Bewerbungs- und Zulassungsverfahren M.A. Interkulturelle Kommunikation und Bildung IKB (1-Fach)

 

Das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft/IKB erteilt neben dem SSC Pädagogik Informationen zur Masterbewerbung und betreut das Masterportal auf den Webseiten.

Die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für den M.A IKB (1-Fach) erfolgt über den Fachbereich.

Informationen für (zugelassene) Bewerber_innen des Masterstudiengangs IKB (1-Fach) zum Wintersemester 2022/23 finden Sie hier.

WASSERSTANDSMELDUNGEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN WINTERSEMESTER 2022/23

Das Bewerbungsverfahren ist beendet und es konnten Bewerbungen mit einem Notendurchschnitt bis inklusive 1,73 berücksichtigt werden, die die formalen und fachlichen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben. Die Ablehnungsbescheide werden zeitnah vom Studierendensekretariat versendet. (Stand: 25.10.2022)

 

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsportal von Klips wird am 01.06.2022 zur Bewerbung freigeschaltet. Bewerbungsfrist ist der 15.07.2022 (Ausschlussfrist).

 

Sie bewerben sich über Klips:  https://klips2.uni-koeln.de/co/webnav.ini

 

Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Folgende Unterlagen müssen Ihnen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen:

(Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden. Die Dateien dürfen die maximale Größe von 2 MB nicht überschreiten.)

1. Tabellarischer Lebenslauf

2. Nachweis der Allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife

3. Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote

o Bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Gesamtnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Aus diesem Dokument muss zudem hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.

o Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann.

4. Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Module etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunde (mit Stempel des Prüfungsamtes bzw. Verfifizierungscode)

5. für Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Niveau entsprechend DSH-2)

6. Für Bewerber*innen mit einer ausländischen Masterzulassungsberechtigung (Bachelorabschluss) das VPD, ausgestellt durch uni-assist. 

Bewerber*innen, die über einen ausländischen Bachelorabschluss verfügen, müssen sich ZUSÄTZLICH über das Bewerbungsportal von Uni-Assist bewerben (https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln/ ).

 

Zulassungsverfahren

Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, die in der Prüfungs- und Zulassungsordnung geregelt und auf den Internetseiten des Studierenden-Service Centers veröffentlicht sind (http://hf.uni-koeln.de/32248 ). 

Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der Einschlägigkeit wird an dem abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengang geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang angerechnet sind.

Ausschlusskriterien sind in jedem Fall sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung als auch ein bereits erfolgreich absolviertes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung.

Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden Ende Juli versendet. Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden können. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss des Auswahlverfahrens nicht beantwortet werden.

Siehe auch detaillierte Informationen unter FAQ IKB.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zulassungsbescheid für das Wintersemester 22/23 erhalten haben, finden weitere Informationen unter folgendem Link: http://hf.uni-koeln.de/40347

 

Einschreibung

Im Bewerbungsverfahren 22/23 findet die Einschreibung online statt. Alle Informationen erhalten Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. 

 

Härtefallantrag

Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in dereigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf der Homepage der Abteilung 23: Besondere Studierendenangelegenheiten der Universität zu Köln: http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung23/content/sonderantrag/

 

Obligatorische Informationsveranstaltung für die neuen Studierenden im Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation und Bildung

Zu Anfang des Semesters findet üblicherweise eine obligatorische Informationsveranstaltung für die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des MasterstudiengangsInterkulturelle Kommunikation und Bildung statt.

Informationen zur Einschreibung, zum Dokumentenabgleich sowie zu den ersten Terminen finden Sie unter: Informationen für BewerberInnen mit Zulassungsbescheid zum Wintersemester 22/23

Kontakt

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: bewerbung-ikb@uni-koeln.de