Erweiterungsprüfung

Sie studieren bereits Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik als 1. Fachrichtung bzw. Schwerhörigenpädagogik als 2. Fachrichtung und wollen eine Erweiterungsprüfung in der jeweils anderen Fachrichtung machen (Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik als 3. Fachrichtung), so gelten zur Zeit (ab Juni 2000) folgende Regelungen:

Um eine Erweiterungsprüfung abzulegen, müssen Sie für das Fach eingeschrieben sein. Hierzu benötigen Sie eine Anerkennung über ihre bisher studierten Stunden. Sie erhalten ein entsprechendes Formular im Prüfungsamt. Mit diesem Formular kommen Sie zum Vertreter des Fachbereichs und lassen sich die Stunden anerkennen. Daraufhin werden Sie in ein Semester eingestuft. Mit diesem Formular gehen sie zum Prüfungsamt. Dort erhalten Sie eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung können Sie sich in das entsprechende Semester immatrikulieren.

Ihnen werden ca. 50% der Stunden aus dem vorhergehenden Studium anerkannt. Das bedeutet, daß Sie noch ca. 20-25 SWS studieren müssen (Berechnung bezieht sich auf G/Sch als 1. Fachrichtung. Bei Sch als 2. Fachrichtung ist der anerkannte SWS-Anteil geringer!)

Folgende Leistungen müssen darüber hinaus noch erbracht werden:

* Zwischenprüfung in dem Erweiterungsfach (Studierende, die G oder SCH als 1. Fachrichtung haben, bekommen die ZP anerkannt, brauchen sie entsprechend nicht noch mal zu machen)
* ein Blockpraktikum
* Praktika der Hör- und Sprecherziehung (vgl. Aushänge Prof. Dr. Coninx)
* ein Leistungsnachweis in einem frei wählbaren Gebiet des Faches (nicht der Anteilsdisziplinen) gemäß der Studienordnung