Einstufung
Höherstufung / Quereinstieg für Erziehungswissenschaft
Wenn Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Fristen:
- Für eine Bewerbung zum Wintersemester muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15.08. beim Prüfungsamt Erziehungswissenschaft vorliegen
- Für eine Bewerbung zum Sommersemester muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15.02. beim Prüfungsamt Erziehungswissenschaft vorliegen
Die Zustellung des Höherstufungsbescheides erfolgt erst nach den o.g. Fristen, aber rechtzeitig, d.h. vor dem 15.09. bzw. 15.03. (siehe Fristen des Studierendensekretariats), um sich mit dem Bescheid beim Studierendensekretariat auf einen Quereinstieg oder Ortswechsel in ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Die konkrete Anrechnung Ihrer einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt erst dann, wenn Sie als ordentliche*r Studierende*r im B.A. oder M.A. Erziehungswissenschaft eingeschrieben sind (siehe dazu Fall 1 "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen").
Bitte beachten Sie, dass ein Ortswechsel oder ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester nur dann möglich ist, wenn Sie eine Zulassung durch das Studierendensekretariat erhalten haben. Für einen Einstieg ins 1. Fachsemester müssen Sie das reguläre Bewerbungsprozedere durchlaufen (d.h. Bewerbung auf das 1. Fachsemester).
Den für Ihren Studiengang gültigen Antrag auf Höherstufung finden Sie im Reiter Bescheinigungen/Formulare (Antrag auf Höherstufung Studiengang...)
Grundsätzlich müssen für die 1-Fach Studiengänge ca. 30 CP pro Semester erbracht werden - diese müssen also für eine Höherstufung ebenfalls nachgewiesen werden. Wir prüfen, ob Ihre erbrachten CPs vergleichbar sind und ausreichen. Da Sie sich während eines laufenden Semesters bewerben genügt für das laufende Semester jedoch die Hälfte der normalerweise notwendigen CP Zahl - also 15 CP. Damit sind für die höherstufung zum 2. Fachsemester nur 15 CP notwendig, für die Höherstufung ins 3. Fachsemester 45 CP (30 CP aus Ihrem bereits komplett abgeschlossenen 1. Fachsemester und 15 aus dem laufenden 2. aus dem heraus Sie sich ja bewerben). Für die Höherstufung ins 4. Fachsemester sind 75 CP erforderlich (2 volle Semester a 30 CP und für das 3. Semester aus dem Sie sich bewerben 15 CP).
Höherstufung/Quereinstieg für Interkulturelle Bildung und Kommunikation
Wenn Sie noch nicht im Studium Master Interkulturelle Kommunikation und Bildung der Universität zu Köln eingeschrieben sind und (quer) in das Studium einsteigen möchten, können Sie im Vorfeld einen Antrag auf Höherstufung stellen. Bitte legen Sie den ausgefüllten Antrag sowie Ihr Studienbuch und Ihre Leistungsnachweise samt unterschriebener Stundenauflistungen im Arbeitsbereich Interkulturelle Bildungsforschung vor. Zudem wird Ihr Bachelorzeugnis und das dazugehörige Transcript of Records benötigt. Darüber hinaus reichen Sie bitte eine schriftliche Erläuterung ein, inwiefern der Masterstudiengang, aus welchem der Quereinstieg erfolgen soll, die Kriterien der Einschlägigkeit erfüllt (siehe weiter unten).
Sie erhalten dann zunächst einen Einstufungsbescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden könnten. Der Einstufungsbescheid muss der Bewerbung zum Quereinstieg beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln beigefügt werden.
Kriterien für die Prüfung der Einschlägigkeit eines Studiengangs im Rahmen des Antrags auf einen Quereinstieg in den Masterstudiengang „Interkulturelle Kommunikation und Bildung“
Eine Prüfung der Einschlägigkeit setzt zunächst formal voraus, dass im Erststudium 60 nachweisbare Leistungspunkte den fünf Disziplinen (Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Linguistik, Psychologie, Soziologie) als Zulassungsvoraussetzung zugeordnet werden können (vgl. PO, § 4).
Folgende inhaltliche Kriterien des Masterstudiengangs, aus dem der Quereinstieg erfolgen soll, sind nachzuweisen:
Forschungsorientierung des Studiengangs;
Ein multidisziplinäres Theorieverständnis im Kontext von Diversität;
Organisation von Bildungsprozessen.
Erläuterung: Laut § 2 der Prüfungsordnung des forschungsorientierten Masterstudiengangs „Interkulturelle Kommunikation und Bildung“ (2015) wird als Studienziel der Erwerb eines multidisziplinären Theorieverständnisses im Kontext kultureller Diversität formuliert. Jenes multidisziplinäre Theorieverständnis basiert an der Universität zu Köln auf dem Studium der fünf Basismodule: BM 1 Ethnologie und Sprache, BM 2 Migration und Diversität, BM 3 Sprache und Kommunikation, BM 4 Interkulturelle Bildung, BM 5 Sozial- und Kommunikationspsychologie. Diese fünf Module werden von den o.g. Disziplinen getragen. Die genannten Module bilden nach § 2 der Prüfungsordnung ebenso die Grundlage für die Befähigung, Bildungsprozesse zu organisieren.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für den Antrag auf Höherstufung:
für eine Bewerbung zum Wintersemester muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15.8. dem Arbeitsbereich IKB vorliegen.
für eine Bewerbung zum Sommersemester muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen dem Arbeitsbereich IKB bis spätestens 15.2. vorliegen.
Die Zustellung des Höherstufungsbescheides erfolgt erst nach den o.g. Fristen, aber rechtzeitig, d.h. vor dem 15.9. bzw. 15.3. (Fristen Studierendensekretariat), um sich mit dem Bescheid beim Studierendensekretariat auf einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Die konkrete Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt erst dann, wenn Sie als ordentlicher Studierende*r im Master IKB eingeschrieben sind.
Bitte beachten Sie, dass ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester nur dann möglich ist, sofern nicht alle Studienplätze innerhalb des Studienjahrgangs, in den Sie eingestuft wurden, belegt sind. Sind alle verfügbaren Studienplätze (30 bzw. 34 insgesamt) bereits belegt, ist ein Quereinstieg nicht möglich! Für einen Einstieg ins 1. Fachsemester müssen Sie die reguläre Bewerbungs durchlaufen.
Antrag auf Höherstufung Master IKB
Höherstufung / Quereinstieg für Master Gender & Queer Studies
Wenn Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Fristen:
- Für eine Bewerbung zum Wintersemester muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15.08. beim Prüfungsamt Gender & Queer Studies vorliegen
- Für eine Bewerbung zum Sommersemester muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15.02. beim Prüfungsamt Gender & Queer Studies vorliegen
Die Zustellung des Höherstufungsbescheides erfolgt erst nach den o.g. Fristen, aber rechtzeitig, d.h. vor dem 15.09. bzw. 15.03. (siehe Fristen des Studierendensekretariats), um sich mit dem Bescheid beim Studierendensekretariat auf einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Die konkrete Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt erst dann, wenn Sie als ordentliche*r Studierende*r im M.A. Gender & Queer Studies eingeschrieben sind.
Bitte beachten Sie, dass ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester nur dann möglich ist, wenn Sie eine Zulassung durch das Studierendensekretariat erhalten haben. Für einen Einstieg ins 1. Fachsemester müssen Sie das reguläre Bewerbungsprozedere durchlaufen (d.h. Bewerbung auf das 1. Fachsemester).
Den für Ihren Studiengang gültigen Antrag auf Höherstufung finden Sie im Reiter Bescheinigungen/Formulare (Antrag auf Höherstufung Studiengang...)