Einstufungs- /Anrechnungsbescheid
AktuellesAnträge für das Wintersemester 2022/23 können ab dem 1. Juni 2022 eingereicht werden.
Aktuelle Fristen:Die Fristen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln sind jeweils: Sommersemester: 15. März / Wintersemester: 15. September Die Fristen zur Beantragung eines Einstufungs-/ Anrechnungsbescheids beim Prüfungsamt Pychologie enden jeweils einen Monat vor Bewerbungsende: Sommersemester: 15. Februar / Wintersemester: 15. August |
Antragsfrist für die Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides
Antragsfrist zum Wintersemester 2022/23:
15. August 2022
Anträge für das Wintersemester 2022/23 könnenab dem 1. Juni 2022 eingereicht werden.
Derzeit sind alle Anträge digital an anerkennung-psych@uni-koeln.de zu stellen.Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen unterInformationen zur aktuellen Lage.
Informationen zur virtuellen Sprechstunde bei Frau Dr. Eichlerfinden Sie unter Kontakt und Sprechzeiten.
Eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrages Auf Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zur Bewerbungsfrist des Studierendensekretariats ist nur möglich, wenn Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht im Original oder in beglaubigter Kopie digital im Prüfungsamt Psychologie eingereicht haben. Ein Nachreichen von erbrachten Leistungen nach der Antragsstellung ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, mit der Antragsstellung zu warten bis Ihnen alle zu berücksichtigenden Leistungen vorliegen. Informationen zu: Antragstellung, Gültigkeitdsauer des Einstufungsbescheids, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen |
Grundlagen der Erstellung eines Einstufungs- AnrechnungsbescheidesDie Entscheidung über die Anrechnung einer Leistung hängt unmittelbar vom Einzelfall ab. Dabei wird geprüft, ob die von Ihnen erbrachte Leistung in Art und Umfang den Anforderungen des Bachelor- bzw. Masterstudiums Psychologie an der Universität zu Köln entspricht. Angerechnet wird im gegebenen Fall die Anzahl ECTS-Punkte, die der Äquivalenzleistung in Köln anhängen. Dabei wird für die Erstellung des Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zunächst lediglich der Umfang biher erbrachter Leistungen, nicht jedoch die in diesem Zusammenhang erzielten Noten berücksichtigt, sofern die Leistung mindestens bestanden wurde.
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Die Ermittlung des genauen Fachsemesters, in das Sie auf Basis der anrechenbaren Leistungen eingestuft werden können, berechnet sich nach folgender Formel: Fachsemester = anrechenbare Leistungspunkte * Regelstudienzeit Gesamtleistungspunkte im Studiengang Das Ergebnis wird jeweils auf das ganze Semester auf- bzw. abgrundet. Dabei gilt: Ist die erste Nachkommastelle < 5, wird auf das nächst niedrigere Fachsemester abgerundet. Sit die erste Nachkommastelle hingegen ≥ 5, wird auf das nächst höhere Fachsemester aufgerundet. Regelstudienzeit Gesamtleistungspunkte Bachelor: 6 Semester 180 ECTS Master: 4 Semester 120 ECTS |
Der Einstufungs-/Anrechnungsbescheid garantiert Ihnen jedoch nicht den Erhalt eines Studienplatzes, sondern wird der Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester als Bestandteil der Bewerbung hinzugefügt. Die Bewerbung selbst erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal). Bitte informieren Sie sich dort über die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie das Bewerbungsprocedere. |
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorabeinschätzungen vorgenommen werden können. |
Einen Überblick über die an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie geforderten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich mithilfe der Übersicht im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs sowie des Studienverlaufsplans für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie verschaffen. |
AntragsstellungNotwendige Bestandteile des Antrags: |
1. Ausgefülltes Antragsformular
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2. Leistungsnachweis über die anzurechnenden Leistungen
Masterstudiengang Wenn Sie in ein höheres Fachsemester des Masterstudiengangs einsteigen wollen, müssen Sie darüber hinaus nachweisen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs Psychologie an der Universität zu Köln erfüllen. Bitte legen Sie Ihrem Antrag zu diesem Zweck eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses bei. |
3. Auszüge aus Modulhandbuch/ Vorlesungsverzeichnis
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4. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer derzeitigen Universität/ (Fach-)Hochschule, aus der Studiengang, angestrebter Studienabschluss und aktuelles Fachsemester hervorgehen. |
Reichen Sie den Antrag auf Erstellung eines Einstufungs-/ Anrechnungsbescheides inklusive der geforderten Unterlagen vollständig und bis zum o.g. Fristende an anerkennung-psych@uni-koeln.deein. |
Die Unterlagen werden nach Eingang in der Regel innerhalb von 2 - 3 Wochen auf Vollständigkeit überprüft. Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Ihr Antrag unvollständig sein sollte, senden wir die Unterlagen umgehend zur Neueinreichung zurück bzw. fordern ggfs. einzelne fehlende Unterlagen nach. |
Für die Bearbeitung eines Einstufungsbescheides in ein höheres Fachsemester fällt (nach Eingang der vollständigen Unterlagen) eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen (bis maximal vier Monate) an. Insbesondere, wenn Sie ein ausländisches Zeugnis vorlegen, muss dieses evtl. noch einer externen Prüfung unterzogen werden. Dies kann mehrere zusätzliche Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. |
Bei Rückfragen setzt sich die Bearbeiterin mit Ihnen in Verbindung. |
Nach Bearbeitung Ihres Antrages auf Erstellung eines Einstufungs-/ AnrechnungsbescheidesNach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Prüfungsamt Psychologie einen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheid, aus dem hervorgeht
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Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt unter Vorlage des erhaltenen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheides beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal). |
Wie lange gilt der Einstufungsbescheid? Der Einstufungsbescheid wird immer bezogen auf ein spezifisches Semester ausgestellt. Für die nächste Bewerbung muss ein neuer Einstufungsbescheid beantragt werden. Sie können jedoch eine Kopie des bereits erhaltenen Einstufungsbescheids dem aktuellen Antrag auf Erstellung eines Einstufungsbescheids beilegen, um das Verfahren zu beschleunigen. Diese Aktualisierung ist notwendig, da Änderungen in Ihrem Studienverlauf (Erwerb weiterer Leistungspunkte, Änderung der Prüfungsordnung, Fachwechsel o.ä.) oder bei unserem Studiengang (Änderung der Prüfungsordnung) zu einem veränderten Einstufungsbescheid führen können. |
Wie funktioniert die Anerkennung der Leistungen nach Erhalt eines Studienplatzes? Wenn Sie einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten haben, können Sie nach erfolgreicher Einschreibung an der Universität zu Köln beim Prüfungsamt Psychologie die Anerkennung bereits erbrachter Studien-und Prüfungsleistungen beantragen. Bitte legen Sie dem Antrag auch eine Kopie Ihres Einstufungsbescheids bei. Falls Sie nach Beantragung des Einstufungsbescheids an Ihrer Heimat-Universität noch weitere Leistungen erbracht haben, können auch diese Leistungen bei der Anerkennung berücksichtigt werden. Bitte warten Sie deshalb mit der Antreagstellung ggfs. solange, bis Ihre Heimat-Universität alle von Ihnen erbrachten Leistungen bescheinigt hat.
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