Sonderantragsverfahren - Wintersemester 2023/24 - beendet
Lesen Sie die Informationen zum Verfahren des Sonderantrages bitte gründlich durch, bevor Sie einen Sonderantrag stellen!
Den Sonderantrag für das Wintersemster 2023/24 finden Sie hier.
Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Sonderantrags an der Liste freier Plätze, um Ihre Chance auf Veranstaltungsplätze durch den Antrag zu erhöhen! Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Veranstaltungen anzugeben, in denen noch Plätze frei sind!
Liste freier Plätze für die Bildungswissenschaften BA/MEd (Stand: 06. Oktober 2023, 12:00 Uhr) Liste freier Plätze Erziehungswissenschaft / UF Pädagogik BA (Stand: 06. Oktober 2023, 12:00 Uhr) |
Das SSC Pädagogik bearbeitet ausschließlich Anträge für die Studiengänge B.A./M.Ed. Bildungswissenschaften, B.A./MEd. Unterrichtsfach Pädagogik, B.A./M.A. Erziehungswissenschaft und M.A. Interkulturelle Kommunikation und Bildung.
Bzgl. anderer Fachbereiche (d.h. auch Förderschwerpunkte) wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner*innen.
Bitte übermitteln Sie uns die Sonderanträge ausschließlich digital per Mail im pdf-Format unter:
Lehramtstudierende: ssc-biwi@uni-koeln.de
Erziehungswissenschaftsstudierende: ssc-erziehungswissenschaft@uni-koeln.de
Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihren Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) und senden Sie uns Ihren Antrag fristgerecht zu!
Härtefallanträge können ab dem 12.07.2023 eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 20.09.2023. Bitte reichen Sie ihren Härtefallantrag frühstmöglich bei uns ein. Wir können leider keine weiteren Plätze an bereits voll besetzte Veranstaltungen vergeben!
Einzelfallanträge können ab dem 26.09.2023 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Einzelfallanträge wird frühestens am Montag, den 02.10.2023 starten und bis maximal Donnerstag, den 05.10.2023 laufen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist für den Sonderantrag bereits am 04.10.2023 endet!
Wir möchten Sie dringend darum bitte in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes des eingereichten Antrags abzusehen! Sie werden von uns nicht explizit darüber informiert, ob Sie einen Fixplatz erhalten haben. Vergewissern Sie sich bitte selbstständig in KLIPS 2.0 unter LV-An-/Abmeldung, ob Ihre Antragstellung erfolgreich war.
Bei der Platzvergabe orientieren wir uns an der Ordnung über Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen. Diese finden Sie hier .
Antrag auf Härtefallregelung/Einzelfallprüfung - zum Verfahren Wintersemester 2023/24
1. Anträge auf Härtefallregelung bzw. Anträge auf Einzelfallprüfung können nur bearbeitet werden, wenn eine Bewerbung via KLIPS 2.0 auf die gewünschten Veranstaltungen erfolgt ist. (Tipp: Es ist empfehlenswert, sich bei mehreren vorhandenen Parallelveranstaltungen auf mehrere zu bewerben; dies erhöht die Chancen, einen Platz zu erhalten, da Einzelfallanträge nach Maßgabe freier Plätze bewilligt werden.) Sie können auf Ihrem Sonderantrag ebenfalls Veranstaltungen angeben, auf die Sie sich nicht in der 1. / 2. Belegungsphase beworben haben, beachten Sie hier unbedingt die "Liste freier Plätze"! 2. Fristen:
3. Studierende, deren Anträge positiv beschieden sind, werden in KLIPS 2.0 zu den gewünschten Veranstaltungen zugelassen. Bei einer Ablehnung erfolgt i.d.R. keine Benachrichtigung durch die zuständige Stelle. Kriterien für Härtefallanträge:
Kriterien für Einzelfallanträge:
KEINE Kriterien für Anträge:
Belegpflicht: 1. Der*die Antragssteller*in ist verpflichtet, den Anträgen entsprechende Nachweise als Anlage beizufügen.
2. Anträge, denen keine entsprechenden Nachweise beiliegen, werden nicht bearbeitet! |