Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stipendium an der Universität zu Köln 2007

Um das Gedächtnis an den Kölner Universitätsprofessor Dr. Benedikt Schmittmann (1872- 1939) zu ehren, vergibt die Universität zu Köln zusammen mit der „Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung" wie bereits in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2007 ein Promotionsstipendium. Das Stipendium wird im Laufe des Wintersemesters 2007/2008 verliehen.

1. Wer kann gefördert werden?

Mit dem Stipendium können promotionswillige Absolventinnen und Absolventen aus den Fachbereichen

  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Medizin
  • Philosophie
  • Humanwissenschaften

der Universität zu Köln gefördert werden. Die Kandidatinnen oder Kandidaten müssen ihre Fähigkeit zur Promotion durch sehr gute Examensleistungen unter Beweis gestellt haben.

2. Wie hoch ist das Stipendium, und wie lange wird es gewährt?

Das Stipendium wird während der Dauer von zwei Jahren in Höhe von 750 € monatlich gewährt. Die Förderung beginnt zum 01.02.2007.

3. Wer ist vorschlagsberechtigt?

Das Recht, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, haben Professorinnen und Professoren der unter 1. genannten Fakultäten. Das Promotionsvorhaben muss von der vorschlagenden Professorin oder vom vorschlagenden Professor betreut werden.

4. Welche Unterlagen sind einzureichen?

Der Vorschlag ist schriftlich beim Rektor der Universität mit folgenden Anlagen einzureichen:

  • Lebenslauf der Kandidatin oder des Kandidaten
  • Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens
  • Nachweis des sozialen Engagements während des Studiums
  • Nachweis, dass sich die Kandidatin oder der Kandidat mit gesellschaftspolitisch relevanten Fragen beschäftigt hat
  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit

5. Bis wann und bei wem sind die Vorschläge einzureichen?

Die Vorschläge sind bis zum 03.08.2007 beim Rektor der Universität, Prof. Dr. Axel Freimuth, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln, einzureichen.

6. Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet

  • der Rektor der Universität als Vorsitzender der Kommission
  • der Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
  • ein Mitglied des Vorstands der Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung
  • die Prodekane der unter 1. genannten Fakultäten

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Judith Reichert

Vorzimmer des Rektors

j.reichert@uni-koeln.de