Sonderantragsverfahren - Sommersemester 2022
Lesen Sie die Informationen zum Verfahren des Sonderantrages bitte gründlich durch, bevor Sie einen Sonderantrag stellen!
Den Sonderantrag für das Sommersemster 2022 finden Sie hier.
Liste freier Plätze Hier finden Sie Veranstaltungen, in denen aktuell noch Fixplätze vergeben werden können. Sollten Sie nicht mit genügend Veranstaltungen für das Sommersemester 2022 versorgt sein, orientieren Sie sich bitte an dieser Liste. Liste freier Plätze Bildungswissenschaften B.A. / M. Ed. Liste freier Plätze Bachelor Erziehungswissenschaft und UF Pädagogik Bitte beachten Sie, dass die Liste freier Plätze den Stand von 10 Uhr am 01.04.2022 widerspiegelt und sich die Anzahl der freien Plätze stetig verringert. |
Das SSC Pädagogik bearbeitet ausschließlich Anträge für die Studiengänge B.A./M.Ed. Bildungswissenschaften, B.A./MEd. Unterrichtsfach Pädagogik, B.A./M.A. Erziehungswissenschaft und M.A. Interkulturelle Kommunikation und Bildung.
Bzgl. anderer Fachbereiche (d.h. auch Förderschwerpunkte) wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner*innen.
Sonderanträge bitte ausschließlich digital an uns übermitteln, da wir nach wie vor nicht vor Ort erreichbar sind!
Bitte schicken Sie die Sonderanträge per Mail im pdf-Format unter:
Lehramtstudierende: ssc-biwi@uni-koeln.de
Erziehungswissenschaftsstudierende: ssc-erziehungswissenschaft@uni-koeln.de
an das SSC Pädagogik.
Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihren Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) und senden Sie uns Ihren Antrag fristgerecht zu!
Härtefallanträge können ab dem 02.02.2022 eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 21.03.2022. Bitte reichen Sie ihren Härtefallantrag frühstmöglich bei uns ein. Wir können leider keine weiteren Plätze an bereits voll besetzte Veranstaltungen vergeben!
Einzelfallanträge können ab dem 24.03.2022 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Einzelfallanträge wird frühestens am Montag, den 28.02.2022 starten und bis maximal Donnerstag, den 31.03.2022 laufen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist für den Sonderantrag bereits am 30.03.2022 endet!
Wir möchten Sie dringend darum bitte in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes des eingereichten Antrags abzusehen! Sie werden von uns nicht explizit darüber informiert, ob sie einen Fixplatz erhalten haben. Vergewissern Sie sich bitte selbstständig in KLIPS 2.0 unter LV-An-/Abmeldung, ob Ihre Antragstellung erfolgreich war.
Bei der Platzvergabe orientieren wir uns an der Ordnung über Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen. Diese finden Sie hier .
Antrag auf Härtefallregelung/Einzelfallprüfung - zum Verfahren Sommersemester 2022
1. Anträge auf Härtefallregelung bzw. Anträge auf Einzelfallprüfung können nur bearbeitet werden, wenn eine Bewerbung via KLIPS 2.0 auf die gewünschten Veranstaltungen erfolgt ist. (Tipp: Es ist empfehlenswert, sich bei mehreren vorhandenen Parallelveranstaltungen auf mehrere zu bewerben; dies erhöht die Chancen, einen Platz zu erhalten, da Einzelfallanträge nach Maßgabe freier Plätze bewilligt werden.) Sie können auf Ihrem Sonderantrag ebenfalls Veranstaltungen angeben, auf die Sie sich nicht in der 1. / 2. Belegungsphase beworben haben, beachten Sie hier unbedingt die "Liste freier Plätze"! 2. Fristen:
3. Studierende, deren Anträge positiv beschieden sind, werden in KLIPS 2.0 zu den gewünschten Veranstaltungen zugelassen. Bei einer Ablehnung erfolgt i.d.R. keine Benachrichtigung durch die zuständige Stelle. Kriterien für Härtefallanträge:
Kriterien für Einzelfallanträge:
KEINE Kriterien für Anträge:
Belegpflicht: 1. Der*die Antragssteller*in ist verpflichtet, den Anträgen entsprechende Nachweise als Anlage beizufügen.
2. Anträge, denen keine entsprechenden Nachweise beiliegen, werden nicht bearbeitet! |