FAQ Masterstudiengang IKB

Wie kann ich mich über den Masterstudiengang IKB informieren?

Am Dienstag, den 14. Mai 2024 um 12 Uhr findet eine Zoom-Informationsveranstaltung zum Masterstudiengang für Studieninteressierte statt. In diesem Kontext wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Bitte melden Sie sich kurz formlos bei Sabrina Klein für die Veranstaltung an, der Zoom-Link wird Ihnen dann zugeschickt: sabrina.klein@uni-koeln.de

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Wann und wo kann ich mich für den Masterstudiengang IKB bewerben?

Das Bewerbungsportal von Klips wird am 03.06.2024 zur Bewerbung freigeschaltet.
Bewerbungsfrist ist der 15.07.2024 (Ausschlussfrist).

Sie bewerben sich über Klips: https://klips2.uni-koeln.de/co/webnav.ini

Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

 

Ich habe einen ausländischen Bachelorabschluss. Wo muss ich mich bewerben?

Bewerber*innen, die über einen ausländischen Bachelorabschluss verfügen, müssen sich ZUSÄTZLICH über Uni-Assist bewerben.

Uni-assist e.V. ist die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen".

Uni-assist bewertet für die Universität zu Köln Masterbewerbungen von Bewerber*innen die einen ausländischen Hochschulabschluss erworben haben.

Für alle Masterstudiengänge benötigen Sie zur Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD).


Bitte beachten Sie das zweifstufige Bewerbungsverfahren für Bewerbende mit ausländischem Bachelorabschluss!
1. Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist
2. Bewerbung über das Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0


Eine Bewerbung an der UzK ist nur mit einer gültigen VPD möglich. Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der UzK.

Da die Beantragung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es sinnvoll die VPD schnellstmöglich bei uni-assist zu beantragen, da sie spätestens zur Bewerbungsfrist vorliegen muss. Die Bearbeitungszeit bei uni-assist beträgt mind. 6-8 Wochen.

Alle Informationen zur Beantragung der VPD finden Sie hier: https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/internationale-bewerbungen/master-studieninteressierte

 

Ich habe einen ausländischen Bachelorabschluss. Wie werden die Noten umgerechnet?

Die Notenumrechnung erfolgt durch UniAssist und im Rahmen der VPD. Siehe hierzu: https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/internationale-bewerbungen/master-studieninteressierte

Welchen Sprachnachweis benötige ich?

Für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge müssen Sie sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, mindestens auf dem Niveau DSH-2 bzw.
Test DaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen
DSH 2*
Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der KMK (DSD II)
Telc C1 Hochschule
Telc C2
Goethe-Institut C2-Zertifikat
ÖSD C2
Feststellungsprüfung (FSP) mit Fach Deutsch

  * Nur DSH von Hochschulen mit registrierten Prüfungsordnungen nach den Bestimmungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Ausnahmen bzw. als gleichwertig anerkannt werden bestimmte internationale Schulabschlüsse, z.B. aus deutschsprachigen Regionen.

Befähigt mich mein BA-Abschluss zum Studium der IKB?

Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ oder Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft.

Ihr BA-Studiengang (oder ein vergleichbarer Studiengang) ist einschlägig, wenn Sie 60 Leistungspunkte in den folgenden Fächern nachweisen können: Linguistik, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Psychologie, und/oder Ethnologie.

Ich bin mir unsicher, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen in Höhe von 60 LP in den besagten Disziplinen erfülle. Was kann ich tun?

Vor Ablauf des Auswahlverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.
Bitte orientieren Sie selbst, ob Sie die erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können. Anfragen per E-Mail, die sich auf o.g. Aspekte beziehen, können nicht beantwortet werden!

Kann ich weitere Leistungen oder Dokumente geltend machen (z.B. Praktika, Motivationsschreiben, Studien- oder Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen)?

Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der Einschlägigkeit wird an dem abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengang geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang angerechnet sind.

Ist es möglich im Rahmen des Masterstudiums fehlende Nachweise nachzuholen?

Nein, alle nötigen Nachweise müssen zum Bewerbungszeitpunkt erbracht sein.

 

Mein Transcript of Records wurde maschinell erstellt und trägt die Aufschrift, dass es ohne Unterschrift gültig ist. Ist ein solcher Ausdruck für die Bewerbung ausreichend?

Nein, ein einfacher Ausdruck des ToR ohne Unterschrift und Stempel des Prüfungsamtes wird im Rahmen der Masterbewerbung nicht akzeptiert. Nur wenn das Dokument mit einem Verifikationscode versehen ist, der die Verifizierung des Dokuments online ermöglicht, wird es auch ohne Stempel und Unterschrift im Rahmen Ihrer Bewerbung akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass das Trasncript of Records die (vorläufige) Gesamtdurchschnittsnote beinhaltet. Für Studierende, die ihren BA Abschluss an der Universität zu Köln machen bzw. gemacht haben, ist kein Stempel bzw. keine Unterschrift des Prüfungsamts nötig.

Wann kann ich mich nicht bewerben?

Ausschlusskriterien sind sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung als auch ein bereits erfolgreich absolviertes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung.

 

Wie hoch war der N.C. in den vergangenen Bewerbungsverfahren?

Abschlussnoten, die in den letzten Bewerbungsphasen für den Studiengang berücksichtigt werden konnten:

Wintersemester 23/24: ø 1,6 (Losverfahren)

Wintersemester 22/23: ø 1,73

Wintersemester 21/22: ø 1,6 

Wintersemester 20/21: ø 1,6 (Losverfahren)

Wintersemester 19/20: ø 1,4

Wintersemester 18/19: ø 1,4

Wintersemester 17/18: ø 1,55

Wintersemester 16/17: ø 1,5 (Losverfahren)

Wintersemester 15/16: ø 1,6 (Losverfahren)

Wintersemester 14/15: ø 1,4

Wintersemester 13/14: ø 1,8

Wintersemester 12/13: ø 1,7

Wintersemester 11/12: ø 2,7

 

Was heißt Losverfahren?

Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nach dem Haupt- und Nachrückverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind. Freie Plätze werden dann unter den Bewerber*innen mit der nächsthöchsten Abschlussnote unter Berücksichtigung der Erfüllung der formalen und fachlichen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen verlost.

 

Ich habe mich bei Klips fristgerecht beworben, in meinem Account steht aber „Bewerbung nicht geprüft".

Für das Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt und in eine Rangreihe gebracht, ohne dass dies in Ihrem Bewerbendenaccount in KLIPS ersichtlich wird.
Die Rangreihe beruht auf den in der Zulassungsordnung festgelegten Auswahlkriterien (fachliche Einschlägigkeit und Bachelornote).
Bevor Sie eine Mail an die Zulassungskommission schicken, berücksichtigen Sie bitte die oben genannten Informationen. Es können keine Auskünfte zu einzelnen Bewerbungen gegeben werden.

Wann und wie bekomme ich Bescheid?

Grundsätzlich gilt für alle Bewerber*innen, die sich über KLIPS 2.0 beworben oder registriert haben: Es ergehen keine Zwischenbescheide.

Den Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit selbst in Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount einsehen.

Bewerber*innen für das erste Fachsemester erhalten eine E-Mail zur Zulassung (Haupt- und evtl. Nachrückverfahren). Sofern Sie keine Zulassung erhalten, wird nach Abschluss aller Verfahren der Ablehnungsbescheid im Bewerber*innen-Account zum Download hinterlegt.

Ich wurde für den Master zugelassen, habe aber die Frist zur Annahme des Studienplatzes bei KLIPS verpasst. Was kann ich tun?

Die Studienplatzannahme ist für Bewerber*innen von zulassungsbeschränkten Studiengängen verpflichtend (§ 6 Abs. 7 Rahmenordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Universität zu Köln). Wenn ein*e Bewerber*in diese Frist versäumt, wird durch KLIPS 2.0 automatisch die Studienplatzannahmemöglichkeit geschlossen und über das Versäumnis informiert. Das Zulassungsangebot ist damit befristet; der Studienplatz steht in etwaigen Nachrückverfahren darauf Bewerber*innen zur Verfügung, die im Hauptverfahren noch kein Zulassungsangebot erhalten hatten.


Wo kann ich mich einschreiben?


Die Einschreibung findet online statt: https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/einschreibung/termine___einschreibung/index_ger.html



Wann muss ich mich für ein Zweitstudium bewerben und wie?

Sie gelten als Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule ein Studium abgeschlossen haben und ein weiteres (nicht konsekutives) Studium aufnehmen möchten.
Im Zweitstudium wird nicht nach Note, sondern auf Basis einer Messzahl ausgewählt. Die Messzahl ist ein Punktwert und wird aus der Note Ihres ersten Studienabschlusses und dem begründeten Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitstudium ermittelt.
Sie bewerben sich zusätzlich zu den Pflichtdokumenten mit einem Motivationsschreiben (Begründung) für den Zweitstudienwunsch (Umfang = 1 DIN-A-4-Seite).
Weitere Informationen zum Zweitstudium erhalten Sie beim Studierendensekretariat:
https://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung21/content/bewerber/bewerbung_zum_zweitstudium/index_ger.html

In welchen Fällen kann ein Härtefallantrag gestellt werden?

Für die Berücksichtigung eines Härtefalles müssen in der eigenen Person liegende, besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, so dass es auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht zumutbar ist, auch nur ein Semester auf die Zulassung zum Studium zu warten. Der Nachweis einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit alleinreicht für einen solchen Antrag nicht aus.

Es können insbesondere folgende besonderen Gründe berücksichtigt werden, die eine sofortige Zulassung zum Studium rechtfertigen:
Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können;
Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist;
Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten;
Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich;
Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege;
Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; dadurch Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit.

Nicht anerkannt werden können insbesondere folgende Gründe:
Tod eines oder beider Elternteile, Kinder, Geschwister, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner*innen;
Körperbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit eines oder beider Elternteile, Kinder, Geschwister, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner*innen;
Spätaussiedlung oder Zuwanderungsgeschichte;
wirtschaftliche Gründe;
Kindererziehung.

Ich möchte einen Härtefallantrag stellen. Was muss ich tun?

Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf der Homepage der Abteilung 23: Besondere Studierendenangelegenheiten der Universität zu Köln: https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/besondere_angelegenheiten/sonderantraege/haertefallantrag/index_ger.html

Ist ein Quereinstieg in den Studiengang möglich?

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und sich für den neuen Studiengang Studienleistungen anrechnen lassen können, die mindestens einem Fachsemester entsprechen, spricht man von einem Quereinstieg.
Für einen Quereinstieg ins 2. Fachsemester des IKB benötigen Sie mind. 15 LP, ins 3. Fachsemester mind. 45 LP. aus einem äquivalenten Masterstudiengang. Darüber hinaus müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen aus Ihrem BA-Abschluss nachweisen (s.o.).
Die für diese Bewerbung erforderliche Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie nur beim Prüfungsamt IKB beantragen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, wann Sie die Fachsemestereinstufung beantragen müssen, damit Sie die Bescheinigung über die Fachsemestereinstufung rechtzeitig erhalten.
Prüfungsamt IKB: https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/pruefungsamt-pa-der-hf/pruefungsamt-ezw

An wen wende ich mich mit technischen Problemen?

Für Fragen rund um die technische Nutzung von KLIPS 2.0 steht Ihnen der KLIPS-Support zur Verfügung (https://klips2-support.uni-koeln.de ). Sie erreichen den Support per Mail oder zu den Sprechzeiten auch telefonisch.

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit Zulassungsbescheid zum Wintersemester 23/24

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt online. Alle Informationen zur Einschreibung im Studierendensekretariat bzw. International Office finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid, den Sie bei Klips herunterladen können. 

Informationsveranstaltung zu Studienbeginn

Die diesjährige Informationsveranstaltung findet am 05.10.2023 um 10.00 Uhr statt. Alle eingeschriebenen Studierenden erhalten die Einladung per Mail.

 Lageplan

An wen wende ich mich bei anderen Fragen, die unter den FAQ nicht ausgeführt sind?

Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an: bewerbung-ikb@uni-koeln.de