- Bachelor Musikvermittlung -
Materialien/Informationen
Hier finden Studierende des Bachelorstudiengangs Musikvermittlung wichtige Dokumente und Formulare zum Download als PDF.
Musikvermittlung(Prüfungsordnung vom 22. Dezember 2015) ModulhandbuchDie Modulhandbücher geben einen Überblick über die zu studierenden Module sowie deren Inhalte, Lehr- und Prüfungsformen, Teilnahmevoraussetzungen etc.. Die Studierenden sind verpflichtet, die Modulhandbücher zu lesen und zu berücksichtigen. Modulhandbuch (Entwurf: zuletzt geändert am 01. September 2015)
Prüfungsordnung (PO)Die Prüfungsordnungen regeln die grundlegenden Strukturen der jeweiligen Studiengänge. Sie enthalten Richtlinien zu den abzulegenden Prüfungen und bestimmen den akademischen Grad, welcher nach den erfolgreichen Abschlussprüfungen verliehen wird. Die Studierenden sind verpflichtet, die Prüfungsordnung zu lesen und zu berücksichtigen. Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung (31. März 2016) Prüfungsordnung Bachelor Musikvermittlung (22. Dezember 2015)
Fachspezifischen Anhänge/BestimmungenDie Fachspezifischen Anhänge/Bestimmungen enthalten die spezifischen Regelungen und die Modulbeschreibungen zu den verschiedenen Studienfächern bzw. -bereichen. Die Studierenden sind verpflichtet, die Fachspezifischen Anhänge/Bestimmungen zu lesen und zu berücksichtigen. Die Fachspezifischen Anhänge/Bestimmungen sind immer am Ende der jeweiligen Prüfungsordnung zu finden.
Antrag auf Wechsel des SchwerpunktmodulsSollten Sie im Laufe Ihres Studiums feststellen, dass Sie mit der Wahl Ihres Schwerpunktmoduls nicht zufrieden sind und dieses wechseln möchten, stellen Sie bitte folgenden Antrag: Antrag auf Wechsel des Schwerpunktmoduls
Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist eine selbstständig verfasste Hausarbeit. Fristen Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist prinzipiell jederzeit möglich. Bitte beachten Sie nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe eingeschrieben sein müssen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt ab dem Zeitpunkt der Zulassung durch das Prüfungsamt 12 Wochen. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt persönlich im Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung. Zusätzlich geben Sie bitt eine Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester und einen Auszug Ihrer Leistungen aus KLIPS ab, aus dem hervorgeht, dass Sie alle vorgesehenen Module abgeschlossen haben. Die Prüfungsordnung finden Sie weiter oben. Prüfungsberechtigte Prüfungsberechtigt sind grundsätzlich alle in Ihrem Fach lehrende (Junior-/Honorar-) Professoren und Professorinnen sowie Privatdozierende. Darüber hinaus können auch Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Antrag hin die Prüfungsberechtigung erhalten. Bei weiteren Fragen und der Suche nach Informationen hilft Ihnen das Prüfungsamt weiter. Anmeldung Das Anmeldeformular finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich vor der Anmeldung die Infomrmationen zur Bachelorarbeit durch.
Antrag auf Anrechnung/QuereinstiegDen Antrag zu Anerkennung von Prüfungsleistungen sowie für einen Quereinstieg in den Bachelorstudiengang Musikvermittlung finden Sie nachfolgend. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
PräsentationNachfolgend finden Sie die Präsentation der Einführungsveranstaltung des Bachelor of Arts Musikvermittlung. |
Musikvermittlung(Prüfungsordnung vom 18. August 2015) ModulhandbuchDie Modulhandbücher geben einen Überblick über die zu studierenden Module sowie deren Inhalte, Lehr- und Prüfungsformen, Teilnahmevoraussetzungen etc.. Die Studierenden sind verpflichtet, die Modulhandbücher zu lesen und zu berücksichtigen.
Prüfungsordnung (PO)Die Prüfungsordnungen regeln die grundlegenden Strukturen der jeweiligen Studiengänge. Sie enthalten Richtlinien zu den abzulegenden Prüfungen und bestimmen den akademischen Grad, welcher nach den erfolgreichen Abschlussprüfungen verliehen wird. Die Studierenden sind verpflichtet, die Prüfungsordnung zu lesen und zu berücksichtigen.
Fachspezifische Anhänge/BestimmungenDie Fachspezifischen Anhänge/Bestimmungen enthalten die spezifischen Regelungen und die Modulbeschreibungen zu den verschiedenen Studienfächern bzw. -bereichen. Die Studierenden sind verpflichtet, die Fachspezifischen Anhänge/Bestimmungen zu lesen und zu berücksichtigen. Die Fachspezifischen Anhänge/Bestimmungen sind immer am Ende der jeweiligen Prüfungsordnung zu finden. |