Sonderantragsverfahren zur Veranstaltungsbelegung
Informationen zum Sonderantragverfahren im Somersemester 2023
Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten. Anträge für die Studiengänge Psychologie (B.Sc. und M.Sc.) sowie für das Modul Leistungsmessung und -beurteilung im B.A. Bildungswissenschaften senden Sie bitte an ssc-psychologie@uni-koeln.de Anträge für die Studiengänge Lehramt Sozialwissenschaften/Politik (B.A. und M.Ed.) senden Sie bitte an ssc-sowi@uni-koeln.de Anträge, die nicht von einem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-kolen.de) verschickt werden, können nicht berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte, dass Härtefall- und Einzelfallanträge jedes Semester erneut gestellt und belegt werden müssen.
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Fristen für die Anträge im Sommersemester 2023:
Einzelfallanträge: 23.03. - 29.03.2023 |
Antragsformulare und Kriterien im Sommersemester 2023: |
Generelle Regelungen für die Antragsstellung:
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Kriterien für Härtefallanträge
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Kriterien für Einzelfallanträge
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Keine Kriterien für Härtefall - / Einzelfallanträge sind hingegen:
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Erläuterungen zur Belegpflicht:
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