Hinweise zur Verfassung von Examensklausuren

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Schneider

 

Achten Sie bitte genau auf das gestellte Thema, und erarbeiten Sie sich in Ruhe eine mögliche Gliederung, die verschiedene Aspekte des Themas berücksichtigt, um dann erst die Klausur zu schreiben. Der hierfür notwendige Zeitaufwand wird sich nach meinen Erfahrungen für Sie lohnen.

Hüten Sie sich deswegen davor, Examensklausuren bereits fertig vorzuschreiben, um sie dann unabhängig vom gestellten Thema nur niederzuschreiben. Sie setzen sich damit der Gefahr aus, das Thema zu verfehlen, auch wenn alles, was Sie schreiben, ausgezeichnet ist. Die Note kann dann nur „mangelhaft" sein. Ich habe in den vergangenen Semestern ausgezeichnete Arbeiten gelesen, die leider am Thema vorbeigingen.

Die Klausur ist in einem fortlaufenden und syntaktisch korrekten Text zu verfassen. Andeutungen, Halbsätze und Spiegelstrichkompositionen, soweit sie sich nicht aus einer vollständigen Satzbaukonstruktion ergeben, sollten Sie vermeiden.

Abkürzungen sollten innerhalb der Rechtschreibregeln bleiben: also usw., bzw., etc.. Abkürzungen von Namen oder Autoren (Bspl.: H. Arendt = A.) sowie Abkürzungen von Artikeln, Konjunktionen, Bindewörtern oder Substantiven und Verben sind unzulässig. Derartige Schreibformen bewerte ich als einen Verstoß gegen das Prinzip der „angemessenen Form".

Dies gilt auch für formale Fehler in Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau und Zeichensetzung. Sie wirken sich außerhalb eines gewissen Toleranzspektrums negativ auf die Notenfindung aus. Im Übrigen darf man von künftigen Lehrern bzw. Pädagogen die formale Beherrschung der deutschen Sprache erwarten.

Die handschriftliche Form Ihrer Klausur ist von Ihnen zu verantworten. Für mich Unleserliches - ich habe diesbezüglich ein gewisses Toleranzspektrum - kann ich nicht bewerten.

Diese „Hinweise" sind allerdings nur „Ratschläge" und stellen keineswegs einen Eingriff in die Freiheit der Gestaltung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit dar.