Nachteilsausgleich

Studierende, die Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, müssen diesen rechtzeitig den SHKs bekannt geben: am besten gleich zu Semesterbeginn, spätestens aber 6 Wochen vor der Prüfung. Bitte schreiben Sie eine Mail an shk-lehrstuhl-schabmann@uni-koeln.de und machen Sie die folgenden Angaben:

*Vor- und Nachname
*Ilias / Klips-Kürzel (das Kürzel der Mailadresse vor dem @-Zeichen)
*Angaben, um welche Prüfung es sich handelt
*Prüfungstag
*Umfang des Nachteilsausgleichs
*Bestätigung, dass Anspruch eines Nachteilausgleiches vorhanden ist (mehr Informationen hierzu finden Sie hier).