Informationen über die Einstellung der
rehabilitationswissenschaftlichen Studienfächer im
Masterstudiengang Erziehungswissenschaft (2-Fach-Master)
Der Master Rehabilitationswissenschaften (1-Fach) läuft aus und wird durch den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) abgelöst. Ab dem WiSe 2023/2024 sind damit die Fächer der Rehabilitationswissenschaften nicht mehr an den 2-Fach MA EZW gekoppelt, sondern in einem eigenständigen 2-Fach Master studierbar. Weiterhin ist eine Kombination eines erziehungswissenschaftlichen Faches mit einem rehabilitationswissenschaftlichen Fach möglich. Die Studierenden der letzten Kohorte (Studienbeginn WS 2022/23) haben die 1,5-fache Regelstudienzeit, um ihr Masterstudium nach alter Form zu beenden. Im Folgenden finden Sie die konkrete Fristregelung für die Beendigung des Studiums.
Studierende, die noch nach alter Struktur (2-Fach MA EZW mit einem rehawiss. Fach) studieren, können sich an u.g. Fristen orientieren, und ggf. einen Wechsel in die neue Struktur über das Prüfungsamt beantragen, sofern sie nicht innerhalb der genannten Fristen das Studium beenden (Ausnahme Studierende mit Fach PMK, da dieses nicht mehr angeboten wird). Unter Anerkennung der bisher erbrachten Studienleistungen kann das Studium dann in der neuen Struktur fortgesetzt werden.
Wer allerdings ein Studienfach wechseln möchte, muss sich regulär über klips auf das 1. Fachsemester bewerben. Studierende, die sich zum WiSe 23/24 neu einschreiben für eine Kombination EZW Fach und Rehawiss. Fach, studieren automatisch nach der neuen Struktur.
Weitere Informationen zum neuen 2-Fach Master Rehabilitationswissenschaften sind auf den Seiten des SSC Heilpädagogik zu finden.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Ihr Prüfungsamt Erziehungswissenschaft zur Verfügung.
Dokumente und Materialien
Ordnung über die Einstellung der rehabilitationswissenschaftlichen Studienfächer im Masterstudiengangs Erziehungswissenschaft (2-Fach-Master) der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln (Auslaufordnung) vom 3. Juli 2023
Fristen
M.A. EZW mit rehabilitationswissenschaftem Studienfach (2-Fach) | Frist |
Zulassung zum Masterstudium im 1. Fachsemester letztmalig | im WiSe 2022/23 |
Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudiums | 30. September 2024 |
Ablauf der anderthalbfachen Regelstudienzeit des Masterstudiums und damit Ablauf der Möglichkeit
|
30. September 2025 |
Ende der Möglichkeit für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen im Masterstudium | 30. September 2026 |
Anmeldung zur Masterarbeit (Erstversuch) bis spätestens | 31. März 2025 |
Anmeldung zur Wiederholung der Masterarbeit bis spätestens | 31. März 2026 |
Beantragung eines Wechsels in die neue Struktur mit formlosem Antrag an das Prüfungsamt | 15. Juli 2026 |