- Lehramt Sonderpädagogik 2003 -

Lehramt an Berufskollegs mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung

 

Die Anforderungen für das Studium Lehramt für Berufskolleg entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralen Studienberatung.

Übersicht über Praktikumsmöglichkeiten aller Förderschwerpunkte Schuladressen

WICHTIG: Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den von Ihnen gewählten sonderpädagischen Anteil innerhalb des Studiums Lehramt für Berufskolleg.

Anforderungen

  • 60SWS Sonderpädagogische Fachrichtung mit mindestens 8 SWS Fachdidaktik
  • Es müssen insgesamt 90 Credits in den Modulen erworben werden. Wenn nicht anders vermerkt kann in den Bausteinen zwischen 2, 3 oder 4 Credits gewählt werden. Im Grund- und Hauptstudium sind je drei Module mit 12 Credits und ein Modul mit 9 Credits abzuschließen.
  • Der vorliegende Entwurf sieht eine enge inhaltliche Verknüpfung mit dem Studiengang Lehramt an Sonderschulen (Modulbezeichnungen in Klammern) und zugleich eine Akzentsetzung auf berufspädagogische Aspekte vor.
  • Für Studierende mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist im Rahmen der gewählten Fachrichtung jeweils der Baustein 2 des Moduls aus dem Studiengang Sonderpädagogik für Lehramt zu belegen.

Als sonderpädagogischer Förderschwerpunkt kann zwischen allen angebotenen gewählt werden.

1. Bewerbung auf Veranstaltungsplätze

Da in KLIPS keine Studienordnung hinterlegt ist, müssen alle BK- Studierenden rechtzeitig, zum Ende der jeweiligen Belegungsphase, per Mail Ihre Belegungswünsche an das SSC Heilpädagogik schicken. Dem ist verpflichtend eine Studienbescheinigung des Semesters beizufügen, in dem die beworbenen Veranstaltungen liegen. Ohne den letzteren Nachweis ist eine Einpflegung in die Vergabe nicht möglich.

Achten Sie bitte zusätzlich darauf Ihren Semesterbeitrag rechtzeitig zu überweisen, damit Sie im System als "rückgemeldet" geführt sind. Denn auch ohne dies lässt das System ein Einpflegen nicht zu.

2. Grundstudium

Im Grundstudium müssen Sie insgesamt 30 SWS studieren.

Creditsübersicht Grundstudium

Modul 1: Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik (12 Credits/ 8 SWS)

  • 1. Vorlesung „Wissenschaftstheorie, Ethik, Normen“ (BK.1.1)
  • 2. Seminar „Entwicklung, Bildung“ (BK 2.1)
  • 3. Seminar „Kommunikation, Interaktion, Partizipation“ (BK 3.1)
  • 4. Seminar „Erziehung, Bildung, Rehabilitation“ (SDK 1.1; 2 oder 3 Credits)

Modul 2: Grundlagen des Förderschwerpunkts (12 Credits/ 8 SWS)

wird von den sonderpädagogischen Fachrichtungen aus folgenden Modulbausteinen fachlich intern entwickelt:

  • 1. Fachrichtungsspezifisches Seminar (BK 1.3)
  • 2. Fachrichtungsspezifische Vorlesung (BK 2.3)
  • 3. Fachrichtungsspezifisches Seminar (BK 3.3)
  • 4. Fachrichtungsspezifisches Seminar (SDK 1.3 Seminar; 3 Credits)

Modul 3: Sonderpädagogisch-didaktische und therapeutische Grundlagen (12 Credits/ 8 SWS)

In diesem Modul liegt die Anzahl der jeweils zu erwerbenden Credits fest.

  • 1. Einführung in die Didaktik/ Therapie der sonderpädagogischen Fachrichtung (fachrichtungsspezifische Übung für die Oberstufe; 4 Credits)
  • 2. Seminar zur individuellen Vertiefung (UP 1.2; 3 Credits)
  • 3. Vorlesung Einführung in grundlegende Fragestellungen des gewählten Förderschwerpunktes (SDK 1.3 V, 2 Credits)
  • 4. Vorlesung und Seminar Einführung in grundlegende Fragestellungen eines weiteren Förderschwerpunktes (dies darf nicht der gleiche Fsp. sein wie der bereits gewählte und nicht gE) (SDK 1.3 V+ S; 3 Credits)

Modul 4: Methodenkompetenz (9 Credits/ 6 SWS)

  • 1. Vorlesung „Forschungsmethoden und Evaluation“ (MK 1.1)
  • 2. Fachlich relevantes Seminar „Forschungsmethoden und Evaluation“ (MK 1.3)
  • 3. Fachlich relevantes Seminar „Forschungsmethoden und Evaluation“ in der gewählten weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung (dies darf nicht der gleiche Fsp. sein wie der bereits gewählte und nicht gE. Dieser Baustein muss beim gleichen Fsp. besucht werden wie Modul 3.4) (MK1.3)

3. Zwischenprüfung

Nachdem die Module des Grundstudiums erfolgreich absolviert wurden, wird die Ablegung der Zwischenprüfung bestätigt. Die Note wird aus dem arithmetischen Mittel der Modulbewertungen ermittelt.

4. Hauptstudium

Bitte melden Sie sich zu Beginn Ihres Hauptstudiums im Landesprüfungsamt (Gyrhofstr. 19-19a, 50931 Köln), um sich über die Modalitäten der Prüfungen im Rahmen des Ersten Staatsexamens zu informieren.

Im Hauptstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung müssen Sie insgesamt 30 SWS verteilt auf vier Module (Modul 5-8) studieren.

Beachten Sie bitte hinsichtlich Ihrer Staatsprüfungen, dass Sie die Prüfung in Fachdidaktik entweder in einer beruflichen Fachrichtung oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung absolvieren können.

Zur Anmeldung der Prüfungen beim Landesprüfungsamt benötigen Sie für alle absolvierten Module Bescheinigungen, die Ihnen im SSC ausgestellt werden.

Creditsübersicht Hauptstudium

Fachwissenschaft Modul 5: Diagnostik, Förderplanung und Beratung (12 Credits/ 8 SWS)

  • 1. Vorlesung „Grundlagen der sonderpädagogischen Diagnostik“ (MK 2.1; 2 Credits)
  • 2. Seminar „Förderdiagnostik und Förderplanung der sonderpädagogischen Fachrichtung“ (MK 2.3)
  • 3. Übung „Grundlagen der Beratung in der Sonderpädagogik“ (MK3.1)
  • 4. Fachrichtungsspezifisches Seminar „Beratung, Moderation,
    Organisationsentwicklung“ (MK3.3)

Fachdidaktik/Fachwissenschaft Modul 6: Berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (12 Credits/ 8 SWS)

  • 1. Grundlagen der Berufsorientierung und beruflichen Eingliederung
  • 2. Didaktik und Methodik des berufswahlvorbereitenden Unterrichts
  • 3. Seminare und Projektgruppen zur individuellen Vertiefung (4 SWS)

Fachdidaktik/Fachwissenschaft Modul 7: Unterrichts- und Förderkonzepte (inkl. Medienpädagogische Kompetenz und Unterrichtspraxis) (12 Credits/ 8 SWS)

  • 1. fachrichtungsübergreifende Übung zur medienpädagogischen Kompetenz (1 SWS, SDK 2.1; 2 oder 3 Credits)
  • 2. Seminar zu spezifischen Unterrichts-, Therapie- und Förderkonzepten (fachrichtungsübergreifend) (SDK 3.1)
  • 3. Übung zu spezifischen Unterrichts-, Therapie- und Förderkonzepten im jeweiligen Förderschwerpunkt (fachrichtungsspezifisch) (SDK 3.3)
  • 4. Hauptpraktikum (25 Tage) im jeweiligen Förderschwerpunkt, Übung á 3 SWS: Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung (UP 2.3, 4 Credits)

Fachwissenschaft Modul 8: Schwerpunktstudium (9 Credits/ 6 SWS)

Wahl zwischen den bestehenden Schwerpunkten (SDK 4/ MK 4) des Förderschwerpunktes