Vorlage für das Hygienekonzept während der Corona-Pandemie:
für die Versuchsräume im IBW-Gebäude (Räume 3.24, 3.25 inklusive Raum 3.01, 3. OG)

Welche Tätigkeiten von wem werden zu welchem Zweck durchgeführt?
Die genannten Laborräume können von Studierenden der Universität Köln im Studiengang Psychologie (B.Sc und M.Sc) zur Datenerhebung im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit und Masterarbeit) und dem experimentellen Praktikum verwendet werden. Studierende fungieren als Studienleitung und erstellen ein computer-gestütztes Experiment in dem Probanden (meistens andere Studierende der Psychologie) kognitive Aufgaben lösen. Studierende (in der Rolle der Studienleitung) können dadurch Arbeiten für Lehrveranstaltungen oder Abschlussarbeiten abschließen. Studierende (als Probanden) erhalten entweder Versuchspersonenstunden, welche notwendig im Bachelorstudium sind, oder eine monetäre Entlohnung für die Teilnahme an Experimenten.

Einladungen zu Experimenten

  • Die Versuchsperson wird darauf hingewiesen, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben
  • Eine medizinische Maske oder eine Mund-Nasen-Bedeckung der Schutzstufe FFP2 (MNB) muss selbst mitgebracht werden
  • Mit der Vereinbarung eines Termins, stimmt die Versuchsperson den vorgenannten Regeln zu
  • Die Versuchsperson wird explizit darauf hingewiesen, dass sie sich bei einem positiven Testergebnis nach einem Besuch im Labor bei der Studienleitung per Mail melden soll

Verhaltensregeln (Studienleitung)

  • Genutzte Flächen werden zu Beginn und Ende jeder Erhebung gereinigt. Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel müssen von der Studienleitung mitgebracht werden. Wichtige Flächen sind: Schreibtische, Bildschirme, Tastaturen, Mäuse, Türgriffe und Fenstergriffe
  • Im Labor regelmäßig lüften. Zwischen Versuchspersonen wird das Labor stoßgelüftet (notwendige Dauer beachten).
  • Während die Versuchsperson im Laborraum ist, darf die MNB im Labor nicht abgenommen werden
  • Regelmäßig die Hände waschen

Verhaltensregeln (Versuchsperson)

  • In Treppenhäusern, auf Fluren und im Empfangsbereich des Labors muss eine MNB getragen werden
  • Das Benutzen von Händedesinfektion vor Eintritt in das Labor ist vorausgesetzt (auf Wunsch auch bei Austritt aus dem Labor)
  • Etwaige Toilettengänge sind nur mit einer MNB erlaubt

Fensterlüftung

  • Regelmäßiges Lüften (Fensterlüftung) ist vorgeschrieben zur Gewährleistung der Hygiene und der Reduzierung möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger
  • Stoßlüftung: im Labor nach 60 Minuten
  • Dauer der Stoßlüftung:
    • im Sommer: 10 Minuten
    • im Frühling/Herbst: 5 Minuten
    • im Winter (Außentemperatur < 6°C): 3 Minuten
  • Auf alle Fälle wird nach jeder Versuchsperson gelüftet

Grundsätzlich gilt:

  • (Strengere) Vorschriften des Landes oder des Bundes haben immer Vorrang vor internen Bestimmungen der UzK.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (insb. gute Handhygiene, Husten-/Niesetikette) sind durchgängig einzuhalten. Die Reduktion persönlicher Kontakte und das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern werden empfohlen.
  • Zur Bekämpfung der Pandemie empfiehlt die Universität allen Studierenden und Beschäftigten, sich impfen zu lassen.

Weitere Informationen sind hier zu finden: https://portal.uni-koeln.de/coronavirus