Änderungen in den Sonderpädagogischen Fachrichtungen in lehramtsbezogenen Studiengängen ab 01. April 2021

Sehr geehrte Studierende,

ab dem 01. April 2021 (SoSe 2021) gelten Änderungen in den Sonderpädagogischen Fachrichtungen folgender Studiengänge:

Die Änderungen wurden in Änderungsordnungen am 28.09.2020 unter den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht. Prüfungsordnungen und weitere wichtige Unterlagen, wie das Modulhandbuch und "Mein persönlicher Studienplan", sind auf den Seiten des SSC-Heilpädagogiks unter "Dokumente und Materialien" der oben genannten Studiengänge zu finden.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Formen von Änderungen und über die Auswirkungen, die diese ggf. für Ihren weiteren Studienverlauf haben. 

Durch die Änderungen entstehen Ihnen keine Nachteile in Ihrem Studium.

Lesen Sie sich die weiteren Informationen aufmerksam durch. Fragen, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, richten Sie bitte per Mail an das SSC Heilpädagogik (ssc-heilpaedagogik[at]uni-koeln.de).

Änderungen auf einen Blick

In Änderungssynopsen finden Sie für jeden Studiengang eine Gegenüberstellung der Module und in rot markiert die entsprechenden Änderungen:

Formen von Änderungen

  1. Titeländerung
  2. Änderung der Prüfungsform
  3. Teilnahmeverpflichtungen
  4. Moduländerung
  5. Änderung des Fachsemesters

 

1. Titeländerung

Der Modultitel wurde an den gelehrten Inhalt angepasst.

Die Titeländerung erfolgt rückwirkend und betrifft alle eingeschriebenen Studierenden.

Auswirkung für Studierende: keine, die Titelanpassung erfolgt automatisch in KLIPS 2.0

 

 

2. Änderung der Prüfungsform

Die Form der Modulprüfungen wurde geändert (bspw. von Klausur in Hausarbeit).

Auswirkung für Studierende: 

1. Fall: Modul wurde noch nicht begonnen

--> Studierende legen die Modulprüfung in der neu hinterlegten Form ab.

2. Fall: Modul wurde bereits begonnen (Lehrveranstaltungen wurden absolviert)

--> Möglichkeit 1: "alte" Prüfungsform wird übergangsweise im SoSe 2021 noch angeboten, Studierende können zwischen alter und neuer Prüfungsform wählen

--> Möglichkeit 2: ab SoSe 2021 wird nur noch die neue Prüfungsform angeboten

Bitte beachten: Studierende erkundigen sich bei der/dem Modulverantwortlichen des betreffenden Moduls nach den möglichen Optionen.

Ausnahme: Im neuen Modul BM 4 Grundlagen der Beratung handelt es sich nicht um eine Änderung der Prüfungsform. Hier gibt es lediglich eine Änderung der Bewertung. Ab SoSe 2021 wird die Modulprüfung in diesem Modul benotet. Dies gilt für alle Studierenden, die das Modul noch nicht abgeschlossen haben.

 

 

3. Teilnahmeverpflichtungen

In einigen Modulen wurden Teilnahmeverpflichtungen auf Veranstalungsebene hinterlegt. Diese gelten ab dem 01. April 2021 ausnahmslos.

 

4. Moduländerung

Innerhalb des Moduls gab es gravierende Veränderungen, die eine Neu-Modellierung in KLIPS erforderten. 

- betrifft zwei Module - 

  • BM 4 Grundlagen der Diagnostik und Beratung (BA LA Sopäd, BK, GymGe)
- Aufteilung in zwei Module: BM 4 - Grundlagen der Beratung und BM 5 - Grundlagen sonderpädagogischer Diagnostik
- dadurch erfolgt in den Sonderpädagogsichen Fachrichtungen der Schulformen BK und GymGe eine Änderung in der Nummerierung des BM 5 (wird zu BM 6)  Übergang Schule und Beruf - Berufsvorbereitung und des BM 6 (wird zu BM 7) Organisationsentwicklung
  • FSP ES SM 1 Sonderpädagogische Diagnostik und unterrichtliche Förderung (MEd LA Sopäd, BK, GymGe)

Auswirkung für Studierende:

1. Fall: Modul wurde noch nicht begonnen

--> Studierende belegen das/die neu modellierte(n) Modul(e), kein Handlungsbedarf seitens der Studierenden, nur das neue Modul ist sichtbar und belegbar

2. Fall: Modul wurde begonnen, ist im SoSe 2021 noch nicht abgeschlossen

 --> Studierende belegen das/die neu modellierte(n) Modul(e), die bereits erbrachten Leistungen werden übernommen, kein Handlungsbedarf seitens der Studierenden, nur das neue Module ist sichtbar und belegbar

3. Fall: Modul wird im WiSe 2020/21 bzw. wurde bereits abgeschlossen

--> Studierende verbleiben im alten Modul, kein Handlungsbedarf seitens der Studierenden, neue Module nicht sichtbar und belegbar

!ACHTUNG!

Die beiden alten Module werden deaktiviert. Dies bedeutet, dass sie im Curriculum Support nicht mehr angezeigt werden. Es gehen dadurch keine Leistungen verloren. Im Transcript of Records und in der Leistungsübersicht werden die deaktiven Module weiterhin angedruckt.

Möchten Studierende das Modul im Curriculum Support angezeigt bekommen, kann über die Anzeige "Inakt. Knoten einblenden" (s. Screenshot) die Sichtbarkeit wieder hergestellt werden.

 

 

5. Änderung des Fachsemesters

Das Modul wird in einem anderen Fachsemester angeboten (bspw. Verschiebung vom 3. ins 1. Fachsemester)

Auswirkung für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. April 2021 aufgenommen haben: am bisherigen Studienverlauf ändert sich nichts (Orientierung an Modulhandbuch, geändert am 24.Juni 2019, unter "Dokumente und Materialien" der jeweiligen Schulform)

Für Studierende, die ihr Studium ab dem 1. April 2021 aufnehmen, gilt der neue Studienverlauf (Orientierung an Modulhandbuch, geändert am 18.01.2021, unter "Dokumente und Materialien" der jeweiligen Schulform)

 

Besonderheit in den neuen Modulen Basismodul 4 Grundlagen der Beratung und Basismodul 5 Grundlagen der Diagnostik

Alle Studierenden, die vor dem SoSe 2021 ihr Studium begonnen und das "alte" BM 4 noch nicht abgeschlossen bzw. noch nicht begonnen haben, werden in KLIPS in die neuen Strukturen überführt, belegen jedoch die Veranstaltungen in den folgenden, empfohlenen Fachsemestern:

  • BM 4.1 Vorlesung Grundlagen der Beratung -> 4. Fachsemester
  • BM 4.2 Übung Beratungsgespräche führen -> 5. Fachsemester
  • BM 5.1 Vorlesung Grundlagen der Diagnostik -> 4. Fachsemester
  • BM 5.2 Seminar Gutachtenerstellung und Förderplanung --> 5. Fachsemester
Dies gilt auch für Studierende, die zum SoSe 2021 einen Wechsel eines Förderschwerpunktes vollziehen.