Informationen zu den Änderungen im B.A. Erziehungswissenschaft (2-Fach) ab Wintersemester 2022/23

Hier finden Sie Informationen und wichtige Dokumente zu den Änderungen im Studienfach Erziehungswissenschaft (2-Fach) zum Wintersemester 2022/23.

Zum WiSe 2022/23 ändert sich die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 30. September 2021. Damit verbunden sind auch einige, wenige Änderungen im Studienfach Erziehungswissenschaft. Hierbei bleiben die studierten Inhalte gleich.

Um Ihnen einen reibungslosen Studienverlauf zu ermöglichen, werden alle Studierenden, die derzeit im Fach B.A. Erziehungswissenschaft eingeschrieben sind, zum WiSe 2022/23 (voraussichtlich Oktober/November 2022) durch das Studierendensekretariat auf Ebene des Gesamtstudiengangs in die neue Prüfungsordnung umgeschrieben.

Von dieser Überführung sind alle Studierenden im Fach B.A. Erziehungswissenschaft betroffen, die das Studium NICHT bis zum Ende dieses Sommersemester 2022 vollständig abschließen.

Die Umschreibung geschieht unter Fortzählung Ihres Fachsemesters. Ihre bisherigen Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft werden anerkannt, so dass Ihnen keine Nachteile entstehen.

 

Was ist neu?

Die Änderungen im Fach Erziehungswissenschaft betreffen in den häufigsten Fällen die Schwerpunktmodule. Alle Änderungen können der Änderungssynopse weiter unten entnommen werden.

Einen kurzen Überblick über die größten Änderungen möchten wir Ihnen im Folgenden kurz aufzeigen:

- Fach Erziehungswissenschaft:

  • Im Schwerpunktmodul 2a/b wurde der Titel von "Elementare Didaktik in der Frühpädagogik" zu "Grundlagen und Kozepte Frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung" geändert.
  • Schwerpunktmodule, für die bisher zwei Prüfungselemente vorgesehen waren, wurden umstrukturiert, so dass ab dem WiSe 2022/23 nur noch eine Modulprüfung zu absolvieren ist. Betroffen sind davon die Schwerpunktmodule SM 3, SM 4a, SM 5a, SM 7, SM 8 und SM 9a.
  • Das Schwerpunktmodul SM 7 wird neu als SM 7a (großes Modul) und SM 7b (kleines Modul) studierbar sein.

 

Dokumente und Materialien

Die Änderungsordnung, das aktualisierte Modulhandbuch, sowie den angepassten, persönlichen Studienplan finden Sie im Folgenden:

Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät (ÄPO 2022, gültig ab 01.10.2022)

Modulhandbuch B.A. Erziehungswissenschaft (2-Fach) (zuletzt geändert am 11.07.2022)

Mein persönlicher Studienplan B.A. Erziehungswissenschaft (2-Fach) (zuletzt geändert am 22.07.2022)

 

Belegung von Lehrveranstaltungen im WiSe 22/23

Für die Belegung der Lehrveranstaltungen für das WiSe 2022/23 bewegen Sie sich in KLIPS zwar in der alten Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO 2021) mit bekannter Modulstruktur, die neuen Schwerpunktmodule SM 7a und SM 7b wurde dort aber bereits ergänzt, so dass die Module SM 7a und SM 7b bereits belegbar sind.

Alle anderen Lehrveranstaltungen belegen Sie, indem Sie sich an den alten Modulzuordnungen und Veranstaltungsnummern und -titeln orientieren, die für Ihr Fachsemester im WiSe 2022/23 vorgesehen sind.

Diese Lehrveranstaltungen werden dann NACH Beginn der Vorlesungszeit in die angepasste Modulstruktur gemäß der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät ( ÄPO 2022) überführt.

Fragen zur Belegung können Sie gerne per Mail an das SSC Pädagogik richten.

 

Übertragung Ihrer Leistungen in die neue Prüfungsordnung

Ihre Leistungen werden durch das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft und das SSC Pädagogik ab November 2022 in die neue Prüfungsordnung übertragen. Die alten Transcripts werden archiviert. Es gehen keine Leistungen verloren. Die Übertragung erfolgt automatisch. Die Regeln für die Überführung Ihrer Leistungen in die neue Prüfungsordnung im Fach Erziehungswissenschaft (2-Fach) finden Sie hier:

Änderungssynopse mit Anerkennungsregeln B.A. Erziehungswissenschaft (2-Fach) (Stand: 11.07.2022)

 

Bitte sehen Sie vor Dezember 2022 davon ab, nach dem Stand Ihrer Leistungsüberführung zu fragen!