Psychologie

 

Aktuelle Information zur berufsrechtlichen Anerkennung der Psychologiestudiengänge:

Das Department Psychologie hat das Curriculum des „alten“ B.Sc. Psychologie (PO-Version 2021) im Zuge der Bekanntmachung des neuen Bundespsychotherapeutengesetz 2019 und der geänderten Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen (PsychThApprO 2020) den Vorgaben für das Bachelorcurriculum entsprechend ausgerichtet. Die Konformität der Inhalte haben wir unseren Studierenden anhand eines durch den Fakultätentag Psychologie abgestimmten Nachweises bescheinigt.

In den Beratungseinrichtungen der Humanwissenschaftlichen Fakultät und bei der Leitung des Departments Psychologie haben uns in den letzten Wochen Rückmeldungen von Studierenden erreicht, die berichten, dass es offenbar an einigen Hochschulen zu Ablehnungen im Masterzulassungsprozess gekommen ist aufgrund der bisher nicht vorliegenden berufsrechtlichen Anerkennung unseres B.Sc. Psychologie. Nach bekannt werden der Problematik sind Vertreter*innen von Department Psychologie, Studiendekanat, Prüfungsamt und SSC umgehend aktiv geworden, um dieser entgegenzuwirken.

Wir planen daher noch im September die Berufsrechtliche Anerkennung für den "alten" Bachelor (rückwirkend), den neuen Bachelor (ab WS23/24) und den Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu beantragen. Nach unserer aktuellen Einschätzung sollten mit der berufsrechtlichen Anerkennung die Mehrzahl der Probleme für zukünftige Bewerbungsrunden und auch in Hinblick auf spätere Approbationsprüfungen behoben werden. Allerdings ist die Lage komplex, da verschiedene Universitäten - oft in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Landesministerien - unterschiedliche Kriterien für die Anerkennung und Zulassung zu Master-Studiengängen KPPT anlegen und diese auch auf sehr unterschiedlichen Ebenen prüfen. Auch müssen wir die Rückmeldung des Gesundheitsministeriums (MAGS) in NRW zu unseren Anträgen auf berufsrechtliche Anerkennung abwarten, gehen aber weiterhin davon aus, dass sich das Ministerium der Einschätzung des Departments Psychologie anschließt.

(Stand: 04.09.2023)

 

Das Fach Psychologie wird an der Universität zu Köln als grundständiges Bachelorstudium und als konsekutives Masterstudium angeboten.

Die beiden Masterstudiengänge mit anwendungsorientierten bzw. forschungsorientierten Profil waren im Wintersemester 2022/2023 letztmalig zur Bewerbung auf das 1. Fachsemester geöffnet. Eine Anmeldung zum 1. Fachsemester in diesen beiden Masterstudiengänge ist nicht mehr möglich!

Informationen zu Studienaufbau und -inhalten der Psychologiestudiengänge sowie die studienrelevanten Dokumente und Materialien finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zu den Studiengängen.

Das Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz) vom 15. November 2019 hat die Ausbildung, die zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten führt, grundlegend reformiert und auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Anders als bisher wird die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut künftig nicht mehr nach einer postgradualen Ausbildung erteilt, sondern nach dem erfolgreichen Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums in Psychologie/Psychotherapie sowie nach dem Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung (Approbation). Vor diesem Hintergrund wurden die Psychologiestudiengänge der UzK an die rechtlichen Vorgaben angepasst und die Curricula überarbeitet.

Beim Bachelor Psychologie der Universität zu Köln handelt es sich um einen sogenannten polyvalenten Bachelorstudiengang. Die Studienordnung wurde überarbeitet, so dass Studierende ab WiSe 23/24 im B.Sc. Psychologie einen von zwei Schwerpunkten wählen können. Ein großer Teil des Curriculums wird von allen Studierenden absolviert, die  Schwerpunktsetzung erfolgt entweder im Bereich Psychologie oder im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie

Ab dem Wintersemester 23/24 wird an der Universität zu Köln erstmals der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie angeboten, der mit der Approbationsprüfung für Psychotherapeut*innen abgeschlossen werden kann.

Zudem wird ab WiSe 23/24 ein Masterstudiengang Psychologie angeboten. Dieser ermöglicht die Vertiefung der mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor Psychologie) erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen im Fach Psychologie im Sinne einer erweiterten Forschungs- und Anwendungskompetenz.

 

Falls Sie Ihr Psychologiestudium bereits vor dem 01.09.2020 aufgenommen haben, beachten Sie bitte die im Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019 unter Artikel 1, Abschnitt 7, § 27 genannten Regelungen zum Abschluss begonnener Ausbildungen.