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Hinweise zu den Belegungen im Sommersemester 2026

Da der Lehrstuhl Audiopädagogik im Sommersemester nicht besetzt ist und eine Nachbesetzung aufgrund der Hochschulkürzungen zunächst nicht vorgesehen ist, steht leider noch nicht fest, wer die Seminare und Vorlesungen im nächsten Semester geben kann. In der ersten Belegphase war es daher leider nicht möglich, sich auf die Veranstaltungen zu bewerben. Zur zweiten Belegphase sollte allerdings eine Lösung gefunden worden sein, sodass ihr alle Veranstaltungen dann regulär belegen könnt.

 

 

Infos zum Kestner-Gebärdenlexikon

In der Vergangenheit haben wir regelmäßig Sammelbestellungen für das Kestner-Lexikon organisiert, wodurch sich der Preis für das Lexikon oder Lernprogramm deutlich verringert haben. Da es die Kestner-Produkte inzwischen nur noch als Abo und nicht mehr als einmalig bezahlte Software gibt, ist das nicht mehr möglich. Allerdings könnt ihr euch in Gruppen (bis zu 10 Personen) ein gemeinsames Abo besorgen und bekommt somit das Programm zumindest etwas günstiger.

Hier geht's zum Lexikon: https://www.kestner.de/shop/lernen-lehren/der-kestner-das-woerterbuch-der-deutschen-gebaerdensprache-prepaid-12-monate/

 
 
 

Neue Regelung für die Zulassung zum MASTER mit HK 

Studierende, die den Förderschwerpunkt HK studieren, müssen für die Masterbewerbung zum WiSe 22/23 das Niveau A2 in deutscher Gebärdensprache (DGS) nachweisen (Masterzulassungsordnung §2 Abs. 3 Satz 6, §8 Satz 3). Für den Zeitraum der Masterbewerbung bis zum SoSe 22 genügt das A1-Niveau.

Die konkreten Bestimmungen findet ihr in der Masterzulassungsordnung hier:

https://am.uni-koeln.de/e25983/am_mitteilungen/@43/AM_2019-44_ZulO-MEd-LA-alle_ger.pdf

bzw. auf der ZfL-Seite zur Masterbewerbung verlinkt: ZfL: Masterbewerbung (uni-koeln.de)

Beachtet auch die ÜBERGANGSREGELUNG:
Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. Für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1 bis einschließlich zur Bewerbung zum SoSe 23. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen.