPAs Köln unter https://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramtsstudium. Rückmeldesperre Für Studierende, die für einen Lehramtsstudiengang mit Abschluss Erste Staatsprüfung nach der LPO 2003 eingeschrieben und bisher nicht im Prüfungsverfahren sind oder keinen Härtefallantrag gestellt haben, wurde zum Wintersemester 2018/19 eine Rückmeldesperre eingerichtet, d.h. eine Rückmeldung zum Wintersemester 2018/19 ist in diesem Studiengang nicht mehr möglich. Dementsprechend werden Sie zum 30.09.2018 durch das Studierendensekretariat exmatrikuliert. Ein entsprechendes Schreiben wurde an Sie per Email an Ihren smail-Account verschickt. Sollten Sie für einen weiteren Studiengang, der nicht ausläuft eingeschrieben sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an das Studierendensekretariat, sodass Sie sich in diesem Studiengang zum Wintersemester zurückmelden können. Einen evtl. bereits entrichteten Semesterbeitrag für das Wintersemester 2018/2019 können Sie sich mit dem entsprechenden Antragsformular, das Sie auf der Internetseite des Studierendensekretariats abrufen können (https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/e61957/e62186/e67942/20200316_Antrag_auf_Erstattung_TP_ger.pdf), erstatten lassen. Beratungs- und Koordinationsstelle LPO 2003 Das Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) bietet seit dem 19. Oktober 2015, auch im Hinblick auf die Auslaufordnung vom 27. September 2011, nun eine individuelle Beratung für die Lehramtsstudierenden der LPO 2003 an, um Sie auf den letzten Etappen Ihres erfolgreichen Staatsexamens zu unterstützen sowie bei Fragen bezüglich eines Studiengangswechsels in das Bachelor-/Mastersystem im Lehramt, oder zu Alternativen zum Lehramtsberuf, zu beraten. Die Beratungsstelle im Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) ist eine Schnittstelle zwischen den lehrerInnenbildenden Fakultäten an der Universität zu Köln und dem Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen. Nähere Informationen finden Sie hier. Ansprechparterin Daniela Maas Projektleitung der Beratungs- und Koordinationsstelle LPO 2003 daniela.maas@uni-koeln.de +49 221 470- 89149 Beratungstermine Sie können einen Beratungstermin nach Vereinbarung zu folgenden Zeiten erhalten: Dienstag: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 10.00 - 13.00 Uhr Einen Termin können Sie per Telefon (Tel.: +49 221 470 - 8609) oder per E-Mail (zfl-lpo2003@uni-koeln.de) vereinbaren. |