- Master Rehabilitationswissenschaften (1-Fach) -

 

Anrechnung & Höherstufung

 

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

 

Wenn Sie sich aus einem anderen Studiengang Leistungen für das Studium des Master of Arts Rehabilitationswissenschaften anrechnen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie unter den angegebenen Links. Die Sprechzeiten des Prüfungsamtes finden Sie hier.

Alle genannten Dokumente werden bitte per PDF an pruefungsamt-heilpaedagogik@uni-koeln.de gesendet.

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Fall 1: Im Studiengang Master of Arts Rehabilitationswissenschaften eingeschriebene Studierende der Universität zu Köln

 

Den ausgefüllten Antrag sowie Ihr Transcript of Records und die Leistungsnachweisen in Original und Kopie reichen Sie bitte per PDF im Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung ein. Die Unterlagen werden dort auf Vollständigkeit überprüft und an die entsprechenden Fachbearbeiter weitergereicht.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhalten Sie eine Übersicht über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie bitte gut aufbewahren. Die angerechneten Leistungen werden in KLIPS nacherfasst.

 

Fall 2: Studierende anderer Studiengänge der Universität zu Köln bzw. anderer Hochschulen (Wechsler)

 

Wenn Sie noch nicht im Studium Master of Arts Rehabilitationswissenschaften an der Universität zu Köln eingeschrieben sind und (quer) in das Studium einsteigen möchten, können Sie im Vorfeld einen Antrag auf Höherstufung stellen. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag, Ihr Transcript of Records und Ihre Leistungsnachweise samt unterschriebener Studienauflistungen per PDF im Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung ein. 

 

Fall 3: Anrechnung eines Praktikums ab dem 01.09.2021

 

Tätigkeiten oder Praktika die während des Studiums absolviert werden und anrechenbar sind, werden als normales Praktikum durch die verantwortlichen Modulbeauftragten verbucht. Nur Tätigkeiten oder Praktika, die VOR dem Studium absolviert worden sind, durchlaufen den Anrechnungsprozess.

Hierzu gilt folgender Ablauf:

  1. Der Anrechnungsantrag wird gemeinsam mit dem Beleg über das absolvierte Praktika oder der ausgeführten Tätigkeit, der sowohl den Tätigkeitsbereich als auch den Stundenumfang umfasst, bei der/dem zuständigen Modulbeauftragten eingereicht.
  2. Ist die Tätigkeit anrechenbar, wird der Antrag der/des Studierenden gemeinsam mit der Bestätigung der/des Modulbeauftragten an das Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung weitergeleitet. Hierzu nutzen Sie bitten das Formular: Bescheinigung über die Anerkennung eines Praktikums (s.o.).
  3. Das Prüfungsamt übernimmt dann die weitere Bearbeitung und die Eintragung in Klips 2.0.

 

 

Fristen Höherstufung 

 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag gemäß den unten stehenden Fristen per PDF im Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung ein:

  • 15. August (Wintersemester)
  • 15. Februar (Sommersemester)

Sie erhalten dann zunächst einen Einstufungsbescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Der Einstufungsbescheid muss dem Bewerbungsantrag des Studierenden Sekreteriats auf die Bewerbung zum höheren Fachsemester beigefügt werden.

Die konkrete Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt erst dann, wenn Sie als ordentlich Studierender im Master of Arts Rehabilitationswissenschaften eingeschrieben sind. Kommen Sie dafür bitte nochmals persönlich in die Sprechstunde.

Bitte beachten Sie, dass ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester nur dann möglich ist, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben. Für einen Einstieg ins 1. Fachsemester müssen Sie das reguläre Bewerbungsprozedere durchlaufen.