- Bachelor Frühförderung -

 

Informationen zur Bachelorarbeit

 

Anmeldungen für Bachelor- oder Masterarbeit

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per PDF an unsere Emailadresse. Die Zulassung erhalten Sie dann ebenfalls per Email. Bei Fragen stehen wir Ihnen in der Telefonischen und der Persönlichen Sprechstunde gerne zur Verfügung! 

Email: pruefungsamt-heilpaedagogik@uni-koeln.de
Informationen zur den Sprechstunden finden Sie hier.

 

Abgabe von Bachelor- oder Masterarbeiten 

Die  Abschlussarbeiten werden ausschließlich über die Onlineplattform Sciebo eingereicht.

Hinweise zum Upload der Arbeiten finden Sie hier: Präsentation Upload Abschlussarbeiten Sciebo.

 

 Informationen des Dekanats der HF zu aktuellen Regelungen finden Sie hier: https://www.hf.uni-koeln.de/41012 

Die Bachelorarbeit ist eine selbstständig verfasste Hausarbeit.


Das Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung verwaltet die Prüfungsergebnisse der Bachelor-Abschlussprüfungen, nicht jedoch die Prüfungsergebnisse der Modulprüfungen. Diese werden von den jeweiligen Dozierenden verwaltet.

 

Fristen

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist prinzipiell jederzeit möglich. Bitte beachten Sie nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe eingeschrieben sein müssen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt ab dem Zeitpunkt der Zulassung durch das Prüfungsamt 12 Wochen. Die Abgabe ist frühestens nach 6 Wochen möglich.

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt per Email im Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung.

Zusätzlich zum ausgefüllten Anmeldeformular geben Sie bitte eine Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester und ein Transcript of Records ab, aus dem hervorgeht, dass Sie alle vorgesehenen Module abgeschlossen haben.

Beachten Sie zusätzlich die Informationen zur Bachelorarbeit im § 21 der Prüfungsordnung .

 

Anmeldung

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt per Email im Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung.

Hier finden Sie das Anmeldeformular

Prüfungsberechtigte

Prüfungsberechtigt sind grundsätzlich alle in Ihrem Fach lehrenden Professoren und Professorinnen, Junior-Professoren und -Professorinnen, Privatdozierende und Honorarprofessoren und -professorinnen. Darüber hinaus können auch Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Antrag die Prüfungsberechtigung erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie im Prüfungsamt.

 

Die unten aufgeführte Liste beinhaltet alle Dozierenden, die eine allgemeine Prüfungsberechtigung für Bachelorarbeiten im B.A. Frühförderung besitzen. (Stand: 25.02.2020)

  

 
Frau  Birgit Appelbaum
Frau Dr. StephanieBahr
FrauDr.NicoleBruning
Frau Dr. AnkeClasen
HerrProf. Dr.MarkusDederich
FrauProf. Dr.JuttaEcarius
FrauDr.EdeltraudHammes-Schmitz
FrauProf. Dr.CharlotteHanisch
FrauProf. Dr.PetraHanke
HerrProf. Dr. GerdHansen
Frau  HelenHegerath
FrauProf. Dr.PetraHerzmann
HerrDr.MarcHöcker
HerrProf. Dr.Kai-UweHugger
HerrPD Dr.StefanKarduck
FrauDipl.-Päd.KerstinKelberlau
FrauDipl.-Heilpäd.SimoneKeßel
FrauProf. Dr.ElkeKleinau
HerrProf. Dr.StefanNeubert
FrauProf. Dr.ArgyroPanagiotopoulou
FrauProf. Dr.MartinaPenke
FrauProf. Dr.JuliaReuter
FrauDr.StefanieRichard
HerrDr.DirkRohr
FrauProf. Dr.LisaRosen
FrauJun.-Prof. Dr.KarolinSchäfer
Frau InaScholz
FrauProf. Dr.UrsulaStenger
HerrProf. Dr.JörgZirfas