Sonderantragsverfahren zur Veranstaltungsbelegung
Informationen zum Sonderantragverfahren im Wintersemester 2020/21
Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten. Anträge für die Studiengänge Psychologie (B.Sc. und M.Sc.) und Lehramt Sozialwissenschaften/Politik (B.A. und M.Ed.) senden Sie bitte an ssc-psychologie@uni-koeln.de Anträge, die nicht von einem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-kolen.de) verschickt werden, können nicht berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte, dass Härtefall- und Einzelfallanträge jedes Semester erneut gestellt und belegt werden müssen. |
Fristen für die Anträge im Wintersemester 2020/21: Einzelfallanträge: 20.08. - 29.10.2020 |
Antragsformulare und Kriterien im Wintersemester 2020/21: |
Generelle Regelungen für die Antragsstellung:
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Kriterien für Härtefallanträge
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Kriterien für Einzelfallanträge
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Keine Kriterien für Härtefall - / Einzelfallanträge sind hingegen:
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Erläuterungen zur Belegpflicht:
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