Informationen zum Bewerbungsverfahren Master ofArts Interkulturelle Kommunikation und Bildung (1-Fach)

Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2013/14 beginnt voraussichtlich am 15.06.2013 

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2013/14 erfolgt über das Online-Masterportal der Humanwissenschaftlichen Fakultät (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Prüfungsausschuss auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das Auswahlverfahren durchgeführt (näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zum Ablauf des Verfahrens").

HINWEIS: Vor Ablauf des Auswahlverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.

Folgende Unterlagen müssen Ihnen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen:

(Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden. Die Dateien dürfen die maximale Größe von 2 MB nicht überschreiten.)

1.     Tabellarischer Lebenslauf

2.     Nachweis der Allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife


3.     Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote

o   Bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Gesamtnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Aus diesem Dokument muss zudem hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 140 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.

o   Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann.

4.     Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Lehrveranstaltungen,  Module etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunde

5.     ggf. offizielle Notenübersicht des Auslandsstudiums

6.     für Bewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

7.     ggf. Bestätigung von Englischkenntnissen mindestens auf Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (nachgewiesen z.B. durch mind. 5 Jahre Schulenglisch)

Bewerber/innen, die über einen ausländischen Bachelorabschluss verfügen, müssen sich ZUSÄTZLICH über das Bewerbungsportal von Uni-Assist bewerben (https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln/ ).

Postalische Zustellung des Bewerbungsformulars:

Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail an die von Ihnen im Rahmen der Online-Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Das Bestätigungsformular enthält sämtliche Angaben, die Sie in die Online-Maske eingegeben haben. Einen unterschriebenen Ausdruck des Formulars müssen Sie zur Bestätigung Ihrer Online-Bewerbung an das zuständige Prüfungsamt senden. Die postalische Zustellung des Bestätigungsformulars muss bis zum 16.07.2013 (Datum des Poststempels) erfolgen, andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

 


Universität zu Köln

Humanwissenschaftliche Fakultät

Prüfungsamt Zusatzstudium Interkulturelle Pädagogik (ZIP)/

Master Interkulturelle Kommunikation und Bildung

Gronewaldstr. 2

50931 Köln

 

Zulassungsverfahren 

Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, die in der Prüfungs- und Zulassungsordnung geregelt und auf den Internetseiten des Studierenden-Service Centers veröffentlicht sind (http://hf.uni-koeln.de/32248 ).

Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der Einschlägigkeit wird an dem abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengang geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang angerechnet sind.

Ausschlusskriterien sind in jedem Fall sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung als auch ein bereits erfolgreich absolviertes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung.

Zum Ablauf des Verfahrens 


Der Prüfungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, in ein Ranking überführt, in dem die (ggf. vorläufige) Abschlussnote des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.

Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden im August versendet (nur postalisch). Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden können. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss des Auswahlverfahrens nicht beantwortet werden.

Einschreibung

Mit Erhalt eines Zulassungsbescheides werden Sie aufgefordert, zunächst im zuständigen Prüfungsamt die Originale Ihrer digitalisierten Bewerbungsunterlagen vorzulegen, um die Richtigkeit und Übereinstimmung mit Ihren Angaben aus der Online-Bewerbung prüfen und bestätigen zu lassen. Anschließend können Sie sich direkt im Studierendensekretariat (ggf. Akademischen Auslandsamt) einschreiben. Können die im Bewerbungsverfahren gemachten Angaben nicht durch die Originaldokumente nachgewiesen werden, wird die Zulassung zum Masterstudium widerrufen und der Anspruch auf Einschreibung erlischt.

Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der Zulassungsbescheid, eine Bestätigung des zuständigen Prüfungsamts über die erfolgte Kontrolle der Bewerbungsunterlagen, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt. Ohne Nachweis des Zeugnisses ist eine Einschreibung nicht möglich).

Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden.

Härtefallantrag 


Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf der Homepage der Abteilung 23: Besondere Studierendenangelegenheiten der Universität zu Köln:

http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung23/content/sonderantrag/

 

Das Bewerbungsportal startet voraussichtlich am 15.06.2013. Eine Bewerbung auf dem Masterportal ist vorher noch nicht möglich.


 

  Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 22.05.2013