Wer darf an der Vorlesung und/oder der Modulabschlussprüfung teilnehmen?

Studierende des Master of Education.

 

Darf ich als Bachelor-Student*in an der Vorlesung teilnehmen, ein Seminar des Moduls besuchen und/oder die Modulabschlussprüfung antreten?

Nein!

Diese Regelung gilt auch für Studierende, die aus dem M.Ed. in den B.A. / B.Ed. zurückgestuft werden, sowie für Studierende, die nach LPO 2003 studieren.
Etwaige "Sonderfälle" können (auch während des laufenden Semesters) nicht berücksichtigt werden.

 

Ich kann an der ersten Sitzung der Vorlesung nicht teilnehmen. Verliere ich damit meinen Fixplatz?

Nein!

Die Teilnahme an der ersten Sitzung der Vorlesung ist nicht obligatorisch. Es bedarf auch keiner Abmeldung bei den Dozierenden oder den Modulbeteiligten. 

 

Ich besuche zeitgleich zur Vorlesung eine andere Lehrveranstaltung. Kann ich dennoch an der Vorlesung teilnehmen und die Modulabschlussprüfung ablegen?

Prinzipiell ist dies zwar möglich, es wird aber nachdrücklich davon abgeraten!

Für den erfolgreichen Abschluss der Vorlesung und das Antreten der Modulsbschlussprüfung ist die Teilnahme an den Präsenzsitzungen nicht obligatorisch. Alle prüfungsrelevanten Inhalte lassen sich grundsätzlich im Selbststudium aneignen. Gleichwohl empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an den Präsenzsitzungen und raten von dem Besuch einer zeitlich parallel liegenden Lehrveranstaltung ab. Im begründeten Einzelfall kann jedoch zeitgleich zur VO ein Seminar im M.Ed. besucht werden.

 

Ist die Bearbeitung und Abgabe der Vertiefungsaufgaben in der Vorlesung  obligatorisch?

Nein!

Die Bearbeitung und Abgabe der Vertiefungsaufgaben ist nicht verpflichtend, diese dienen Ihrer Vorbereitung auf die MAP und Ihr Studienprojekt und sind fakultativ.

 

Wie kann ich mich auf die Single-Choice-Fragen in der MAP vorbereiten?

Wir empfehlen den regelmäßigen Besuch der Vorlesung. Konkret sollten Sie sich die Inhalte mittels der Folien und anhand des Studienbuchs zur Vorlesung HIER KOMMEN SIE DIREKT ZUM DOWNLOAD erarbeiten.

 

Zu welchem Zeitpunkt kann ich die Modulabschlussprüfung ablegen?

Die Modulabschlussprüfung gilt als Modulabschluss für das BM4 Innovation & Profession
Sie sollte nach der Teilnahme an der Vorlesung und dem Seminar abgelegt werden. Dies ist zwar prüfungsrechtlich nicht zwingend notwendig, aufgrund der Verknüpfung von Vorlesungs- und Seminarinhalten im Rahmen der MAP wird jedoch dringend empfohlen, die MAP in dem Semester abzulegen, in dem sowohl die Vorlesung, als auch ein Begleitseminar besucht wurde. Wie damit umgegangen wird, wenn Sie das Begleitseminar bereits besucht und erfolgreich abgeschlossen haben, erfahren Sie weiter unten.

 

Gibt es mehrere Termine, an denen ich die MAP ablegen kann?

Ja!

Sie dürfen selbstständig wählen, zu welcher Prüfungsphase Sie sich anmelden möchten. Wichtig ist die fristgerechte Anmeldung im Prüfungsmanagement (KLIPS 2.0).
Beachten Sie hierfür die An- und Abmeldefristen auf unserer Homepage und die Hinweise zur Verknüpfung von Vorlesungs- und Seminarinhalten im Rahmen der MAP.

 

Ich muss die MAP wiederholen. Muss ich mich nun erneut zu einem Termin anmelden?

Ja!

Sie müssen sich zu jedem MAP-Termin, den Sie nutzen möchten separat und selbständig via KLIPS 2.0 anmelden.
Es erfolgt keine automatische Anmeldung zum nächsten Termin.

 

Ich habe die Vorlesung und/oder das Begleitseminar im BM4 bereits in einem vergangenen Semester besucht. Muss ich mich nun erneut zur Vorlesung/zu einem Begleitseminar anmelden, um an der MAP teilnehmen zu können?

Nein!

Wenn Sie bereits an der Vorlesung teilgenommen bzw. ein Begleitseminar im BM4 abgeschlossen haben, müssen Sie sich im aktuellen Semester nicht erneut zu der Veranstaltung anmelden.
Lediglich zur MAP müssen Sie sich über das Prüfungsmanagement in KLIPS 2.0 anmelden. Ab dem WiSe 2022/23 wird die MAP jedoch um einen offenen Fragenteil mit Seminarbezug ergänzt. Sie sollten deshalb die MAP in dem Semester ablegen, in dem sowohl die Vorlesung, als auch ein Begleitseminar besucht wurde. Weiterführende Hinweise zur Online-Klausur sowie zur Aufnahme in den aktuellen ILIAS-Kurs finden sich auf den Seiten MAP - Termine und Fristen sowie auf der Startseite.

 

Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Kann ich nachträglich noch zur MAP angemeldet werden?

Nein!

Nach Ablauf der Frist erfolgt keine nachträgliche Anmeldung. Diesbezüglich können keine Ausnahmen gemacht werden!

 

Wie viele Versuche habe ich für die Modulabschlussprüfung?

Die Modulabschlussprüfung unterliegt einer Restriktion von 3 Versuchen.
Eine Wiederholung der MAP ist nur zulässig, wenn die Modulnote schlechter als 4,0 ist. Eine Verbesserung der erzielten Note des Moduls durch eine Wiederholung ist nicht möglich.

 

Ich bin erkrankt und kann nicht an der MAP teilnehmen. Wie gehe ich jetzt vor?

Sollten Sie nach Ablauf der Abmeldefrist nicht an der MAP teilnehmen können, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt (BiWi) ein.
Eine zusätzliche Entschuldigung bei dem/der Prüfer*in ist NICHT notwendig.

Weitere Informationen des Prüfungsamts Bildungswissenschaften finden Sie hier: https://www.hf.uni-koeln.de/38017

 

Mir wurde für Klausuren ein Nachteilsausgleich gewährt. Was muss ich jetzt machen?

Informieren Sie den Modulkoordinator Herrn Dr. Michael Stralla frühzeitig (am besten zeitgleich mit der Anmeldung zur Prüfung) per E-Mail über den Nachteilsausgleich, indem Sie das Schreiben des Prüfungsamtes vorlegen. Bitte beachten Sie: Der Nachteilsausgleich muss für den M.Ed. gewährt worden sein. Sollten Sie einen Nachteilausgleich für den B.A. beantragt haben und dieser auch nur für den B.A. gewährt worden sein, wenden Sie sich bitte an das ZfL, damit Ihr Nachteilsausgleich auf den M.Ed. erweitert wird.