FAQ Studieninteressierte

  • Im Folgenden finden Sie eine Auflistung häufig gestellter Fragen von Studieninteressierten rund um den Bachelorstudiengang Psychologie.
  • Falls Sie auf Ihre Fragen mithilfe des FAQs noch keine Antwort erhalten haben, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit dem Studierendensekretariat aufzunehmen. Bei spezifischen studieninhaltlichen Fragen bietet sich das SSC Psychologie/Sozialwissenschaften als Ansprechpartner an.

Welcher Numerus Clausus (NC) ist erforderlich, um in das Psychologiestudium aufgenommen zu werden?


Der NC kann je nach Semester variieren. Aus diesem Grund können wir Ihnen keine genaue Auskunft über NC-Werte geben. Sie können sich jedoch an den NC-Werten aus dem jeweils vergangenen Wintersemester auf der Seite des Studierendensekretariats orientieren. Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen im Fach Psychologie empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, sich an mehreren Hochschulen zu bewerben.


Wie erfolgt das genaue Auswahlverfahren an der Uni Köln?


Für Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft erfolgt das Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge in der Regel nach: Abiturbestenquote (20%), Wartezeitquote (20%) und Studiengangspezifische Quote (60%). Genauere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.


Bis wann kann ich mich bewerben?


Grundsätzlich kann man sich an der Universität zu Köln bis zum 15. Juli bewerben. Bewerbungsfristen können jedoch je nach Semester variieren, daher sollten Sie sich unbedingt hier über die genauen Bewerbungsfristen und -termine informieren.


Wie kann ich herausfinden, ob mich die Studieninhalte an der Uni Köln interessieren?


Wenn Sie sich über die genauen Inhalte des Psychologiestudiums informieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick in das Modulhandbuch zu werfen. Dort finden Sie eine Übersicht der in Köln gelehrten Teilfächer, sowie eine genaue Beschreibung deren Inhalte.


Welche Berufsperspektiven ermöglicht mir der Bachelor ohne konsekutiven Masterstudiengang?


Der Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, der Sie für Tätigkeiten in den nachfolgenden Bereichen berechtigt:

  • Diagnostik und Beratung in Gesundheits- und Sozialwesen
  • Diagnostik und Beratung in Bildung und Ausbildung
  • Kultur und Medien
  • Personalabteilungen der Industrie und Wirtschaft
Für einen erfolgreichen Berufseinstieg wird Ihnen der Erwerb von Zusatzqualifikationen und eine frühzeitige Orientierung in Bezug auf weiter gefasste Beschäftigungsmöglichkeiten nahegelegt. Für leitende Tätigkeiten oder eine Beschäftigung in Forschung und Lehre ist ein Master-Abschluss und ggf. die Promotion Voraussetzung. Falls Sie eine Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin anstreben, empfehlen wir Ihnen ein Master-Studium, da die Ausbildungsinstitute häufig nur Master-Absolventen zulassen.


Ich habe schon einmal Psychologie-Module belegt oder studiere gerade Psychologie an einer anderen Universität. Wie gestaltet sich mein Bewerbungsverfahren?


Für Ortswechsler*innen und Quereinsteiger*innen gelten bei der Bewerbung andere Voraussetzungen. Wir bitten Sie, die genauen Voraussetzungen hier nachzulesen.


Ich habe schon ein Studium abgeschlossen. Was muss ich bei der Bewerbung beachten?


Auch hier herrschen ggf. andere Bewerbungsvoraussetzungen. Sie können sich darüber hier gezielt informieren.


Wie gehe ich weiter vor, wenn ich zum Psychologie-Studium zugelassen wurde?


Nach der Einschreibung sollten Sie sich über die genauen Studiengegebenheiten informieren, dazu sind Modulhandbuch, Studienverlaufsplan und Prüfungsordnung hilfreich. Des Weiteren legen wir Ihnen nahe, an unseren freiwilligen Informationsveranstaltungen für Erstsemester teilzunehmen. Die Termine werden zeitnah vor Semesterbeginn gemeinsam mit weiterem Informationsmaterial auf unserer Webseite veröffentlicht.