Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

für den Masterstudiengang

Gender & Queer Studies (1-Fach-Master)

 

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Auf dieser Seite werden stets aktuelle Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den Master Gender & Queer Studies veröffentlicht. Weiter unten finden Sie auch die Beschreibung des generellen Verfahrens.

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27.04.2023: Achtung, die Zulassungsordnung wird geändert. Sie befindet sich aktuell im Lauf durch die Gremien, also gibt es noch keine verabschiedete Fassung, aber wir wollen Sie frühzeitig über die anstehenden Änderungen informieren. Daher stellen wir Ihnen den noch nicht verabschiedeten Entwurf der neuen Zulassungsordnung bereits jetzt zur Verfügung. Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Änderungen zum Bewerbungsverfahren 2023 in Kraft treten. Wichtigste Änderung: Es gibt keine Möglichkeit mehr, andere Dokumente als das Abschlusszeugnis nach dem Bewerbungsschluss am 15.7.2023 nachzureichen. D.h. es ist nicht mehr möglich, CP aus dem Sommersemester erst nach dem 15.7. vorzulegen. Unten finden Sie alle Informationen zum Verfahren.

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Am Mo, 22.5.2023, hat eine Informationsveranstaltung digital über Zoom stattgefunden. Die Folien der Präsentation der Info-Veranstaltung finden Sie hier.

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Neben den folgenden Informationen finden Sie die genauen Zugangsvoraussetzungen in der Zulassungsordnung. Hier finden Sie den Entwurf der voraussichtlich kommenden Ordnung für das Verfahren 2023; außerdem haben Sie weiterhin Zugriff auf die vorherige Zulassungsordnung.

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang:

  • Bachelorabschluss o.ä.
  • 12 LP aus Veranstaltungen der Gender & Queer Studies
  • Deutsche Sprachkenntnisse

Genauere Erläuterung der Voraussetzungen:

1.    Bachelorabschluss 

Nötig ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studiengang, in dem mindestens 180 Leistungspunkte erworben werden – also gewöhnlich ein Bachelor – beziehungsweise ein mind. gleichwertiges Studium. Wer dieses Studium noch nicht ganz abgeschlossen hat, kann sich trotzdem bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 80% der Gesamt-LP, also gewöhnlich 144 LP, nachgewiesen werden können. Außerdem müssen alle Leistungen bis 30.9. erworben werden, dann wäre es möglich, das Abschlusszeugnis bis 31.12. nachzureichen. Ein Zugang zum Masterstudium ohne berufsqualifizierendem Abschluss ist nicht möglich.

Achtung: Wer sich aus dem laufenden Studium bewirbt und den berufsqualifizierenden Abschluss bis 31.12. nachweisen will, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung an der UzK eine allg. Hochschulzugangsberechtigung haben. Hier würde ein z.B. Fachabi nicht ausreichen, weil erst mit dem Bachelorabschluss (der dann ja noch nicht vollendet ist) der Hochschulzugang erworben wird. (Bei der Bewerbung darf die allg. Hochschulzugangsberechtigung noch ausstehend sein, aber bei Studienplatzangebot muss sie zur Einschreibung vorgelegt werden.)

2.    12 LP aus Veranstaltungen der Gender & Queer Studies

Für den Zugang zum Master sind 12 LP aus Lehrveranstaltungen der Gender & Queer Studies nachzuweisen. Es geht hierbei darum, dass Sie selbst Lehrveranstaltungen einer Hochschule besucht haben, die schwerpunktmäßig Fragen rund um Geschlecht (und/oder Sexualität) behandelten. Eine Abschlussarbeit (Bachelor- , Master- oder Diplomarbeit) zählt hierfür nicht. Auch eine Hausarbeit in einem nicht-einschlägigen Seminar zählt hierfür nicht. Sie können einzelne Veranstaltungen aufführen, die zusammengenommen mindestens 12 LP ergeben, oder ein einschlägiges Zertifikat vorlegen (vgl. Zertifikat Gender Studies der UzK oder Genderzertifikat der TH Köln).

 

Es ist nicht möglich, diese Punkte im Master "nachzuholen". Sollten Sie bisher keine 12 LP nachweisen können, können Sie z.B. als Bachelorstudierende_r an der UzK aus jedem Studiengang heraus Veranstaltungen des Zertifikats (siehe oben) besuchen.

 

Seit 2023 ist es zwingend nötig, dass zum Bewerbungszeitpunkt bereits alle Punkte nachgewiesen werden. Es ist nicht (mehr) möglich, Punkte die beispielsweise erst im vorangehenden Sommersemester erworben wurden, nach dem 15.7. vorzulegen. Falls Sie Punkte aus dem vorangehenden Sommersemester nachweisen wollen (obwohl diese vielleicht noch nicht in Ihrem Transcript verbucht sind), dann verwenden Sie gerne diese Bescheinigung, die von einer Lehrperson/Koordination/Prüfungsamt Ihrer Hochschule unterschrieben und gestempelt(!) sein muss. Bescheinigungen ohne Stempel der Institution werden nicht akzeptiert.

 

Der Nachweis der Punkte im Bewerbungsverfahren erfolgt entweder durch Hochladen eines Zertifikates (siehe oben) oder über das Formular "Aufstellung der 12 LP GQS " in Verbindung mit dem Transcript of Records (ToR) und/oder in Verbindung mit der Bescheinigung von einer Lehrperson (s.o.). In der Aufstellung muss der Schwerpunkt der Lehrveranstaltung bezüglich Geschlecht und/oder Sexualität durch den Titel oder eine mitgelieferte Seminarbeschreibung  (aus einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsverzeichnis) deutlich werden. Ist dem nicht so, haben Sie die Möglichkeit, sich den Bezug zu den Gender (und Queer) Studies durch die Lehrperson Ihrer Veranstaltung bescheinigen zu lassen. Dafür können Sie den schon genannten Vordruck benutzen, der hier zur Verfügung steht oder die Lehrperson/Koordination/Prüfungsamt um ein gestempeltes Schreiben auf ihrem Briefkopf bitten.

 

Sollten Sie unsicher sein, ob eine Veranstaltung zählt, können Sie gerne ab März 2023 Ihre ausgefüllte Aufstellung der 12 LP mit den weiteren Nachweisen (ggf. ToR, ggf.  Veranstaltungsbeschreibung, ggf. Bescheinigung der Lehrperson) der Studiengangkoordination zur Prüfung senden (j.scholz[at]uni-koeln.de).

 

Eine Bewerbung die weder die tabellarische Aufstellung der 12 LP GQS noch ein Gender-Zertifikat mitliefert, kann nicht berücksichtigt werden.  

 

3.    Deutsche Sprachkenntnisse

Personen, die sich mit einem Abitur von einer deutschen Schule und/oder Bachelor von einer deutschen Hochschule bewerben, weisen alleine dadurch ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache nach.

Bewerber_innen,  die weder ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelor) in einem deutschsprachigen Studiengang, noch ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-2 oder äquivalent) vorlegen.

Bewerbungszeitraum: 01.06.2023 bis 15.07.2023

Wie funktioniert die Bewerbung?

Sie bewerben sich elektronisch über das Campusmanagementsystem der Universität zu Köln: KLIPS 2.0. Der Link zum System findet sich (vom 01.06.2023 bis 15.07.2023) ganz unten auf dieser Homepage. In der elektronischen Bewerbung laden Sie Scans Ihrer Original-Dokumente (oder von beglaubigten Kopien) als pdf-Dateien hoch. Auf den Scans müssen die Verifizierungen für Originale erkennbar sein, z.B. muss der Stempel sichtbar sein oder ein elekronisch nachvollziehbarer Verifizierungscode. Beispielsweise wird ein Transcript of Records, auf dem ohne(!) elektronischen Verifizierungscode steht "dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig", NICHT für diese Bewerbung anerkannt.

Bewerber*innen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen zuerst (vor der Bewerbung hier) eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist durchführen lassen, siehe hier. Dabei werden z.B. Ihre Noten für das deutsche System umgerechnet. Mit einer vollzogenen VPD bewerben Sie sich dann ebenfalls über KLIPS (siehe unten). Beantragen Sie die VPD bis zum 15.05., dann wird Sie Ihnen rechtzeitig vor dem 15.07. für die Bewerbung zur Verfügung stehen.

Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, informieren Sie sich bitte hier .

So können Sie Ihre Chancen auf einen Platz erhöhen:

Es gibt 40 Studienplätze im Masterstudiengang Gender & Queer Studies. Falls sich nicht zu viele Personen bewerben, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten alle einen Studienplatz. Bei vielen Bewerbenden, die die Voraussetzungen erfüllen, wird unter diesen ausgewählt, hierfür wird ein Ranking erstellt. Hierbei zählt Ihre Abschlussnote oder die vorläufige Note zum Zeitpunkt der Bewerbung (genauer gesagt der Prozentrang) und Ihr bisheriges Engagement/Interesse für Gender & Queer Concerns (vgl. Zulassungsordnung).

1. Abschlussnote oder vorläufige Note

Zur Vergleichbarkeit der Noten aus unterschiedlichen Bachelorstudiengängen wird die Gesamtnote beziehungsweise der zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichte Notendurchschnitt vom Zulassungsausschuss anhand der Abschlusszahlen des letzten verfügbaren Berichtes zur bundesweiten Prüfungsstatistik des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Hochschulstatistikgesetzes in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen Ergebnisse des jeweiligen Studienfachs in einen Prozentrang überführt.

Sollte sich nach Bewerbungsschluss Ihre vorläufige Note verändern ist dies leider im Auswahlverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.

Hier finden Sie den letzten Bericht des Statistischen Bundesamtes, ab S. 175 finden Sie die Notenverteilungen der Fächer - so können Sie selbst einmal vorausberechnen, zu den wieviel 'oberen Prozent' Ihre Abschlussnote in Ihrem Fach gehört. Wieviele Punkte Sie für welchen Prozentrang erhalten werden, können Sie der Zulassungsordnung entnehmen.

2. Bisheriges Engagement/Interesse für Gender und Queer Concerns

Sie können Ihre Chancen auf einen Platz erhöhen, wenn Sie bei der Bewerbung einen Nachweis über ein besonderes Engagement/Interesse für Gender & Queer Concerns hochladen. Seit 2023 können Sie durch die neue Zulassungsordnung vorausberechnen, wie viele Punkte Sie für welches Engagement/Interesse erhalten werden. Auch diese Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Was Sie bei der Bewerbung benötigen:

Bei der Bewerbung müssen Sie Scans von Original-Dokumenten (oder beglaubigten Kopien) hochladen. Diese Dokumente sind:

  • Abschlusszeugnis (des Bachelors oder vergleichbar), wenn es schon vorliegt, sonst muss dieses bis 31.12. nachgereicht werden
  • Transcript of Records (ToR)
  • Entweder ein Zertifikat Gender Studies / Genderzertifikat oder die "Aufstellung der 12 LP " in Lehrveranstaltungen der Gender und Queer Studies; ggf. weitere Nachweise wie Veranstaltungsbeschreibung aus einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsverzeichnis oder Bescheinigung einer Lehrperson (siehe oben)
  • Allg. Hochschulzugangsberechtigung, also gewöhnlich das Abitur (siehe oben, dies kann zur Einschreibung vorgelegt werden)
  • Ggf. Deutschkenntnisse-Nachweis (wenn Sie weder Ihr Abitur noch Ihren Bachelorabschluss auf Deutsch gemacht haben)
  • Ggf. VPD (= Vorprüfungsdokumentation von Uni-Assist, siehe oben) wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben
  • Ggf. Nachweis eines besonderen Engagements/Interesses für Gender & Queer Concerns (wenn Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen wollen)

Bewerber*innen, die keine allg. Hochschulzugangsberechtigung haben und diese durch den Bachelorabschluss erwerben, müssen den Bachelorabschluss bis zur Einschreibung vorlegen. Hier gibt es NICHT die Möglichkeit, den Bachelorabschluss bis 31.12. nachzureichen, da die allg. Hochschulzugangsberechtigung bei der Einschreibung nachgewiesen werden muss.

 

Wie geht es nach der Bewerbung/Zulassung weiter?

WICHTIG: Sie müssen Ihren elektronischen Posteingang beobachten, weil Sie im Falle einer Zulassung binnen 7 Tagen im Bewerbungsportal anklicken müssen, ob Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen wollen. Im Nachrückverfahren sind es sogar nur 4 Tage.

Ablauf: Die ersten Zulassungen werden voraussichtlich ca. 19. Juli 2023 ausgesprochen – Sie erhalten über das Campusmanagementsystem (KLIPS) eine E-Mail und finden Ihren Zulassungsbescheid im System. Sobald Sie die Benachrichtigung per E-Mail haben, müssen Sie innerhalb einer Woche im Bewerbungsportal anklicken, ob Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen wollen. Für die Einschreibung bleibt dann noch Zeit. 

Ein eventuelles Nachrückverfahren wird nach dem Hauptverfahren vollzogen. Solange Sie keinen Bescheid (Zulassung oder Ausschluss aus dem Verfahren) haben, bleibt Ihre Bewerbung im Verfahren bis der letzte Platz besetzt ist. Danach würden Sie eine Ablehnung erhalten.

Der aktuelle Stand der Zulassungen wird jeweils ganz oben auf dieser Seite veröffentlicht.

 

Nach der Einschreibung an der UzK

Wenn wir Sie im System als eingeschrieben bei der Uni Köln erkennen, erhalten Sie Informationen zum Studienbeginn und zur Zweiteinschreibung bei der Technischen Hochschule Köln. Diese Zweiteinschreibung bei der TH Köln (die für Sie kostenlos ist) müssen Sie postalisch baldmöglichst (und spätmöglichst bis zum Veranstaltungsbeginn) erledigen.

Sollten Sie eine Verlängerung der Einschreibefrist benötigen, können Sie diese im Einzelfall beim Studierendensekretariat erwirken.

 

Link zum Studierendensekretariat 

Link zum International Office 

 

Bewerbung (aktuell geschlossen):

Die Bewerbung wird vom 01.06.2023 bis 15.07.2023 hier über KLIPS 2.0 möglich.

(Leider konnte die von uns angestrebte Änderung bzgl. der Frage im KLIPS-System nach "Geschlecht"  bisher nicht umgesetzt werden - wir bleiben dran!)

Beachten Sie z.B. die Möglichkeit zur Vorgezogenen Vornamensangleichung.

Informationen zur Online-Bewerbung über KLIPS 2.0 finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

 

Kontakt

Allgemeine Anfragen: master-gender-queer[at]uni-koeln.de

Studiengangkoordination: j.scholz[at]uni-koeln.de

Sprechstunde: Di, 12:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon: 0221 470-1260

 

 

Getrenntes Verfahren: Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Wenn Sie mind. 12 Leistungspunkte aus (mind.) Bachelor-Lehrveranstaltungen und bereits mind. 30 Leistungspunkte aus Master-Lehrveranstaltungen der Gender Studies mitbringen, können Sie sich - alternativ und/oder parallel zu dem oben beschriebenen Verfahren - auf ein höheres Fachsemester im Master Gender & Queer Studies bewerben. Die Logik ist dabei folgende: Mit 12 LP aus Bachelor- oder Master-Veranstaltungen (oder äquivalent) erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Master Gender & Queer und mit den mind. 30 LP aus Masterveranstaltungen könnten Sie z.B. in das zweite Fachsemester des MAGQS eingestuft werden. Diese Punkte müssen Sie zuerst belegen und erhalten einen Einstufungsbescheid; mit diesem bewerben Sie sich dann via KLIPS zum Sommersemester - in dem betreffenden Jahrgang muss allerdings ein Studienplatz (unter unserer beschränkten Platzzahl) frei sein. Formulare und Fristen für diesen Vorgang finden Sie hier beim Prüfungsamt des MAGQS.

(Leider können wir nie voraussagen, ob ein Platz im zweiten Fachsemester frei sein wird, denn zum ersten Fachsemester wird stets voll (oder sogar etwas über-)belegt und erst wenn Personen den Studiengang verlassen, wird ein Platz frei. Wenn Personen den Studiengang verlassen erfahren wir das in 99,9 % erst hinterher.)