Wissenschaftliches Arbeiten

  • Hinweise der Lehr- und Forschungseinheit Sozialwissenschaften zum wissenschaftlichen Arbeiten in den Sozialwissenschaften, die dem Tutorium zum wissenschaftlichen Arbeiten zugrunde liegt  
  • Rechercheliste zu den wichtigsten Anlaufstellen in Soziologie, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Didaktik der Sozialwissenschaften und Methoden der empirischen Sozialforschung

Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind selbstständig zu verfassen und die Hilfsmittel sind deutlich auszuweisen. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus fremden Quellen übernommen wurden, einschließlich KI-Tools, sind kenntlich zu machen. Jeder schriftlichen Prüfungsleistung ist eine Selbstständigkeitserklärung beizulegen, jeder Bachelor- und Masterarbeit eine eidesstattliche Erklärung. 

  • Selbstständigkeitserklärung bei schriftlichen Prüfungsleistungen ohne Aufsicht (§ 12 jeder PO)
    „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten fremden Quellen entnommen wurden, einschließlich mittels KI-Tools generierter Inhalte, sind als solche kenntlich gemacht.“ 
  • Eidesstattliche Erklärung bei Bachelor- und Masterarbeiten (§ 21 jeder PO)
    „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten fremden Quellen entnommen wurden, einschließlich mittels KI-Tools generierter Inhalte, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden.“

Die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz ist nicht grundsätzlich verboten:

  • Sie kann als Ausgangsbasis zur Orientierung dienen für eine vorbereitende Unterstützung der Recherche, der Ideenfindung, als Diskussionspartner oder Lernassistent, als Übersetzungshilfe, sowie auch für einzelne Formulierungsverbesserungen. Soweit keine Inhalte für die Prüfungsleistung erzeugt werden, ist ein allgemeiner Hinweis zum Hilfsmittel in einer Anmerkung oder im Methodenteil angemessen. 
  • Aber Vorsicht: Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Quelle. Ein verantwortungsbewusster Umgang erfordert Sensibilität für Stärken und Schwächen der KI-Tools, wissenschaftlich redliches Verhalten und rechtliche Restriktionen. 
  • Die unreflektierte Nutzung künstlicher Intelligenz erhebliche Gefahren wissenschaftlichen Fehlverhaltens:
    • Die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse ist nicht gesichert! Die Sprachmodelle erfinden Quellen, Zitate, Informationen und sie verändern auch unzulässig Literaturangaben.
    • Sie weisen keine Urheber ihrer Aussagen mit einer qualitätsgeprüften Expertise aus. Sie legen weder Annahmen noch Zustandekommen der Ergebnisse offen.
    • Ein wissenschaftlich redliches Vorgehen erfordert immer eine Überprüfung der vorgeschlagenen Aussagen und Quellen, die für andere nachvollziehbar und transparent sein müssen. 

Angebote zum wissenschaftlichen Arbeiten anderer Einrichtungen