Informationen zum Studiengang für Studieninteressierte 1. Studienziele und berufliche Perspektiven Der Masterstudiengang Rehabilitationswissenschaften bietet Ihnen ein wissenschaftliches Studium, in dem Sie Kenntnisse und Kompetenzen erwerben zur umfassenden und individuellen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen sowie chronischen Krankheiten. Die Masterfächer zielen auf folgende berufliche Betätigungsfelder: - in Einrichtungen der Behindertenhilfe und bei -verbänden
- in Rehabilitationseinrichtungen und -diensten
- bei Rehabilitationsverbänden und -trägern
- im Gesundheits- und Sozialwesen
- in der betrieblichen Rehabilitation
- in Einrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Migrationsdienste und internationale Zusammenarbeit
- in Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- in Einrichtungen der Frühen Kindheit
Der Studiengang bietet die Möglichkeit, durch die Kombination von Schwerpunkten ein individuelles Studienprofil zu entwickeln, das für herausfordernde Tätigkeiten und leitende Funktionen in diesen Arbeitsfeldern qualifiziert. 2. Studienaufbau Der Masterstudiengang Rehabilitationswissenschaften umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern mit 120 Leistungspunkten (LP) und ist interdisziplinär angelgt. Sie studieren zwei Studienschwerpunkte und ein Ergänzungsmodul mit Anteilen der Allgemeinen Heilpädagogik, Sozialwissenschaften, Psychologie und Medizin. Darüber hinaus absolvieren Sie zwei schwerpunktbezogene Praktika. Im Studienschwerpunkt I wählen Sie aus den Angeboten - Psychomotorik als Frühe Hilfe in Institutionen der Kindheit
- Erziehungshilfe und Soziale Arbeit in Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege
- Prävention und berufliche Rehabilitation
- Rehabilitationswissenschaftliche Gerontologie
- Organisationsentwicklung in der Rehabilitation
Diesen kombinieren Sie mit einem Angebot aus dem Studienschwerpunkt II - Rehabilitation von Menschen mit komplexer Behinderung
- Rehabilitation von Menschen mit Hörschädigung
- Rehabilitation von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Rehabilitation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Organisationsentwicklung in der Rehabilitation (wenn nicht als Studienschwerpunkt I gewählt)
Die Module umfassen in der Regel 6 bis 12 LP bei 4 bis 6 Semesterwochenstunden und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. 3. Studienschwerpunkte Studienschwerpunkt I Psychomotorik als Frühe Hilfe in Institutionen der Kindheit In diesem Schwerpunkt werden Sie für die Unterstützung in Institutionen der Frühen Kindheit speziell im Hinblick auf die psychomotorische Arbeit qualifiziert. Erziehungshilfe und Soziale Arbeit in Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege In diesem Studienschwerpunkt werden Sie qualifiziert, hinsichtlich der Zielgruppen Jugendlicher und Heranwachsender die pädagogischen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen junger Menschen in erschwerten Lebenslagen pädagogisch professionell begleiten und unterstützen zu können. Besondere Aufmerksamkeit wird den Formen abweichenden Verhaltens, der Delinquenzforschung sowie der Arbeit in zugehörigen Handlungsfeldern gewidmet. Prävention und berufliche Rehabilitation In diesem Studienschwerpunkt werden Sie für die Unterstützung behinderter Jugendlicher im Übergang Schule-Beruf sowie für die Förderung der Gesundheit und Teilhabe am Arbeitsleben Erwachsener mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen qualifiziert. Rehabilitationswissenschaftliche Gerontologie In diesem Studienschwerpunkt werden Sie qualifiziert, die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebenslagen zu berücksichtigen und konzeptionell und professionell in entsprechenden Institutionen und Handlungsfeldern zu arbeiten. Organisationsentwicklung in der Rehabilitation siehe Studienschwerpunkt II Studienschwerpunkt II Rehabilitation von Menschen mit Komplexer Behinderung In diesem Studienschwerpunkt werden Sie qualifiziert für eine verantwortliche Tätigkeit der Erziehung, Bildung, Förderung, Therapie, Pflege und Rehabilitation in Institutionen für Menschen mit Mehrfachschädigung und Komplexer Behinderung. Rehabilitation von Menschen mit Hörschädigung In diesem Studienschwerpunkt werden Sie für Arbeitsfelder der Pädagogik und Rehabilitation hörgeschädigter Menschen in allen Lebensphasen qualifiziert, z.B. im Bereich der psychosozialen oder beruflichen Rehabilitation. Rehabilitation von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen In diesem Studienschwerpunkt werden Sie qualifiziert, mit Menschen unterschiedlichen Alters mit kognitiven Beeinträchtigungen (z.B. allgemeine Lernschwäche, Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung, genetisch bedingte Lernstörungen, Altersdemenzen) präventiv, remedial und kompensatorisch zu arbeiten. Rehabilitation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen In diesem Studienschwerpunkt werden Sie qualifiziert, Interventionsmaßnahmen und Behandlungskonzepte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen jeden Alters zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Organisationsentwicklung in der Rehabilitation In diesem Studienschwerpunkt werden Sie qualifiziert, verantwortliche Tätigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung sowie Qualitätsentwicklung und Evaluation in der Rehabilitation auszuüben. 4. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung "Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Rehabilitationswissenschaften in den jeweiligen Studienschwerpunkten B 1 bis B 10 ist die Absolvierung eines fachlich einschlägigen oder eines fachlich vergleichbaren Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, das mit einem Bachelor of Arts (B.A.) oder einem anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erfolgreich beendet worden ist. Fachlich einschlägig (...) ist ein Studium im Studiengang Erziehungswissenschaft oder Rehabilitationswissenschaften oder Lehramt für Sonderpädagogische Förderung oder Sprachtherapie an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Fachlich vergleichbar bedeutet, dass mindestens 60 Leistungspunkte in Erziehungswissenschaft und mindestens 6 Leistungspunkte in Studien im Fach Rehabilitationswissenschaften und/oder Sonder- und Heilpädagogik und/oder Sprachtherapie oder mindestens 60 Leistungspunkte in Rehabilitationswissenschaften und/oder Sonder- und Heilpädagogik oder Sprachtherapie erworben worden sind. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Zulassungsausschuss." (s. Zulassungsordnung vom 28. Juli 2015, § 3 Zulassungsvoraussetzungen) Die Aufnahme erfolgt jeweils zum Wintersemester. Andere vergleichbare Studienabschlüsse sind beispielsweise: - B.A. Rehabilitationspädagogik
- B.A. Interdisziplinäre Frühförderung
- B.A. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement
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Änderungen Masterarbeit Der gemeinsame Prüfungsausschuss MA EZW/ Reha hat in Ergänzung zur Prüfungsordnung, §22 Masterarbeit beschlossen, dass die Masterarbeit frühestens nach der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit eingereicht werden kann. |